08.05.2017 – Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hat mehrere positive Urteile vor verschiedenen Kammern des Landgerichts Berlin erstritten. Das Gericht folgte damit dem Vortrag von Dr. Steinhübel Rechtsanwälte, dass mehrere Emissionsprospekte der POC-Fonds fehlerhaft sind.
Hintergrund
Eine Vielzahl von Anlegern beteiligten sich in der Vergangenheit an der POC Growth 2. GmbH & Co. KG, der POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG und an der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG als Kommanditisten. Nicht selten wurde der entsprechende Emissionsprospekt den Anlegern vor der Zeichnung zur Verfügung gestellt, um diesen die Möglichkeit zu geben, sich über die Beteiligung zu informieren und das Risikopotential einzuschätzen. Darauf, dass der Emissionsprospekt bei Zeichnung vorgelegen hat, kommt es unter Umständen jedoch gar nicht an. Aufgrund der hohen Bedeutung des Emissionsprospektes werden von der Rechtsprechung an die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Prospekt hohe Anforderungen gestellt.
Erfolgreiche Urteile
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist es gelungen, nachzuweisen, dass die Emissionsprospekte der POC Growth 2. GmbH & Co. KG, der POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG und der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG gravierende Fehler enthalten, sodass die Prospektverantwortlichen haften. In mehreren Urteilen wurden diese Fehler gerichtlich festgestellt.
Erfolg für Mandanten
Das jüngste, druckfrische Urteil des Landgerichts Berlin stammt aus dem April 2017. Nach diesem Urteil steht unserem Mandanten ein Schadensersatzanspruch in fünfstelliger Höhe gegen einen der Prospektverantwortlichen zu. Ferner hat unsere Mandantschaft einen Freistellungsanspruch dahingehend erlangt, dass sie von sämtlichen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an ihrem POC-Fonds freizustellen ist. Schließlich ist der Gegner dazu verurteilt worden, die Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Was Sie tun können
Beteiligten Sie sich ebenfalls am POC Growth 2. GmbH & Co. KG, an der POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG, an der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG oder einem anderen POC-Fonds sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und nötige Schritte zu ergreifen, bevor es zu spät ist. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte bietet den betroffenen Anlegern anwaltliche Hilfe.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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