Diese Schritte muss man bei der Antragsstellung beachten
Pflegehilfsmittel sind Utensilien, die die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder durch Bekannte erleichtern und gesundheitliche Beschwerden lindern sollen. Zu den bekanntesten Verbrauchsmitteln gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Kosten hierfür können teilweise bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Grundvoraussetzung hierfür ist das Vorhandensein eines Pflegegrades.
Nach Einstufung in einen Pflegegrad profitieren Pflegebedürftige nach Antrag und Bewilligung von einem monatlichen Zuschuss von 40,00 € für Pflegehilfsmittel. Alles, was darüber hinausgeht, muss als Eigenanteil selbst bezahlt werden.
Unterschied technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel für den Verbrauch
Die von der Pflegekasse auszugleichende Pauschale von 40,00 € gilt nur für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Hilfreich für die Unterscheidung ist der Pflegehilfsmittelkatalog, der die Hilfsmittel in Produktgruppen unterteilt. Die von der Pauschale umfassten Pflegehilfsmittel für den Verbrauch befinden sich in der Regel in den Produktgruppen PG 51 für die Hygiene und Körperpflege und PG 54 für den allgemeinen Verbrauch. Größere Anschaffungen wie Pflegebetten oder Rollstühle werden als PG 50, 52 und 53 zu den technischen Hilfsmitteln gezählt, für die andere Zuzahlungsregelungen und Bestimmungen gelten.
Zugelassene Anbieter und Sanitätshäuser stellen Pflegehilfsmittel für den Verbrauch in einer praktischen Hilfsmittelbox zusammen und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Antragstellung bei Pflegekasse oder Zulieferer
Häufig können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch über zugelassene Zulieferer online beantragt werden, damit sich der jeweilige Anbieter um die Formalitäten für eine monatliche Belieferung kümmern kann. Sollen die Hilfsmittel selbst beschafft werden, muss vorab ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse gestellt werden.
In den meisten Fällen reicht es aus, wenn der Antrag zunächst formlos per Telefon gestellt wird. Die Pflegekasse wird dann einen Vordruck zum Ausfüllen übermitteln. Der Antrag auf Kostenübernahme kann natürlich auch schriftlich gestellt werden, wobei Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und die Adresse des Pflegebedürftigen sowie nähere Informationen zu den benötigten Hilfsmitteln angegeben werden müssen.
Nach Antragstellung erfolgt die Übersendung von Vordrucken seitens der zuständigen Kassen. Das eigentliche Formular für die Kostenübernahme trägt die Bezeichnung Anlage 4. Die beiliegende Anlage 2 ist hingegen eine Empfangsbestätigung über den Erhalt der Pflegehilfsmittel.
Mehr Informationen zu Hilfsmitteln hat die CareWork in ihrem Pflegehilfsmittel-Ratgeber zusammengestellt.
Bereits seit 2006 bietet CareWork legal und zuverlässig die sogenannte 24 Stunden Betreuung für Senioren und Pflegebedürftige in Privathaushalten an. Als erstes Unternehmen in der Branche lässt sich CareWork jährlich die Qualität der Dienstleistung durch den TÜV-Rheinland mit einem entsprechenden Zertifikat bestätigen.
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