Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Wie lange dürfen Arbeitnehmer eigentlich Pause machen?
Fachanwalt Bredereck: Zunächst ist es, glaube ich, hilfreich, noch einmal klarzustellen, was Pause eigentlich tatsächlich bedeutet. Hier gibt es in der Praxis oft Missverständnisse. Eine Pause zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitnehmer vorher genau weiß, von wann bis wann er diese antreten kann und dass er während dieser Zeit auch tatsächlich nicht arbeiten muss. Ich höre immer wieder von Arbeitnehmern in bestimmten Berufen, wie z.B. der Kinderbetreuung, dass sie „Pause“ machen, aber sich dann trotzdem währenddessen beispielsweise um ein Kind kümmern, das gerade Hilfe braucht. In solchen Fällen, in denen es zu Unterbrechungen kommt und der Arbeitnehmer doch wieder arbeiten muss, handelt es sich dann nicht wirklich um Pausen.
Maximilian Renger: Pause also nur bei einer klaren Arbeitsbefreiung für eine vorher festgelegte Zeit ja? Wie lange darf man denn dann so Pause machen?
Fachanwalt Bredereck: So ist es. Zur Dauer der Pause gibt es nun Regelungen im Arbeitszeitgesetz. Danach muss der Arbeitgeber mindestens 30 Minuten Pause gewähren, wenn der Arbeitnehmer mehr als sechs Stunden arbeitet, und mindestens 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden.
Maximilian Renger: Okay, das sind also die Mindestzeiten. Kann mir der Arbeitgeber denn auch vorschreiben, wann genau ich meine Pause zu nehmen habe?
Fachanwalt Bredereck: Solange dabei die genannten Anforderungen gewahrt werden, also der Arbeitnehmer nicht mehr als sechs Stunden am Stück arbeitet, ist es kein Problem, wenn der Arbeitgeber die Pause zu einer bestimmten Zeit anordnet. Umgekehrt muss man aber auch beachten, dass es allein mit der Einhaltung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes oftmals nicht getan sein wird. In Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können sich Regelungen finden, die zusätzliche Pausenzeiten für die Arbeitnehmer vorsehen. An die muss sich der Arbeitgeber dann natürlich auch halten.
Maximilian Renger: Hört sich dann ja insgesamt relativ eindeutig an.
Fachanwalt Bredereck: Am ehestens gibt es Streit, was das Thema Pausen angeht, wie schon angedeutet, dadurch, dass sich die Parteien nicht einig sind, ob überhaupt eine Pause vorliegt. Wird eine angebliche Pause vom Arbeitgeber unterbrochen, nützt es auch nichts, wenn der dem Arbeitnehmer erlaubt, seine „Pause“ zu verlängern, die ganze Zeit zählt dann schlicht nicht als Pause. Das wird in der Praxis zwar vielfach trotzdem so gehandhabt, das heißt aber nicht, dass es keinen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz darstellen kann. Allerdings gilt natürlich auch hier immer, dass das weitestgehend unproblematisch ist, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei einig sind. Man sagt nicht umsonst – wo kein Kläger, da kein Richter.
20.4.2017
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