§ 204 VVG
Eine professionelle und voll umfängliche Beratung von einem externen PKV-Spezialisten zum Thema Tarifwechsel gem. § 204 VVG innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung kann man auch zu 100 % kostenlos haben. Gebühren oder Kosten wie eine Pauschalgebühr oder die Ersparnis durch den Tarifwechsel mal 10 zuzüglich der MwSt. sind nicht nötig. Marktführer in der kostenlosen Tarifoptimierung mit dem kostenlosen Tarifwechsel ist die hc consulting AG aus Köln. Die Kosten werden direkt von der PKV aus den bereits bezahlten Verwaltungskosten an den Berater bezahlt. So entstehen dem Versicherten keine Kosten. Folgende private Krankenversicherungen nehmen teil:
Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Central, Continentale, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, UniVersa und Württembergische.
Auch die Stiftung Warentest Finanztest weist in der Ausgabe 03.2017 auf die Möglichkeit der kostenlosen Beratung zum PKV-Tarifwechsel hin. Neben der vollständigen Beratung zum Tarifwechsel werden auch alle anderen Fragen rund um die bestehende PKV von der hc consulting AG beantwortet. Der PKV-Versicherungsmakler steht rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite des Versicherten und ist deshalb nicht an die Tarifpolitik der Versicherungen gebunden. Alle Tarifmöglichkeiten werden offengelegt. Ein Tarifwechsel in der bestehenden PKV ist für die Versicherten die einzige Möglichkeit zu Kostenkontrolle bei gleichzeitigem Erhalt erworbener Rechte wie zum Beispiel den Altersrückstellungen. Die Rechte der Verbraucher sind umfassend in § 204 VVG geregelt.
PKV. Tarifwechsel. Kostenlos.
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