Pflicht zur Zeiterfassung wird zur Chance

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„Zeiterfassung“ – erstaunlich, dass es bei der Diskussion um das aktuelle EuGH-Urteil bei vielen Menschen negative Assoziationen entstehen. Was bedeutet das Urteil überhaupt? weiterlesen…

Pflicht zur Zeiterfassung wird zur Chance
Zeiterfassung verpflichtend nach EuGH?

Das EuGH-Urteil und seine Folgen für die ZeiterfassungMit Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter gemessen werden kann. So weit, so gut – aber auch so unklar. Was bedeutet das für deutsche Arbeitgeber sowie deren Mitarbeiter? Und was kann man tun, um schnellstmöglich ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, wie die Richter verlangen? Maßnahme zum Schutz von Arbeitnehmern„Zeiterfassung“ – erstaunlich, dass es bei der Diskussion um das aktuelle EuGH-Urteil bei vielen Menschen negative Assoziationen entstehen. Dabei geht es den Juristen in Luxemburg gar nicht um Kontrolle, sondern darum, die Voraussetzungen für eine faire Messung der Arbeitszeiten aller Arbeiter und Angestellten in der Europäischen Union zu schaffen. Nötig und wünschenswert ist das nicht nur bei der zeitlichen Gleichbehandlung von Rauchern und Nichtrauchern, sondern auch bei gesetzlichen Anforderungen beim Mindestlohn-Gesetz. Wichtig ist: Im Fokus stehen Transparenz im Sinne der Arbeitnehmer und Schutz vor nicht dokumentierten und darum nicht abgegoltenen Überstunden. Warum musste der EuGH überhaupt entscheiden?Nötig geworden war eine Entscheidung, weil eine spanische Gewerkschaft gegen einen dortigen Ableger der Deutschen Bank geklagt hatte, um mit einer Zeiterfassung die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen. Die finale, nun hinlänglich bekannte Entscheidung wurde beim höchsten europäischen Gericht gesprochen und bezieht sich auf alle Mitgliedsstaaten und deren Arbeitgeber in der Union. Tenor: Der durch die EU-Grundrechtecharta bezweckte Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer könne nur durch die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten garantiert werden. Und dafür braucht man – genau: ein valides Zeiterfassungssystem. Höchste Zeit: digitale Zeiterfassung im digitalen ZeitalterWas viele Arbeitgeber und deren Mitarbeiter längst wissen oder es zumindest ahnen: Die Zeit ist reif für eine moderne Erfassung der täglichen und wöchentlichen Stunden. Das aufwändige Führen von Excel-Tabellen und Stundenbüchern ist weit teurer als die meisten denken – in jeglicher Beziehung. Denn nicht nur die (genaue) Erfassung ist problematisch, sondern auch das Übertragen und die Nachbearbeitung der individuellen Arbeitszeiten. Ein digitales System wie Timemaster WEB dagegen ist einfach und schnell zu bedienen. So bietet beispielsweise bereits das Basismodul von Timemaster WEB viele Vorteile: Es beinhaltet neben dem Personalstamm für die Eingabe einer Reihe von Personaldaten, wie Personalnummer, Geburtsdatum und Eintrittsdatum auch die Zeitsaldenliste als zentrales Element der Auswertung. Gleitzeit, Home Office oder Teilzeitarbeit – wir sind überall zu HauseDie exakte und transparente Erfassung der individuellen Arbeitszeit ist kein Rückfall in alte Zeiten, sondern passt ebenfalls sehr gut in die heutige Arbeitswelt. Es besteht keine Einschränkung oder ein Nachteil für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Denn erstens legen praktisch alle Arbeitsverträge eine bestimmte Arbeitszeit zu Grunde, die es (auch im Sinne des Arbeitnehmers) zu erfassen gilt. Und zweitens bieten moderne Systeme wie Timemaster WEB einen einfachen, zuverlässigen und individuellen Modus der Zeitnahme und -eingabe. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Home Office gearbeitet wird oder aber ob es sich um Mitarbeiter in Teilzeitarbeit oder mit Gleitzeitmodell handelt. Die moderne Erfassung per Terminal mit Chip oder Karte, PC und App macht’s möglich. Kleine Investition, große Wirkung: timemaster WEBSo sehr sich viele Arbeitnehmer Transparenz bei den Arbeitszeiten wünschen – es sind letztendlich die Arbeitgeber, die durch das EuGH-Urteil aufgefordert werden, ein geeignetes System zur Verfügung zu stellen. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Wünsche und Anforderungen. Auch beim Thema Budget sind wir offen und transparent: Ein digitales und z.B. browserbasiertes Zeiterfassungssystem gibt es bei timemaster.de oder elv-zeiterfassung.de schon ab 399 €, das vorab kostenlos getestet werden kann. So einfach kann der Einstieg in eine moderne Zeiterfassung sein… Über Timemaster:Timemaster ist ein etablierter Hersteller von Zeiterfassungssystemen im deutschsprachigen Raum. Bereits vor 25 Jahren positionierte sich Timemaster als einer der Pioniere für Arbeitszeiterfassung im Zuge des technischen Wandels der Arbeitswelt und brachte ein erstes System zur professionellen Zeiterfassung hervor, das sich grundlegend von den damals üblichen mechanischen Stempeluhren unterschied. Besonderen Fokus legt Timemaster bis heute auf die Zielgruppe der kleinen und mittelständischen Unternehmen. In diesem Marktsegment konnte sich Timemaster früh durchsetzen. Über 17.000 Systeme wurden bisher an Kunden verschiedenster Branchen verkauft. Dabei hat man die Produkte der Zeiterfassung und Zutrittsteuerung kontinuierlich weiter- und neuentwickelt und auch Änderungen im Arbeitsrecht, Tarifverträgen sowie Kundenanforderungen wurden kontinuierlich implementiert. Die enge Verzahnung von eigener Entwicklung, eigener Produktion und spezialisiertem Vertrieb ermöglicht es, ein ebenso professionelles wie preiswertes Angebot für Kunden anzubieten.Weitere Informationen: www.timemaster.de und www.elv-zeiterfassung.de

