Elke Baezner gab Amt nach acht Jahren ab
Prof. Dieter Birnbacher ist neuer Präsident
Elke Baezner gab Amt nach acht Jahren ab
dgpd. Als neuen Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. wählten die Delegierten der DGHS bei ihrer am Wochenende in Berlin abgehaltenen Delegiertenversammlung Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher (69). Die Neubesetzung der obersten Funktion des Vereins war nötig geworden, da die bisherige Präsidentin Elke Baezner nach insgesamt acht Jahren nicht noch einmal kandidierte. Birnbacher ist der DGHS seit Anfang der achtziger Jahre verbunden. Er ist seit 2004 Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der DGHS, im Jahr 2012 wurde er zu einem der beiden Vizepräsidenten gewählt.
Birnbacher ist Mitglied verschiedener philosophischer Vereinigungen, Vizepräsident der Schopenhauer-Gesellschaft sowie Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer. Seit 2004 ist er Mitglied der Leopoldina. Außerdem gehört er dem Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung an. Die Philosophische Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster verlieh ihm 2012 die Ehrendoktorwürde.
Ebenfalls neu gewählt wurde einer der beiden Vizepräsidenten. Diese Funktion wird Prof. Robert Roßbruch bekleiden. Weiterer Vizepräsident ist Volker Leisten, der erst vor einem Jahr gewählt worden war. Schatzmeister bleibt Hans-Jürgen Rosin, der erst seit zwei Jahren im Amt ist. Die Positionen der satzungsgemäß vorgesehenen drei Beisitzer wurden auf der Delegierten-Versammlung wie folgt neu besetzt: Dr. med. Gerhard Köble, Sonja Schmid, Michael Wardenga.
Die Amtszeiten betragen jeweils vier Jahre.
Die beiden bisherigen Beisitzer Rudi Krebsbach und Dr. Ulrich Meyberg scheiden auf eigenen Wunsch aus dem Präsidium aus.
DGHS – Mein Weg. Mein Wille.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.
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