Gründungszuschuss 2017: Die Gründungsförderung für die Startphase ihrer Praxis
(NL/7127131706) Es geht um eine Menge Geld – Die Höhe der Zuschusses kann bis zu 18.000,00 betragen, ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden! Wir informieren und beraten Sie über alle Voraussetzungen und Besonderheiten für diesen (steuerfreien und nicht rückzahlbaren) Zuschuss. Es handelt sich jedoch um eine Ermessensleistung der jeweiligen Arbeitsagentur.
Der Gründungszuschuss unterstützt alle Arbeitslosengeld-Empfänger die sich beruflich (freiberuflich oder gewerblich), selbstständig machen möchten.
Der Gründungszuschuss – der bis zu 15 Monate gezahlt werden kann – soll Praxisgründungen „aus der Arbeitslosigkeit“ unterstützen.
In der ersten Förderphase (sechs Monate) soll die Förderung den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen. In einer zweiten Förderphase (neun Monate) beinhaltet die Förderung dann nur noch den Sozialversicherungsschutz.
Die Gründungsberatung (Vorgründungscoaching) erfolgt nur über zugelassene und akkreditierte Berater beim Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) und KfW. Der Zuschuss für die Vorgründungsphase durch die Wirtschaftsministerien der Länder kann für den Gründer /-in bis zu 80% der Kosten betragen.
Seminartermine Praxisgründung München 11.03., 01.07. und 11.12.2017
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