Timemaster ist ein etablierter Hersteller von Zeiterfassungssystemen im deutschsprachigen Raum. Vor 25 Jahren brachten engagierte Entwickler der ELV AG das erste System zur professionellen Zeiterfassung hervor, das sich grundlegend von den damals üblichen mechanischen Stempeluhren unterschied. Damit positionierte sich Timemaster als einer der Pioniere für Arbeitszeiterfassung im Zuge des technischen Wandels der Arbeitswelt.Besonderen Fokus legte und legt Timemaster dabei auf die Zielgruppe der kleinen und mittelständischen Unternehmen. In diesem Marktsegment konnte sich Timemaster früh durchsetzen. Heute kann Timemaster auf über 15.000 verkaufte Systeme zurückblicken. Kunden aller Branchen, egal ob Handwerksbetrieb oder Medizinlabor, Industriefertiger oder Kreisverwaltung. Kunden, die in Timemaster Zeiterfassung investierten, arbeiten seit Jahren zuverlässig mit Timemaster.Timemaster ist heute Teil der ELV- und eQ-3 Unternehmensgruppe, die sich in über 30 Jahren von einem Technologie-Pionier zu einem der europäischen Marktführer im Bereich Home Control entwickelt hat.eQ-3 steht für Innovationen in einem breiten Spektrum von Technologien, die in der Kombination für einen großen Vorsprung bei Lösungen für Konsumenten sorgen. Mit seinen Smart-Home-Produkten ist eQ-3 Marktführer und realisiert die häufig zitierte Vision des Internet der Dinge schon heute.

Mit über 1000 Mitarbeitern ist die ELV-/eQ-3-Gruppe einer der größten und am schnellsten wachsende Arbeitgeber in Ostfriesland.

Kontakt
ELV Elektronik AG
Jens Mettjes
Maiburger Str. 23-36
26789 Leer
0491/6008-460
presse@timemaster.de
https://www.timemaster.de

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Author: pr-gateway

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