Sparverträge gibt es reichlich, einige versprechen staatliche Zuschüsse oder Steuervorteile. Aber ist ein Produkt zwangsläufig sinnvoller, wenn man staatliche Prämien oder Steuervorteile erhalten kann? Die Riester-Rente zeigt das Gegenteil.
Es wird so oft propagiert, dass es mittlerweile in aller Munde ist. Vater Staat verschenkt Geld, wenn man “riestert”. Doch zu Beginn sollte eines festgestellt werden: geschenkt bekommt hier niemand etwas. Bereits vor Jahren berichtete das ZDF Magazin MONITOR über die “Geschenke” der Riester-Rente. Dabei wurde die Frage untersucht, ob der Sparer überhaupt von den Prämien profitieren kann. Betrachtet wurden Riester-Verträge aus der Versicherungswelt. Es wurde festgestellt, dass der Versicherte älter werden muss, als das statistische Durchschnittsalter, um etwas von der Förderung zu haben. Bei einer Rentenversicherung ist die Kalkulation der Versicherer darauf ausgelegt, dem Versicherten eine gewisse Rente lebenslang zu bezahlen.
Die Basis für diese Kalkulation sind sogenannte Sterbetafeln, aus denen die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen abzulesen ist. Dabei wird der Durchschnitt aller Menschen gebildet, unabhängig davon, welcher sozialen Struktur sie angehören, obwohl z. B. Menschen mit höheren Einkommen statistisch gesehen ein paar Jahre länger leben, als Menschen gleichen Alters mit geringen Einkommen. Rund 44% der Menschen, die mit einer Riester-Rente vorsorgen, liegen Einkommenstechnisch bei 20.000 Euro jährlich oder darunter, zählen also zu den Geringverdienern.
Ihre Lebenserwartung, die durchschnittlich um 7-10 Jahre kleiner ist, als die der Besserverdiener müsste daher bei der Kalkulation stärker in´s Gewicht fallen. Tut sie aber nicht. Die Versicherer kalkulieren mit Lebenserwartungen von 98 Jahren. Das sind mehr als 10 Jahre mehr, als es durch die Statistik untermauert wird. Die Rente in solchen Verträgen wird daher so kalkuliert, dass sie bis zum Alter von 98 Jahren ausreicht.
Riester-Renten können nicht vererbt werden. Sollte der Versicherte vor Eintritt des 98. Lebensjahres versterben, wandert das im Vertrag vorhandene Geld als so genannter Risikoüberschuss in den Rücklagentopf der Versicherungsgesellschaft. Aus diesen Rücklagen werden dann Verträge subventioniert, deren Versicherte älter als 98 Jahre werden. Da aber weit mehr Menschen vor dem 98 Lebensjahr versterben als die, die länger als 98 Jahre leben, wachsen die Rücklagen stetig an.
25% der Risikoüberschüsse darf der Versicherer behalten. Je mehr Überschüsse erwirtschaftet werden, desto höher fallen die Gewinne des Versicherers aus. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Versicherer die größten Nutznießer der staatlichen Förderungen sind. Denn rein rechnerisch dauert es für den Versicherten aufgrund der Kalkulation und der vollen Versteuerung der Rente rund 20 Jahre, bis das selbst eingezahlte Geld in Form der Rente aufgebraucht wurde und die staatlichen Zuschüsse zur Auszahlung kämen, so die Berechnungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V.. Bevor der Vertragsinhaber also nicht mindestens 87 Jahre alt wird, kämen die staatlichen Zuschüsse gar nicht bei ihm an. Der Verbraucher hat das Nachsehen, denn staatliche Förderungen werden bekanntlich aus Steuergeldern finanziert, aber nur sehr wenig fließt zurück.
Gravierender ist jedoch, dass viele geförderten Finanzprodukte Geldwerte sind. Geld und Geldwerte allgemein sind vom Vertrauen der Nutzer dieses Geldes abhängig, unterliegen der Inflation und bergen die Gefahr in sich, im Falle eines Crashs oder einer Reform des Geldsystems, größtenteils oder sogar komplett vernichtet zu werden. Kapitalerhalt-Garantien wären in so einem Fall nicht hilfreich, wenn die zugrundeliegende Währung wertlos würde.
Zukunftsträchtiger wäre es, sich nicht auf Geldwerte festzulegen. Es gibt sinnvoll Alternativen wie zum Beispiel Edelmetalle. Edelmetalle sind Rohstoffe mit großer Nachfrage, Sachwerte, die nie ihren Wert einbüßen können. Edelmetalle sind Sachwerte, also inflations- und krisengeschützt und besitzen überall auf der Welt Akzeptanz.
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