Recht einfach: rechtsdienstleistungsgesetzkonform

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Immer wieder verunsichern Beiträge in Fachmedien Finanzdienstleister, die auch zu Fragen von Vollmachten und Verfügungen zu helfen. Dabei ist es recht klar, wie die Rechtslage ist. Aufklärung tut Not

BildEin Blick ins Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hilft
„Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind nur noch die Fälle echter Rechtsanwendung allein dem Anwalt vorbehalten. Tätigkeiten, die sich im Auffinden, der Lektüre, der Wiedergabe und der bloßen schematischen Anwendung von Rechtsnormen erschöpfen, sind dagegen keine Rechtsdienstleistungen.“ (Praxiskommentar RDG v. Dreyer-Lamm-Müller). Alles klar, oder?
Was heißt das nun genau? Lassen wir dazu einen Rechtsanwalt Stellung nehmen. „Wenn Finanzdienstleister im Rahmen eines Vortrages oder in einem persönlichen Finanzberatungsgespräch“, so Rechtsanwalt Constantin von Wangenheim aus Nürnberg, „einem Kunden die allgemeine, rechtliche Situation fehlender Vollmachten erläutern und dazu Paragraphen präsentieren und reale oder selbst erlebte Fallbeispiele mitteilen, ist das keine Rechtsberatung. Wenn Sie die Vorgaben einer rechtsanwaltlichen Software bei der selbständigen Datenerfassung durch den Kunden wiedergeben und den Kunden bei der Softwareanwendung begleiten, ist das keine Rechtsberatung.“

Moderne Technik ändert das Verhalten

Hier bewegen wir uns in einem Gebiet, das mit Legal Tech bezeichnet wird und das die Karten der bis dato rein persönlichen Rechtsdienstleistung neu mischt. „Eine Form von Legal Tech sind Plattformen, auf denen Anwälte und (potenzielle) Mandanten zusammenfinden können. Diese sog. „virtuellen Marktplätze“ wenden sich an Verbraucher und sind eine Chance für Anwältinnen und Anwälte, Mandanten zu gewinnen. Solche Plattformen können als Weiterentwicklung der Anwaltsverzeichnisse, wie etwa anwalt.de, anwalt24.de oder anwaltauskunft.de, angesehen werden. (…) Weitere Plattformen sind etwa fragrobin.de, advocado.de, e-recht24.de, jurato.de, justanswer.de und juradirekt.com.“ (Aus einer Mitteilung der Rechtsanwaltskammer München, April 2016)

Schematisches Anwenden durch IT begünstigt

Der Servicedienstleister JURA DIREKT, der auf seiner Plattform eine umfangreiche anwaltliche Software für die Datenerfassung zu Vollmachten zur Verfügung stellt, bewegt sich im Legal Tech Bereich. Die Rechtsanwaltskammer München hat JURA DIREKT in einem Artikel 2016 als ein Beispiel für ein Legal Tech Unternehmen dargestellt, wie oben zitiert. Deshalb nutzen Finanzvertriebe, Banken, Versicherungen, Krankenkassen, Steuerberatungskanzleien und viele weitere „Beratungsunternehmen“ die JURA DIREKT Plattform. „Auf einfache Weise lassen sich digitale Prozesse anstoßen, damit die Beratungsunternehmen ihren Kunden oder Mandanten die Möglichkeit anbieten können, ihre rechtliche Vorsorge erledigen lassen zu können, so JURA DIREKT Geschäftsführer und Gesellschafter Domenico Anic. „Dafür erfasst der Kunde seine Stammdaten und Wünsche selbstständig über die anwaltliche Software. Unterschiedliche, freie und kooperierende Rechtsanwaltskanzleien fertigen die Dokumente für den Kunden“, so Anic weiter. Eine Besonderheit ist bei JURA DIREKT die Übernahme der Haftung für die erstellten Rechtsdokumente durch den jeweiligen Rechtsanwalt. Hier „ziere“ sich der Legal Tech Markt noch, so ist in dem Testbericht von Ökotest Ausgabe 7.2017 zu lesen. Domenico Anic: „Die kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien der JURA DIREKT geben dem Kunden eine schriftliche Haftungserklärung für die Inhalte der Vollmacht und garantieren darüber hinaus eine rechtliche Durchsetzungsbegleitung im Notfall. So weit geht bis dato niemand.“

Wählen Sie einen soliden und erfahrenen Partner

Rechtliche und finanzielle Vorsorge zusammen zu bringen, ist für die Vorsorge der Kunden mehr als sinnvoll. Denn ohne Vollmachten verlieren die Menschen und ihre Familien im Fall der Fälle ihre Selbstbestimmung – auch was die Finanzen betrifft. Als Finanzdienstleister haben Sie quasi die innere Verpflichtung zu Auswirkungen fehlendender Vollmachten auf finanzielle Vorsorge aufzuklären. Servicedienstleister wie JURA DIREKT oder weitere Dienstleister im deutschen Markt vereinfachen Prozesse für Mandanten und Rechtsanwälte. Sie bringen sie zusammen und bieten umfassende Servicedienstleistungen und Notfallmanagement. Und sie sorgen dafür, dass Sie rechtliche Vorsorge rechtskonform in Ihr Portfolio integrieren können. Welcher Anbieter zu Ihnen und Ihren Anforderungen passt, prüfen Sie am pragmatischsten, indem Sie die Anbieter testen.
So bietet die JURA DIREKT ein innovatives und technisch basiertes, selbst entwickeltes System (Legal Tech), das schematisches Anwenden über die Softwarebegleitung quasi erzwingt, und in dem die Kunden ihre Daten selbständig erfassen. Ein Algorithmus im IT-System schlägt einen kooperierenden Rechtsanwalt vor, der aus den vom Kunden direkt zur Verfügungen gestellten Daten eine Gesamtvollmacht inhaltlich erstellt. Mandat, inhaltliche Haftung und Durchsetzung erfolgen schriftlich. Die vermittelnden Finanzdienstleister erhalten eine Haftungsfreistellung. Und JURA DIREKT klärt mit Hilfe kooperierender Rechtsanwälte laufend zum Thema RDG auf. Weiterhin wird aktives Notfallmanagement und persönliche Notfallbegleitung angeboten. In der Praxis ist das bereits in über 1.000 Fällen genutzt worden.

Und trotzdem: Fälle und Lehren aus der Praxis

„Da schreibt ein Finanzdienstleister auf sein Türschild neben Name und Finanzdienstleistungen, Ruhestandsplanung, Erbschaftsplanung und unkommentiert auch Vollmachten und Verfügungen. Es folgt eine Abmahnung über die zuständige Anwaltskammer, weil das implizieren kann, dass er Vollmachten für den Kunden erstellt. Das aber darf er nicht“, so Rechtanwältin Elke Kestler. Ihr Tipp: „Es muss in jeder Veröffentlichung und bei jeder Darstellung ausreichend deutlich werden, dass die Erstellung von Vollmachten und rechtlichen Dokumente allein durch Rechtsanwälte erbracht wird, so auch kürzlich durch die Rechtsanwaltskammer Freiburg bestätigt.“

Ein weiteres Vergehen: Auf seiner Website schreibt ein Finanzdienstleister „In Kooperation mit Juristen“. Auch die dürfen keine Rechtsberatung durchführen. Ein Jurist kann ja auch ein Justiziar eines Unternehmens sein. Rechtberatung dürfen nur Rechtsanwälte durchführen und die sind bei einer Kammer zugelassen. Die Lösung für Türschild und Website – abgesetzt zu anderen Dienstleistungen: In Kooperation mit freien Rechtsanwaltskanzleien… – also (R)recht einfach. Sie sehen, es kommt auf jedes Wort an.

In anderen Fällen schreiben Finanzdienstleister in Print oder Web „erledigen Sie Ihre Vollmachten mit uns“, schreiben in die Signatur „Berater für Patientenverfügungen“ oder veröffentlichen etwas in einem Zug wie „Finanzberatung, Vollmachten und Verfügungen“. All das lässt vermuten, dass sie Beratung durchführen oder Vollmachten erstellen und ist somit abmahnfähig. Auch wenn Sie ein Honorar rund um das Thema „Vollmachten“ verlangen, lässt das die Vermutung zu, dass Sie dazu eine rechtliche Beratungsleistung erbracht haben – was sonst rechnen Sie hier mit einigen Stunden Aufwand ab? Folge: Abmahnungsgefahr. Wenn Sie Ihren Kunden rechtliche Vorsorge angedeihen lassen, werden Sie automatisch mehr Geschäft in der Finanzdienstleistung erzielen, denn Sie stärken Ihre Kompetenz und das Vertrauen der Kunden. Daraus entstehen Empfehlungen.

