Rechtliche Vorsorge für junge Familien

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Reisen ohne Eltern – wer vertritt das Kind bei Unfall/Erkrankung? Was müssen Alleinerziehende/Geschiedene beachten, wenn ihr Kind Erbe werden soll (Ex-Partner)? Lexportfamily gibt hierauf Antworten.

BildNicht erst mit dem Älterwerden stellt sich die Frage rechtlicher Vorsorge. Hierzu bietet www.lexport.de [https://www.lexport.de] für die Middle und Best Agers seit 2019 bereits umfangreiche Informationen und passende Formulare sowie Vorlagen an.

Für junge Eltern aber stellen sich noch weitergehende Fragen: 

Wer kümmert sich um meine Kinder, wenn mir etwas passiert? Wer vertritt mich, wenn meine Kinder mit den Großeltern oder Freunden auf Reisen gehen und es zu einem Unfall oder einer Erkrankung kommt? 

Unter www.lexportfamily.de [https://www.lexportfamily.de] stehen hierzu Informationen, individualisierbare Formulare und Vorlagen zur rechtlichen Vorsorge speziell für junge Familien, insbesondere auch für Reisen, zum Download zur Verfügung. 

Dazu gehören u.a. Reiseerlaubnis, Reisevollmacht, Vollmacht für Alltagsangelegenheiten und Vormundbestimmung in Fällen des Ruhens der elterlichen Sorge z.B. Koma nach einem schweren Unfall oder Geschäftsunfähigkeit infolge einer Erkankung. 

Schließlich ist auch eine Testamentsvorlage für Alleinerziehende und Geschiedene im Portfolio. 

Warum ist in diesem Fall ein Testament besonders wichtig?

Mit einem Testament kann bestimmt werden, dass nicht der Ex-Partner das ererbte Vermögen des minderjährigen Kindes verwaltet, sondern eine Vertrauensperson. 

Zudem kann durch die Anordnung von Testamentsvollstreckung die Befugnis zur Verwaltung des Vermögens des Kindes über das 18. Lebensjahr hinaus verlängert werden. 

Stirbt darüber hinaus das Kind nach dem alleinerziehenden/geschiedenen Elternteil, ohne eigene Nachkommen zu hinterlassen, wird der andere Elternteil (Ex-Partner) gesetzlicher Erbe des Kindes und erhält über diesen „Umweg“ das ererbte Vermögen des Kindes! 

Hier kann ein Testament Vorsorge treffen, damit es nicht dazu kommt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Anwaltskanzlei Schmidt
Frau Karin M. Schmidt
Emil-Gött-Str. 6
79102 Freiburg
Deutschland

fon ..: 076170438860
web ..: http://www.lexportfamily.de
email : schmidt@lexportfamily.de

Lexportfamily wurde entwickelt und wird fortlaufend aktualisiert von Rechtsanwältin und Bankkauffrau Karin M. Schmidt aus Freiburg, die seit über 20 Jahren in eigener Kanzlei mit dem Schwerpunkt Erbrecht und Vermögensnachfolge beratend und gestaltend tätig ist.

Pressekontakt:

Anwaltskanzlei Schmidt
Frau Karin M. Schmidt
Emil-Gött-Str. 6
79102 Freiburg

fon ..: 076170438860
email : schmidt@lexportfamily.de

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

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