Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I – 8 U 32/16) weist Rechtsansichten der WGV-Versicherungen und ihres Rechtsvertreters Andreas Wende, Stuttgart ab und erteilt dem Anwalt eine Lehrstunde.
Chronologie:
Die WGV-Rechtsschutzversicherung, die selber immer wieder mit Regulierungsverweigerungs- und verzögerungsversuchen bei der Erteilung von Deckungszusagen in Erscheinung tritt, hatte in einer arzthaftungsrechtlichen Angelegenheit den Anwälten für die Einlegung der Berufung vor dem OLG Celle (Az. 1 U 42/13) Deckung erteilt. Unter anderem wurde mit der Berufung der Einwand der fehlenden Alternativaufklärung des Arztes erhoben. Diese Berufung wurde vom OLG Celle zurückgewiesen, woraufhin die WGV in dem hiesigen Prozess versuchte, sich sämtliche Berufungskosten von den bearbeitenden Anwälten zurückzuholen. Immerhin geht es um 22.000,- Euro (eigene und fremde Anwaltsgebühren, sowie Gerichtskosten). Begründung: Die Anwälte hätten eine aussichtslose Berufung eingelegt und den Mandanten zuvor auch nicht über die Erfolglosigkeit aufgeklärt.
Vefahren:
Bereits das Landgericht Düsseldorf, Az. 22 O 170/14 hatte die Klage der WGV bereits mit der Argumentation abgewiesen, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil sei aus damaliger Sicht der Anwälte mit dem betreffenden Informationsstand hinreichend erfolgversprechend gewesen und es habe sich erst in der Berufungsverhandlung herausgestellt, dass der Mandant doch von dem Arzt über alternative Behandlungsmethoden unterrichtet gewesen war.
Dem schließt sich das Oberlandesgericht mit der jetzigen Entscheidung an und legt noch einen drauf: Die Klage der WGV, angefertigt durch deren Rechtsvertreter Andreas Wende aus Stuttgart sei bereits unschlüssig gewesen! Zur schlüssigen Darlegung eines durch den vertretenden Anwalt in einem Arzthaftungsprozess verursachten Schadens bedürfe es erst einmal einer nachvollziehbaren Darlegung des dem Vorprozess zugrunde liegenden medizinischen Sachverhaltes. Bereits daran fehle es!
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
So kann es gehen: einem Anwaltskollegen zu versuchen, ein vermeintliches Fehlverhalten vorzuwerfen, durch zwei gerichtliche Instanzen hindurch zu verlieren und dann auch noch von einem qualifizierten deutschen Oberlandesgerichtssenat eine Lehrstunde erteilt zu bekommen: Eine schlüssige Klage anzufertigen, lernt jeder Rechtsanwalt zu Beginn seiner Berufsausübung! Und die WGV-Versicherungen werden die Urteilsbegründung mit großer Freude zur Kenntnis genommen haben, zumal sie nun mittels anwaltlichem Regressverfahren gegen gerade ihren Prozessvertreter nun nicht nur die 22.000,- Euro aus dem Vorschaden, sondern nochmals sämtliche Kosten aus dem hiesigen unschlüssig betriebenen Verfahren im sechsstelligen Eurobereich beanspruchen kann. Kosten, die bislang zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
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Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
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