Zusammengefasst – so bleiben Sie sicher

o Wählen Sie einen soliden Partner mit Erfahrung – keine Alleingänge. Technik sollte zur Verfügung gestellt, Haftung übernommen werden, unbeeinflussbare Kundenwertungen öffentlich und externe Zertifizierungen vorhanden sein
o Klären Sie allgemein zu Vollmachten und ihren Auswirkungen auf finanzielle Vorsorge auf – überlassen Sie Vorträge erst einmal erfahrenen Partnern
o Beschränken Sie sich auf schematisches Wiedergeben (z.B. über eine geführte Software) und die allgemeine Falldarstellung (z.B. über Videos, Wiedergabe von Informationen)
o Motivieren Sie die Menschen dazu, Ihre Vollmachten zu erledigen – beispielsweise durch Kundenveranstaltungen und Verfügbarmachen einer anwaltlichen Software
o Überlassen Sie die Rechtsberatung (Einzelfallprüfung) und Erstellung der Vollmachten immer nur kooperierenden, freien Rechtsanwaltskanzleien
o Betrachten Sie die Hilfe zu Vollmachten als intelligenten Service und verlangen Sie kein Honorar dafür – es wird Ihr Geschäft gerade deswegen beflügeln
o Machen Sie Ihre eigene Gesamtvollmacht – dann können Sie Fragen immer aus Ihren eigenen Überlegungen und Entscheidungen beantworten: „Ich hatte mir diese und jene Gedanken dazu gemacht und es so und so gelöst.“ (keine Rechtsberatung)
o Kommunizieren Sie in Ihrem Marktauftritt (Web, Broschüren, Anschreiben, etc.) nichts, was einen falschen Eindruck erweckt – nutzen Sie den Inhaltscheck-Service Ihres Partners (JURA DIREKT bietet das an): z.B. überprüfen von Texten zu Vollmachten auf Ihrer eigenen Website, von Anzeigen, von Broschüren, etc.

Wenn man ein Thema wie „Vollmachten“ für sich und seine Kunden als wichtig erachtet und dabei dauerhaft sicher sein möchte, kommt es im Außenaufritt manchmal auch auf Kleinigkeiten an. Oder wie das ein Kooperationspartner der https://juradirekt.com kürzlich ausgedrückt hat, nachdem das JURA DIREKT Team ihn unaufgefordert auf eine „Abmahneinladung“ in seiner Signatur hinwies: „Sogar darauf habt ihr geachtet. Ich bin sooo froh, mich für euch als Produktpartner entschieden zu haben! DANKE für alles.“ Jürgen Weber, Freiburg. Dass bei JURA DIREKT noch ein umfassender, TÜV-zertifizierter Service für Kooperationspartner und Kunden vorhanden ist, rundet das Dienstleistungsspektrum zusätzlich ab.

Über:

JURA DIREKT GmbH
Herr Domenico Anic
Gutenstetter Str. 8e
90449 Nürnberg
Deutschland

fon ..: 0911927850
web ..: http://www.juradirekt.com
email : d.anic@juradirekt.com

JURA DIREKT mit Sitz in Nürnberg ist eine seit 2011 bundesweit tätige, spezialisierte Servicegesellschaft für rechtliche Vorsorge. Aufklärungsarbeit zu Auswirkungen fehlender Vollmachten auf entsprechende Fachbereiche findet über Vorträge und Kooperationen aus den Bereichen Finanzen, Bank, Betreuung, Pflege, Krankenkasse, Steuerberatung, Recht und Medizin statt. JURA DIREKT beauftragt als Servicegesellschaft kooperierende Rechtsanwaltskanzleien mit der Erstellung von Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten und Sorgerechtsverfügungen sowie Testamenten. Für Vollmachten und Verfügungen sorgt der JURA DIREKT-Service mit 13 Servicepunkten für dauerhafte Aktualität, schnelle Auffindbarkeit und Sicherheit der Dokumente. Weiter stehen darin ein umfangreicher, persönlicher Nothilfe-Service mit internationaler Notfallnummer, 24/7-Service, anwaltlicher Unterstützung und persönlicher Begleitung sowie Unterstützung bei Unterschriftsbeglaubigung und ein Schlichterservice (Ärztliche Zweitmeinung bei Differenzen mit Ärzten) zur Verfügung.

Pressekontakt:

JURA DIREKT GmbH
Herr Jürgen Zirbik
Gutenstetter Str. 8e
90449 Nürnberg

fon ..: 091192785228
web ..: http://www.juradirekt.com
email : j.zirbik@juradirekt.com

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

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