Privatkonkurs neu erleichtert die Entschuldung

WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
freelancermap.de

Privatkonkurs neu erleichtert die Entschuldung

Privatkonkurs neu im Nationalrat beschlossen

Am 21.6.2017 wurden im Nationalrat Änderungen des Privatkonkurses beschlossen, die eine Entschuldung vieler in Zahlungsschwierigkeiten geratener Schuldner wesentlich erleichtern werden. Die neue Rechtslage ist auf alle Privatkonkurse anwendbar, die ab dem 1.11.2017 beantragt werden.
Wesentliche Änderungen

Die zentralen Änderungen stellen sich wie folgt dar:

1. Nach aktueller Rechtslage ist das Abschöpfungsverfahren nur dann möglich, wenn zuvor vom Schuldner ein Zahlungsplan vorgelegt wurde. Diese Subsidiarität des Abschöpfungsverfahrens wird beseitigt, sodass dieses direkt beantragt werden kann.

2. Das Abschöpfungsverfahren dauerte bislang sieben Jahre lang. Nach der neuen Rechtslage wird es nur noch zumindest fünf Jahre, maximal aber sieben Jahre betragen. Ursprünglich war überhaupt eine Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens auf drei Jahre geplant gewesen, Gläubigerschutzverbände und Wirtschaft setzten sich aber mit Ihren Bedenken gegen eine derart kurze Abschöpfungsperiode durch.

3. Im Abschöpfungsverfahren hat der Schuldner bislang zumindest 10 % aller Forderungen seiner Gläubiger zu befriedigen. Diese Mindestquote entfällt ersatzlos. Jene bedeutsame Änderung führt dazu, dass in Einzelfällen eine Entschuldung sogar dann denkbar sein könnte, wenn der Schuldner überhaupt keine Zahlungen leistet – also 0 % der Forderungen der Gläubiger befriedigt erhalten.

4. Als gewissen Ausgleich zum Entfall der Mindestquote haben Schuldner allerdings einmal jährlich nachzuweisen, dass sie sich um geeignete Arbeit bemühten, ihnen also im Ergebnis höhere Zahlungen an die Gläubiger, als tatsächlich geleistet werden, nicht möglich sind.

Zusammenfassung

Dem Privatkonkurs neu zufolge haben Schuldner über fünf bis sieben Jahre alle Bezüge, die über das unpfändbare Existenzminumum hinausgehen, quotenmäßig an ihre Gläubiger abzuführen. Es ist nicht entscheidend, welche Quote der Forderungen der Gläubiger befriedigt wird. Nach Ablauf der Abschöpfungsdauer tritt eine Restschuldbefreiung ein, das heißt der Schuldner wird von allen im Abschöpfungsverfahren nicht erfüllten Schulden seiner Gläubiger befreit.

Über Schmelz Rechtsanwälte

Dies ist eine Information der Schmelz Rechtsanwälte. Diese Anwaltskanzlei, die in Wien und Klosterneuburg tätig ist, ist unter anderem auf Unternehmensrecht, die Vertretung vor Gericht, Vertragsrecht und Familienrecht spezialisiert.

Schmelz Rechtsanwälte ist eine in Wien und Klosterneuburg tätige Rechtsanwaltskanzlei. Die Sozietät ist insbesondere auf die Gebiete des Arbeitsrechts, Erbrechts, Familienrechts, Immobilienrechts, Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts, Unternehmensrechts, Gesellschaftsrechts, Medienrechts und Vertragsrechts spezialisiert.

Kontakt
Schmelz Rechtsanwälte GesbR
Dorian Schmelz
Stadtplatz 4
3400 Klosterneuburg
+43 2243 32 744
+43 2243 28 423
office@rechtampunkt.at
http://www.rechtampunkt.at

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: