Pflichtteilsrecht Augsburg, Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg

WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Bürobedarf Blitec

In Sachen Pflichtteilsrecht sind in Augsburg und Umgebung die Fachanwälte für Erbrecht, Birgit Eulberg und Michael Ott-Eulberg, für Ihre Mandanten da.

Wer durch ein Testament enterbt wurde, dem steht trotzdem, sofern er ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger ist, ein Pflichtteil zu, somit ist die finanzielle Mindestbeteiligung an einem Nachlass gewährleistet.

Nach Pflichtteilsrecht entspricht der Pflichtteil der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird aber nur monetär abgegolten. Der Pflichtteilsberechtigte kann demnach nicht verlangen, bestimmte Nachlassgegenstände zu bekommen.

Umgekehrt können aber auch die Erben nicht fordern, dass ein Pflichtteilsberechtigter anstelle von Geld einen Gegenstand aus dem Nachlass übernimmt. Die Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten bezüglich Kontobewegungen der letzten zehn Jahre wurden für den Pflichtteilsberechtigten aufgrund mehrerer Gerichtsurteile zu Gunsten des Pflichtteilsberechtigten optimiert.

Ein beauftragter Fachanwalt für Erbrecht sollte außerdem prüfen, ob sein Mandant über den ordentlichen Pflichtteilsanspruch hinaus auch Anspruch auf Pflichtteilsergänzung hat.

Pflichtteilsberechtigt, und damit vom Pflichtteilsrecht betroffen, sind gemäß § 2303 BGB nur die Nachkommen des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel), seine Eltern und sein Ehegatte.

Die Eltern sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn der Erblasser kinderlos verstirbt. Enkelkinder des Erblassers sind ausnahmsweise dann pflichtteilsberechtigt, wenn der Elternteil, der vom Erblasser abstammt, vorher verstorben ist.

Erbrecht, Pflichtteilsrecht und alles, was damit zusammenhängt ist ein komplexes Thema. Dazu kommt noch, dass es für die Betroffenen häufig sehr emotional wird, muss man sich doch nicht selten mit nahen Verwandten auseinandersetzen – und das meistens nicht im Positiven.

Daher ist es von Vorteil, rund um das Erbrecht und das Pflichtteilsrecht einen Spezialisten für Erbrecht an seiner Seite zu haben.

In Augsburg und Umgebung ist in Sachen Erbrecht und Pflichtteilsrecht die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg seit über 25 Jahren für Ihre Mandanten da. Von Augsburg aus agieren die Rechtsanwälte Birgit Eulberg und Michael Ott-Eulberg im In- und Ausland.

Seit dem Jahr 2005 tragen beide den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“. Sie haben auf dem Gebiet Erbrecht und Pflichtteilsrecht also nicht nur umfassendes Fachwissen, sondern auch langjährige Erfahrung vorzuweisen.

Weitere Informationen rund um das Erbrecht und um das Pflichtteilsrecht geben die Fachanwälte in ihrer Kanzlei in Augsburg. Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg betreut ihre Mandanten nicht nur in Augsburg und Umgebung, sondern auch bundesweit in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.

Hierbei geht es dann nicht nur um die streitige Durchsetzung von Ansprüchen, sondern auch um die Gestaltung des Testaments: Somit können die Fachanwälte Birgit Eulberg und Michael Ott-Eulberg späteren Rechtsstreitigkeiten vorbeugen sowie bereits juristische Hilfestellung bei gewünschten einvernehmlichen Lösungen leisten.

www.erbrechts-spezialist-augsburg.de

Pflichtteilsrecht Augsburg – Ihre Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg hilft Ihnen.

Firmenkontakt
Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg
Birgit Eulberg
Ludwigstraße 22
86152 Augsburg
0821/345770
0821/3457720
otteulberg@t-online.de
http://erbrechts-spezialist-augsburg.de

Pressekontakt
Kunze Medien AG
Bärbel Reiner
Leopoldstr. 250
80807 München
089/38187187
sem@kunze-medien.de
http://www.kunze-medien.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: