Pfändung einer Nebenkostenerstattung

WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Bürobedarf Blitec

Gläubiger wenden sich im Rahmen einer Pfändung oft an den Vermieter im Hinblick auf die Erstattung der Kaution für den Fall des Auszugs oder eines Guthabens aus einer Nebenkostenabrechnung.

BildIm Fall einer solchen Pfändung muss der Vermieter für den Fall, dass ein solches Guthaben entsteht, dieses dann an den Gläubiger auszahlen. Der Mieter geht leer aus. Wenn der Mieter allerdings Leistungen nach dem SGB II bezieht, ist eine solche Pfändung unzulässig. Grundsätzlich ist die Pfändung von Ansprüchen auf Leistungen nach dem SGB gemäß § 54 SGB I genau wie bei Arbeitseinkommen möglich. Hierbei müssen die Pfändungsfreigrenzen der §§ 850 ff ZPO beachtet werden. Diese werden wohl in den meisten Fällen nicht erreicht.

Es ist allerdings zusätzlich noch die Vorschrift des § 22 Abs. 2 SGB II zu beachten. Rückzahlungen, die sich auf den Bedarf für Unterkunft und Heizung beziehen, mindern danach die Leistungen des Empfängers für den Folgemonat. Diesem würde daher das Existenzminimum entzogen, wenn das Guthaben an den Gläubiger ausgekehrt wird. Der Betrag müsste dann seitens des Staates wieder zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund ist die Zwangsvollstreckung als unzulässig anzusehen, ohne dass die Vorschrift des § 54 Abs. 3 Nr. 2 SGB I über die Unpfändbarkeit von Wohngeld entsprechend herangezogen werden müsste.

Der Fall mit der Pfändung einer Nebenkostenerstattung

Der Schuldner hatte in seiner Vermögensauskunft (vormals Offenbarungseid) den Namen seines Vermieters nicht angegeben. Stattdessen teilte er mit, dass er die Mietkaution durch das Jobcenter als Bürgschaft gestellt worden sei und dass er Leistungen nach dem SGB II beziehe. Der Gläubiger verlangte vergeblich eine Nachbesserung der Vermögensauskunft im Hinblick auf den Namen des Vermieters. Der Fall landete letztlich beim BGH. Da der Anspruch auf Erstattung des Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung unpfändbar ist, sei das Ergänzungsverlangen nach Ansicht Gerichts in seinem Beschluss vom 03.03.2016, I ZB 74/15, mutwillig. Ihm fehle das Rechtsschutzbedürfnis, so dass es unbillig sei. Die Gläubigerin hatte zwar ausgeführt, aufgrund des Alters und des Berufs des Schuldners sei damit zu rechnen, dass er noch einmal Arbeit findet, so dass zukünftige Erstattungsforderungen pfändbar sein könnten. Dieser Vortrag erfolgte erst im Rahmen der Rechtsbeschwerde und ist damit verspätet.

Haben Sie Fragen zum Thema Pfändung einer Nebenkostenerstattung? Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei!

Über:

Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Deutschland

fon ..: 0202 76988091
fax ..: 0202 76988092
web ..: http://www.kanzlei-scheibeler.de
email : kanzlei@kanzlei-scheibeler.de

Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal

fon ..: 0202 76988091
web ..: http://www.kanzlei-scheibeler.de
email : kanzlei@kanzlei-scheibeler.de

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: