Polizei-Aktion bei Lidl ist „Schikane pur“

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CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny kritisiert Sicherstellung von Hanfprodukten bei Discounter Lidl/Politik muss endlich Regelung für Nutzhanf treffen

Polizei-Aktion bei Lidl ist "Schikane pur"
„Schikane pur“, sagt CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny zur Polizei-Aktion bei Lidl (Bildquelle: Foto: Silke Cerveny)

MÜNCHEN – Der Cannabis Verband Bayern (CVB) hat die Sicherstellung von Hanfprodukten bei Discounter Lidl durch Polizei und Staatsanwaltschaft deutlich missbilligt. „Die Ermittlungsbehörden agieren willkürlich und schikanieren kleine Händler sowie inzwischen auch große Discounter“, sagt Wenzel Cerveny (60), Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB). Cerveny fordert die Politik auf, das Potential von Nutzhanf als umwelt- und klimaschonenden Rohstoff zu heben und Rechtssicherheit für Händler zu schaffen.
Über 90 Prozent der mitgenommenen Produkte bei Lidl hätten Polizei und Staatsanwaltschaft nicht sicherstellen dürfen. Davon hat sich Wenzel Cerveny beim Besuch eines Lidl-Marktes bereits vor der Razzia überzeugt. Der Discounter hatte damit geworben, dass die Cookies, Riegel und Drinks angeblich kein berauschendes Tetrahydrocannabinol (THC) noch des beruhigenden Cannabidiols (CBD) enthalte. „Die meisten Produkte haben eigentlich mit Hanf nichts mehr zu tun“, meint der CVB-Vorsitzende. Dennoch seien sie beschlagnahmt worden. „Reine Schikane und Angstmacherei der Ermittlungsbehörden, um Kunden zu verunsichern“, vermutet der CVB-Vorsitzende hinter dem Vorgehen der Ermittler.
Willkür der Ermittlungsbehörden
Wenzel Cerveny kritisiert die völlig willkürliche Vorgehensweise der deutschen Ermittlungsbehörden. „Bestimmte Produkte seien jahrelang bei Rossmann, DM & Co. im Regal geblieben, während andere Nutzhanf-Einzelhändler durch Razzien in den letzten drei Jahren schikaniert wurden. Nun hat es mit Lidl ausgerechnet den größten Discounter am Markt erwischt“, beklagt Hanf-Experte Cerveny, Gründer von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ mit rund 15 Läden im deutschsprachigen Raum. „Auf Hanfkekse mit etwa zwei Gramm Hanfblütentee im Glasdeckel war die Staatsanwaltschaft, wie auch jetzt bei Lidl, besonders scharf. In unseren Läden wurden alle Hanftees beschlagnahmt, die jetzt auch bei Lidl im Regal standen.“
Bei Lidl seien identische Produkte wie in den Läden von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ beschlagnahmt worden. Diese Produkte seien aber bereits im Labor der Staatsanwaltschaft getestet worden und hätten einen erlaubten Wert von unter 0,2 Prozent THC aufgewiesen, so Cerveny: „Die Staatsanwaltschaften scheinen sich nicht auszukennen und auch nicht abzusprechen. Beim nächsten Händler werden wieder die gleichen Produkte beschlagnahmt, nur um Kunden zu verunsichern und den Markt zu schädigen.“

Cerveny kritisiert die derzeitige Rechtslage, nach der für Cannabidiol (CBD) haltige Hanfprodukte eine zusätzliche Zulassung nötig sei. Der Handel mit Hanf-Produkten mit einem Gehalt von unter 0,2 Prozent berauschendem Tetrahydrocannbinol (THC) sei laut EU-Verordnung erlaubt, Ermittler würden aber auch trotz eines zusätzlichen Urteils des Bundesgerichtshofes vom 24. März 2021 weiter Hanf-Produkte beschlagnahmen. Selbst gegen Vertreiber von harmlosem Hanf-Tee und ähnlichen Produkten wird laufend wegen bandenmäßigen Rauschgifthandels ermittelt – reine Verschwendung der Polizei-Ressourcen.

„Wir haben nun mit Lidl einen großen Player im Boot, der Hanfprodukte salonfähig macht“, sieht Cerveny die Aktion positiv und hofft, dass die Rechtsabteilung von Lidl den Ermittlungsbehörden contra gibt. Cerveny fordert Lidl auf, die Hanfprodukte wieder in die Regale zu stellen und den Verkauf fortzusetzen. Selbst bei den Mengen an Hanfprodukten sei ein möglicher Rauschzweck ausgeschlossen, auch wenn nur ein einziger Kunde alle Hanfprodukte kaufen würde.
Der CVB-Vorsitzende fordert die Politik auf, endlich zu handeln, um das Potenzial von Nutzhanf zu heben. „Die Pflanze bietet unendliche Möglichkeiten, umwelt- und klimaschonend zu agieren“, so Wenzel Cerveny. Etwa 50.000 Produkte lassen sich aus dem grünen Rohstoff herstellen – abseits von Medikamenten – wie Kunsthoffe, Treibstoffe, Baumaterial, Textilien, Papier, Batterien, Tierfutter, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Hanfpflanze sei nicht nur die nützlichste Pflanze der Welt, sondern auch ein potentiell ein Klimaretter. Insgesamt stünden zurzeit 52 von der EU zertifizierte Hanfsorten für den Nutzanbau zur Verfügung. Diese Sorten enthalten nur einen geringen Anteil von Tetrahydrocannabinol (unter 0,2 Prozent) und seien ungeeignet, rauscherzeugendes Haschisch oder Marihuana zu erzeugen.

Deshalb fordert Cerveny: „Nutzhanfprodukte müssen frei verkauft werden dürfen.“ Die Regierung soll seiner Ansicht nach beim Nutzhanf für klare Richtlinien sorgen, damit Händler Rechtsicherheit erlangen und das Potenzial von Hanf im Umweltschutz ausgebaut werden kann, wünscht sich der CVB-Vorsitzende.

Bildtext: Schikane pur und Willkür wirft Wenzel Cerveny (60, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) den Ermittlungsbehörden vor: Er hat selbst getestet, welche Hanfprodukte beim Discounter Lidl angeboten worden sind. (Foto: Silke Cerveny).

Über den Cannabis Verband Bayern (CVB)
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. 2019 hat der Verband ein weiteres Volksbegehren mit dem Titel „Ja zum Hanf als Rohstoff“ ( www.rettet-den-Hanftee.de) gestartet. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes in Leipzig vom 24. März 2021 wurde bestätigt, dass Hanf Tee grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden darf, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. Aus der Passage des ausschließlich gewerblichen Zwecks hatten Ermittlungsbehörden eine Betäubungsmitteleigenschaft von Hanftee oder CBD-Blüten konstruiert. Die meisten Ermittlungsbehörden ignorieren dieses Urteil und weitere EU-Urteile bis heute.

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