Petition zur Schaffung eines bundesweiten Nachteilsausgleichs bei Dyskalkulie

WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Become An Actor - eBook

Petition zur Schaffung eines bundesweiten Nachteilsausgleichs bei Dyskalkulie
Logo BVL

Mit einer Petition gegen die Diskriminierung von Menschen mit einer Dyskalkulie fordern die Jungen Aktiven des BVL (Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.) die Bildungspolitik auf, bundesweit schulrechtliche Regelungen für einen Nachteilsausgleich zu verankern.

Dyskalkulie ist eine Beeinträchtigung grundlegender Rechenfertigkeiten bei allgemein guter Begabung. 3 – 8 Prozent aller Menschen haben eine Dyskalkulie (Rechenstörung). Sie werden durch fehlende Unterstützung an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt und haben einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich.

Aktuell gibt es nur in 7 Bundesländern schulrechtliche Regelungen zur Dyskalkulie, die bereits mit der Grundschulzeit enden, obwohl die Dyskalkulie bis ins Erwachsenenalter bestehen kann. Der Leidensdruck für die betroffenen Menschen ist durch die Nichtbeachtung ihrer Dyskalkulie extrem hoch und 40 % der Schüler entwickeln psychosomatische Folgeerkrankungen. Die S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung weist im Abschnitt 6 („Exkurs: Anwendung der Empfehlungen in der Schule“) ausdrücklich darauf hin, dass schulische Maßnahmen im Bereich des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes „wichtige Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen für eine erfolgreiche schulische Laufbahn und spätere Bildungs- und Berufskarriere der betroffenen Person“ darstellen.

Die Jungen Aktiven des BVL fordern die Bildungspolitik auf, bundesweit einheitliche schulrechtliche Regelungen zu erarbeiten und auf Länderebene umzusetzen, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Hintergrund für diese Forderung sind die je nach Bundesland variierenden schulrechtlichen Regelungen, die auf dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 04.12.2003 i.d.F. vom 15.11.2007 beruhen. Dieser bald 20 Jahre alte Beschluss der KMK geht davon aus, dass es nicht ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse zur Dyskalkulie gibt. Die Rechenstörung ist mittlerweile jedoch weitgehend erforscht und 2018 wurde die medizinische S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung veröffentlicht, die die wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammenführt.

Es besteht dringender Handlungsbedarf, dass die KMK die neuen Forschungsergebnisse zur Dyskalkulie aufgreift und die „Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen“ zeitnah anforderungsgerecht überarbeitet. Als eine Folge dieser nicht aktuellen KMK-Empfehlung gibt es bis heute keine schulischen Regelungen, die einen Nachteilsausgleich für Schüler mit einer Dyskalkulie bzw. Rechenstörung auch in Abschlussklassen zulassen. Damit werden Bildungsabschlüsse gefährdet und das Recht auf freie Berufswahl eingeschränkt. Volkswirtschaftlich entsteht dadurch ein großer Schaden, weil die Abschlüsse meist nicht der allgemeinen Begabung entsprechen.

Die Jungen Aktiven bitten um tatkräftige Unterstützung, diesen Missstand schnellstmöglich zu ändern und bundesweite Nachteilsausgleiche bis zum Bildungsabschluss zu verankern. Helfen Sie mit, damit Menschen mit einer Dyskalkulie nicht weiterhin in unserem Bildungssystem diskriminiert werden und zeichnen Sie die Petition bei change.org https://chng.it/c25XvmNw

Weitere Informationen zur Petition und zur Dyskalkulie sind im Internet unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

Über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.:

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. besteht seit über 45 Jahren und ist eine Interessenvertretung von Betroffenen und deren Eltern sowie von Fachleuten (Pädagogen, Psychologen, Ärzten, Wissenschaftlern, Therapeuten und im sozialen Bereich Tätigen), die sich in Theorie und Praxis mit der Legasthenie und Dyskalkulie auseinandersetzen. Er trägt dazu bei, dass gesetzliche Grundlagen und wissenschaftliche sowie praktische Möglichkeiten der Hilfe in allen Bundesländern geschaffen und verbessert werden. Durch persönliche Beratung, Informationsschriften und Hinweise auf geeignete Literatur sollen die Eltern die Schwierigkeiten ihrer betroffenen Kinder besser verstehen lernen.

Der BVL fördert durch wissenschaftliche Kongresse und Veröffentlichungen die Forschung und den wissenschaftlichen Dialog unter Fachleuten aller beteiligten Disziplinen. Durch Informationen und Zusammenarbeit mit den Medien macht der BVL die Probleme von Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie bekannt.

Weitere Informationen: http://www.bvl-legasthenie.de

Firmenkontakt
Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. c/o EZB Bonn
Annette Höinghaus
Postfach 201338
53143 Bonn
+49 (0) 4193 96 56 04
+49 (0) 4193 96 93 04
presse@bvl-legasthenie.de
http://www.bvl-legasthenie.de

Pressekontakt
PR-Agentur PR4YOU
Holger Ballwanz
Christburger Straße 2
10405 Berlin
+49 (0) 30 43 73 43 43
h.ballwanz@pr4you.de
http://www.pr4you.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: