Rechtsanwalt Jan Meyer über die Folgen des Kununu-Beschlusses

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Jan Meyer betrachtet den OLG-Beschluss als Wendepunkt für die Rechte von Arbeitgebern in der digitalen Bewertungswelt.

BildHeute sprechen wir mit Jan Meyer, renommierter Rechtsanwalt und Mitinhaber der spezialisierten Kanzlei Sterne-Advo. Kürzlich hat das Oberlandesgericht Hamburg einen wegweisenden Beschluss zur Offenlegung der Identität von Bewertenden auf Plattformen wie Kununu gefällt, wenn die Echtheit einer Bewertung angezweifelt wird. Der Beschluss könnte weitreichende Folgen für die Online-Bewertungskultur und die Rechte von Arbeitgebern im digitalen Raum haben. Wir sprechen mit Herrn Meyer über die Reaktionen von Kununu auf den Beschluss, die möglichen Auswirkungen auf andere Plattformen und die Rolle spezialisierter Anwaltskanzleien in diesem neuen rechtlichen Kontext.

_Herr Meyer, wie bewerten Sie die Reaktion von Kununu auf den Beschluss des OLG Hamburg und die Aussage, der Beschluss sei „abwegig und falsch“?_

Kununu will offenbar um jeden Preis seinen Ruf als Portal retten, bei dem jedermann ungeniert und unkontrolliert Fake-Bewertungen und Falschbehauptungen veröffentlichen kann, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen werden zu können.

Warum? Dafür muss man das Geschäftsmodell von Kununu kennen: Verkauf und Vertrieb von bezahlten Premium-Profilen zulasten der Arbeitgeber. Der Jahresumsatz der Gesellschaft hinter Kununu betrug im Jahr 2022 anständige 300 Millionen Euro. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Kununus Aussage, die Rechtsauffassung eines obersten Gerichts, das nur eine Ebene unter dem BGH ist, sei „abwegig und falsch“ bekommt bei diesem Hintergrundwissen einen anderen Anstrich.

_Welche Auswirkungen könnte der Beschluss aus Ihrer Sicht auf andere Bewertungsplattformen und die allgemeine Online-Bewertungskultur haben? _

Die Auswirkungen könnten immens sein. Denn die rechtlichen Ausführungen des OLG Hamburg sind 1:1 übertragbar auf alle anderen Portale. Die Grenze dieser neuen Rechtsprechung wird nur dort zu finden sein, wo ein Unternehmen den Verfasser auch ohne Klarnamennachweise ohne Weiteres anhand der Bewertung identifizieren kann.

Das wird aber bei den meisten Bewertungen nicht möglich sein, weil die meisten Bewerter lieber anonym bewerten und Plattformen wie Kununu ohnehin vollständig anonym sind, also ohne jeden öffentlichen Benutzernamen.      

_Kununu gibt an, dass die Anonymität der Nutzer oberste Priorität hat. Wie sehen Sie das Spannungsfeld zwischen der Anonymität der Nutzer und der Notwendigkeit, authentische Bewertungen zu gewährleisten? _

Die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte bei uns in Deutschland. Daran sollte auch nicht gerüttelt werden. Allerdings spricht ja nichts dagegen, öffentlich zu seiner Meinung zu stehen. Warum soll man sich hinter einem anonymen Vorhang verstecken dürfen, um dann ungehindert Fake-Bewertungen zu platzieren oder Falschbehauptungen zu verbreiten? Wenn ich bei der Wahrheit bleibe oder nur meine Meinung kundtue, habe ich ja nichts zu befürchten.

Aus meiner Sicht stärkt dieser offene Umgang mit Kritiken auch den Austausch in unserer Gesellschaft. Denn viele haben es leider verlernt, dass man sich sachlich und auf Augenhöhe austauschen und streiten kann. Heute gehen viele lieber verärgert nach Hause und drücken heimlich den 1-Stern-Knopf anstatt vielleicht im Restaurant mal dem Wirt höflich zu sagen, was vielleicht besser gemacht werden könnte. Sehr schade diese Entwicklung.

Ich sehe daher definitiv die Möglichkeit, dass auch künftig authentische Bewertungen verfasst werden können. Gerade weil die Meinungsfreiheit bei uns in Deutschland – zum Glück – einen so hohen Stellenwert hat und die Gerichte einem da auch stets den Rücken stärken. Die Annahme einer sogenannten Schmähkritik ist in der Praxis höchst selten.

_Inwiefern könnte dieser Beschluss den Weg ebnen für Schadenersatzansprüche von Unternehmen, die durch gefälschte Bewertungen geschädigt wurden?_

Unser Schadensersatzsystem lebt grundsätzlich von der Kausalität. Das bedeutet, dass ein Unternehmer zunächst einen Schaden nachweisen muss und dann auch die Kausalität. Dass also ein etwaiger Schaden auch gerade durch die Veröffentlichung von falschen Tatsachenbehauptungen oder Fake-Bewertungen eingetreten ist.

Ich habe aber Fälle von Mandanten, bei denen dies definitiv möglich ist. Beispielsweise eine Bewertung mit der Überschrift „Von Mobbing bis s… Belästigung ist hier alles dabei“. Es gibt in dem Fall eidesstattliche Versicherungen der Geschäftsführung und der Personalleitung, dass niemals auch nur irgendein Vorfall dieser Art stattgefunden hat. Es gibt keine Einträge in Personalakten dazu, keinen Flurfunk oder ähnliches. Also vollkommen erstunken und erlogen.

Die betroffene Firma hat über längere Zeit keine Bewerber mehr gefunden, kein Personal einstellen können. Erst nachdem sie den Eintrag bei Kununu gesehen und gelöscht haben, kamen wieder Bewerber. Der Wachstumskurs wurde durch die Bewerberengpässe massiv gehemmt. Projekte für Kunden mussten heruntergefahren werden. Es kam zu finanziellen Einbußen. Dies kann die betroffene Firma tatsächlich über Dokumentationen belegen. Und dann schließt sich der Kreis für einen Schadensersatzanspruch gegen den Verfasser.

Daher haben wir in diesem Fall auch Kununu auf Herausgabe der Verfasserdaten verklagt. Zum Glück gibt es Gerichte, die dem Gesetz verpflichtet sind, sodass man nicht der Willkür der Portale ausgeliefert ist.

_Wie sehen Sie die Rolle von spezialisierten Anwaltskanzleien wie Sterne-Advo im Zusammenhang mit diesem Beschluss, insbesondere im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen?_

Unsere Rolle ist essenziell. Denn diese Fälle bewegen sich vom Streitwert pro Bewertung vor Gericht bei 10.000 Euro, die Schadensersatzansprüche vermutlich noch um ein Vielfaches höher. Das bedeutet, dass man immer beim Landgericht ist, wo Anwaltszwang herrscht. Ohne spezialisierte anwaltliche Unterstützung also keine Durchsetzung dieser Rechte.

_Kununu behauptet, im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht gehört worden zu sein. Wie beurteilen Sie diese Behauptung?_

Das ist von Kununu geschickt falsch formuliert. Es stimmt nicht. Das Landgericht Hamburg hatte Kununu angehört und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Am 6. Dezember ist daraufhin von Kununu eine 17-seitige Antragserwiderung nebst elf mehrseitigen Anlagen vorgelegt worden. Am 7. Dezember sind von Kununu nochmal zwei Seiten weitere Erwiderung vorgelegt worden.

Inhaltlich gab es im Eilverfahren also keine weiteren Erkenntnisse oder Vortragsmöglichkeiten, sodass das Oberlandesgericht keinerlei weitere Informationen für die richtige Entscheidung benötigte. Es ging dort nur noch um die rechtliche Neubewertung der bereits ausdiskutierten Frage, ob anonyme Nachweise ausreichend sind.

_Kununu hat in seinen Erwiderungen Ihre Kanzlei und Ihr Angebot kritisiert. Wie entgegnen Sie diesen Vorwürfen?_

Wenn man keine sachlichen Argumente für einen Rechtsstreit hat, muss man sich wohl auf dieses Niveau herablassen.

In den mehrseitigen Ausführungen wurde tatsächlich überwiegend unsachlich gegen unsere Kanzlei und unser Angebot geschossen, indem man vor Gericht versuchte, unsere Dienstleistung zum Schutz der Arbeitgeber als rechtsmissbräuchlich darzustellen.

Günstige Preise, eine Vielzahl von Fällen, schnelle Bearbeitungen, gleichlaufende Fälle, ähnliche Muster von eidesstattlichen Versicherungen für unsere Mandanten. Wir sind zugelassene Rechtsanwälte und halten uns zu 100 Prozent an die geltenden Gesetze und Rechtsprechungen.

Rechtsmissbrauch kann man vielleicht annehmen, wenn wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Massenstil ausgesprochen werden, der Abmahner aber zum Beispiel gar keinen eigenen Betrieb aktiv hat und sich nur pro forma für die Abmahnfähigkeit als Mitbewerber positioniert. Wenn dann auch noch gemeinsame Kasse mit den Anwaltsgebühren gemacht wird, sind das klare Fälle von Rechtsmissbrauch. Aber nicht die Beauftragung einer Spezial-Anwaltskanzlei, mit dem Ziel der legitimen Rechtsdurchsetzung. Wirklich absurd.

