RAL Gütezeichen für sichere Gärprodukte und Komposte

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Anforderungen an Produkte aus Biogasanlagen überarbeitet

RAL Gütezeichen für sichere Gärprodukte und Komposte
Bild: RAL Gütezeichen Kompost, RAL Gütezeichen Gärprodukt und RAL Gütezeichen NawaRo Gärprodukt

St. Augustin, 23. August 2016 – Wer Gärprodukte aus Biogasanlagen oder Komposte für die Düngung und die Bodenverbesserung einsetzt, muss darauf vertrauen können, dass sie hygienisch und gesundheitlich einwandfrei sind. Bei Produkten, die das RAL Gütezeichen Gärprodukt, NawaRo Gärprodukt (aus nachwachsenden Rohstoffen) oder Kompost tragen, ist diese Sicherheit gegeben. Die Bestimmungen für die Verleihung der RAL Gütezeichen Gärprodukt und NawaRo Gärprodukt wurden jetzt überarbeitet und den neuesten Erkenntnissen angepasst.

Die Kriterien für die Verleihung der RAL Gütezeichen Gärprodukt und NawaRo Gärprodukt sind darauf ausgerichtet, dass nur geeignete und unbedenkliche Einsatzstoffe verwendet, entsprechende Verfahrenstechniken eingesetzt und in der Deklaration detaillierte Anwendungsempfehlungen gegeben werden. Die verarbeiteten Bioabfälle stammen aus Privathaushalten, privaten und gewerblichen Pflanzenabfällen sowie aus Gewerbe und Industrie. Sie müssen insbesondere so aufbereitet und behandelt werden, dass die daraus hergestellten Produkte bei sachgerechter Anwendung mit Blick auf die Übertragung von Krankheiten auf Menschen, Tiere oder Pflanzen unbedenklich sind. Die Dünge- und Bodenverbesserungsmittel aus Bioabfällen nutzen sowohl die Landwirtschaft als auch der Landschaftsbau, der Erwerbsgartenbau, die Hersteller von Blumenerden und Kultursubstraten oder Hobbygärtner.

Informationen zur RAL Gütesicherung

Für die Anerkennung von RAL Gütezeichen ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung im Produkt- und Dienstleistungsbereich zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung werden RAL Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz.

Weitere Informationen:

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Dr. Bertram Kehres
Von-der-Wettern-Straße 25
51149 Köln-Gremberghoven
Telefon: 02203 / 358 37 0
Fax: 02203 / 358 37 12
E-Mail: info@kompost.de
Internet: www.kompost.de

Pressekontakt:

RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Andrea Knaden
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 / 16 05 14
Fax: 02241 / 16 05 10
E-Mail: presse@RAL.de
Internet: www.ral-guetezeichen.de

Für die Anerkennung von RAL Gütezeichen ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung im Produkt- und Dienstleistungsbereich zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung werden RAL Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz.

Kontakt
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Andrea Knaden
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
02241 / 16 05 14
presse@RAL.de
http://www.ral-guetezeichen.de

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