Prüfbestimmungen sichern den Energiebezug
sup.- Habe ich Führerschein und Fahrzeugpapiere dabei? Diese Frage stellt sich den meisten privaten Autofahrern allenfalls dann, wenn sie gelegentlich in eine Verkehrskontrolle geraten. Bei Berufskraftfahrern sieht das ganz anders aus: Wer Güter per Lkw über die Straßen transportiert, muss nicht nur bei jeder Fahrt zahlreiche Ausrüstungsgegenstände wie z. B. Unterlegkeile, Warnwesten, Feuerlöscher, Handlampen und je nach Ladung bestimmte Warntafeln mitführen, sondern meistens auch eine große Zahl vorgeschriebener Begleitpapiere, Genehmigungen sowie Versicherungsnachweise. Jedes Unternehmen, das Waren von Handelspartnern bezieht, darf bei allen Anlieferungen ein exaktes Befolgen dieser Vorschriften erwarten. Und dass der ordnungsgemäße Zustand von Bereifung, Bremsen und Fahrzeugverbindungen regelmäßig untersucht wird, sollte ebenfalls als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Der Zustand der Fahrzeuge sowie die Kompetenz und das Verantwortungsbewusstsein der Fahrer sind deshalb wichtige Qualitätsmerkmale, die über Fortbestand oder Ende einer Handelspartnerschaft entscheiden können.
Das gilt auch für den Bezug von Energie, die je nach Standort ebenfalls per Lieferfahrzeug zum Unternehmensstandort gebracht werden muss. Hier ist es natürlich besonders wichtig, dass die Abnehmer großen Wert auf Seriosität und Zuverlässigkeit ihres Versorgers legen. Schließlich kann z. B. die Menge des Heizöls bei der Tankbefüllung nicht einfach gegengezählt werden wie etwa die Anzahl von Kartons oder Warenpaletten. Neben der sonstigen Fahrzeugausstattung müssen in diesem Fall also auch die Messeinrichtungen am Tankfahrzeug stets einwandfrei funktionieren. Da dies für die Energieverbraucher nicht zu kontrollieren ist, sollten sie bei der Auswahl eines Brennstoff-Lieferanten auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) achten. Anbieter, denen dieses Prädikat verliehen wurde, müssen höheren Ansprüchen an Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit gerecht werden als der Gesetzgeber vorschreibt (www.guetezeichen-energiehandel.de). So verpflichten die Prüfbestimmungen die Auslieferer beispielsweise täglich vor Fahrtantritt zu einem Check von Fahrzeug, Ausrüstung und Begleitpapieren. Die Kompetenz der Fahrer für ihre Liefertouren muss im Rahmen von unangemeldeten Gutachter-Kontrollen unter Beweis gestellt werden, ebenso wie die einwandfreie Liefertechnik der Fahrzeuge sowie die Funktionsfähigkeit und die Eichgültigkeit der Zähleranlagen. Damit ist das RAL-Gütezeichen ein praktischer Wegweiser zu Energiehändlern, die das Vertrauen ihrer Kunden nachweislich rechtfertigen.
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