Personaldienstleister und Personalvermittlung; – eine Flexibilisierung im Personalwesen.
Der Markt der Personaldienstleistungen bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Insbesondere nach der Weltwirtschaftskrise, in der der Sektor als vorgelagerte Wirtschaftsinstanz immense Verluste und Schäden davon trug, erfand sich die Branche in Deutschland neu. Waren es früher noch primär Personaldienstleister, die vom Produktionsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsbeschreibung, über die kaufmännische Fachangestellte bis hin zum Altenpflegehelfer ein buntes Portfolio an Berufsdisziplinen am Markt anboten, verfolgen Anbieter nun eine Spezialisierungsstrategie.
Die Spezialisierungen der Personaldienstleister
Große Anbieter wie Staff-Match – Personalvermittlung München gründeten in den vergangenen Jahren vermehrt einzelne autarke Personaldienstleistungsunternehmen mit Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis in verschiedenen Spezialisierungen. Andere Wettbewerber, die mittelständischer aufgestellt sind, gründeten lediglich einzelne Business Lines, in den verschiedenen Spezialisierungen. Schwerpunktmäßig unterscheidet man aktuell die Bereiche: Office, Finance, Medical, Commercial, Tax & Law, Hotel sowie weitere Nischen.
Die speziellen Betreuungsmodalitäten der einzelnen Branchen
Man erkannte in den vergangenen Jahren, dass sowohl die eingesetzten Mitarbeiter, wie auch die zu betreuenden Kunden branchenspezifische Besonderheiten aufweisen. Viele Wettbewerber entschieden sich vor allem im internen Bereich mit einer guten Mischung der Personalkompetenzen zu arbeiten. Oftmals findet man in den Sparten Facharbeiter, wie Krankenschwestern oder Hotelfachleute, die über ein breites Portfolio an praktischen Kompetenzen der entsprechenden Berufssparte verfügen. Zusätzlich findet man vertriebsstarke Mitarbeiter vor Ort, die oftmals die Kundenbetreuung sowie die Kundenakquise übernehmen.
Die Instrumente der Personaldienstleistung
Schwerpunktmäßig wenden Personaldienstleister, je nach Art, Größe und Aufstellung folgenden Bereiche an:
1. Der Bereich der Arbeitnehmerüberlassung
2. Der Bereich der Werkverträge
3. Der Bereich der Personalvermittlung
Der Bereich der Arbeitnehmerüberlassung bei einem Personaldienstleister
Die Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) wird auch synonym als Zeitarbeit oder temporäre Arbeit bezeichnet. Um eine rechtliche bindende AÜ am Markt anbieten zu können, ist eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis notwendig, die von der Agentur für Arbeit ausgegeben und überwacht wird. An die Ausübung der AÜ sind im Zuge der Überlassungserlaubnis eine Reihe von Spezifikationen und Voraussetzungen gebunden, wie spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen, Arbeitsbelehrungen und auch dem Vorhandensein von notwendigen Arbeitsmedizinischen Untersuchungen der Mitarbeiter im Kundeneinsatz. Diese Maßgaben müssen für eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeitnehmerüberlassung zwingend erfüllt werden.
Der Bereich der Werkverträge bei einem Personaldienstleister
Mit dem Bereich der Werkverträge wird auch immer wieder der Sektor des Outsourcings tangiert. Hierbei handelt es sich um einen heiklen Bereich der Personaldienstleistung, da hier ganz besondere Maßgaben erfüllt werden müssen. Zum einen muss ein spezieller Bereich, wie in der Hotellerie das Nightaudit vom Kunden an den Dienstleister abgetreten werden. Hierbei muss der Dienstleister an 365 Tagen im Jahr in dem Hotel beispielsweise den Nachtdienst vollständig eigenständig und autark ausstaffieren. Die Abgrenzungen zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung sind hierbei jedoch fein und die Projekte müssen branchenspezifisch einzeln geprüft werden. Andernfalls kann es hierbei zu teuren Strafzahlungen bis hin zum Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis kommen, sollte für den Bereich der Werkverträge keine eigenständige Unternehmung gegründet sein.
Der Bereich der Personalvermittlung bei einem Personaldienstleister
Bei der Personalvermittlung handelt es sich grundsätzlich um die Vermittlung von Bewerbern zur Direkteinstellung beim Kunden. Hierbei kann zweipolig vorgegangen werden. Zum einen kann das Unternehmen einen direkten Kundenauftrag vorliegen haben und mit der Suche für die Besetzung einer offenen Stelle beauftragt sein. Zum anderen kann ein Bewerber im Bewerbungsprozess vorliegend sein, der eine Vermittlung durch den Personalvermittler wünscht, um eine Festanstellung zu erhalten. Grundsätzlich wird hierbei für eine erfolgreiche Vermittlung vonseiten des Auftraggebers eine Vermittlungsgebühr entrichtet, die im Vorfeld im Rahmen eines Personalvermittlungsvertrages festgelegt wurde.
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Herr Robert Fischer
Marsstraße 4
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