Selbstverständlich haben sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg diese ganzen Nebenkriegsschauplätze abseits des eigentlichen Rechtsstreits verworfen und unseren Mandanten ausdrücklich recht gegeben.

Mittlerweile sind nach unserer Prozesswelle auch die ersten Prozesskosten von Kununu an uns erstattet worden. Für Kununu wird es ziemlich teuer. Die Streitwerte aus den Fällen unserer Prozesswelle waren im sechsstelligen Bereich, weil es teils um sehr viele Bewertungen ging.

_Sehen Sie in diesem Beschluss einen Wendepunkt für die Rechte von Arbeitgebern im digitalen Raum?_

Ja, ein Wendepunkt für Arbeitgeber ist es definitiv. Gerade, weil es kein Amtsgericht war. Es besteht also Hoffnung, dass in dieser Materie des IT- und Äußerungsrechts auch Arbeitgeber ihre Interessen legitim durchsetzen können.

_Wie könnte sich der Beschluss auf die Glaubwürdigkeit und Fairness von Plattformen wie Kununu auswirken?_

Nach meiner Einschätzung kann sich die Glaubwürdigkeit deutlich erhöhen, wenn sichergestellt ist, dass die Äußerungen auch wahrheitsgemäß verfasst und nicht unzulässig mehrfach gepostet wurden. Kununu steht ja auch nach eigenen Aussagen für Fairness und Transparenz.

Der Beschluss vom OLG Hamburg ist ein Antrieb, diesen Weg auch tatsächlich zu gehen und nicht nur öffentlich zu proklamieren.

_Wie beurteilen Sie das Argument des Datenschutzes in Bezug auf die Offenlegung der Identität der Bewertenden?_

Der Datenschutz bleibt weiterhin gewährleistet. Die Portale sind ja nicht verpflichtet, die Namen der Verfasser öffentlich an die Bewertung zu schreiben. Die Bewertungen können anonym bleiben. Wird eine Bewertung jedoch ordnungsgemäß beanstandet und die Rechtmäßigkeit in Zweifel gezogen, muss das Portal liefern.

Da dann eine rechtliche Verpflichtung zur Herausgabe der Klarnamendaten besteht, macht sich das Portal auch nicht angreifbar. Denn die Herausgabe erfolgt dann aufgrund einer entsprechenden Verpflichtung. Überdies werden die Portale ihre Nutzungsbedingungen anzupassen haben, in denen sie die Bewerter über diese Eventualitäten aufklären.

Wenn im Rahmen eines Prüfverfahrens Nachweise beim Verfasser angefordert werden, kann dieser sich ja auch entscheiden, keine Nachweise an das Portal zu liefern, wenn er nicht enttarnt werden möchte. Er muss sich ja nicht offenbaren.

_Wie sehen Sie generell die Zukunft von Online-Bewertungsplattformen nach diesem Beschluss?_

Bewertungsplattformen werden weiter ihre Existenzberechtigung haben, damit man sich anhand der Erfahrung von anderen besser orientieren kann. Aber die Qualität der Bewertungen wird steigen, indem weniger Fakes und weniger rechtswidriger Content verbreitet werden. Das wiederum dürfte den Bewertungsportalen mehr Zulauf bescheren, weil die Glaubwürdigkeit insgesamt steigt.

_Welche weiteren rechtlichen Schritte erwägen Sie oder Ihre Mandanten, um den Beschluss vollständig umzusetzen_?

Wir gehen nach der Pressemitteilung von Kununu davon aus, dass die letztinstanzliche Entscheidung des OLG Hamburg im einstweiligen Verfügungsverfahren von Kununu nicht als abschließende Entscheidung für den Rechtsstreit anerkannt wird. Dann gehen wir selbstverständlich den zusätzlichen Weg des Hauptsacheverfahrens über mehrere Instanzen.

Die Begründung des Oberlandesgerichts Hamburg ist so messerscharf, punktgenau und wasserdicht formuliert, dass unsere Mandanten dem Prozessende sehr gelassen entgegensehen können.

_Welche Botschaft möchten Sie anderen Unternehmen mit auf den Weg geben, die mit ähnlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Online-Bewertungen konfrontiert sind?_

Ganz klar: Keine Angst zu haben und gegen rechtswidrige Einträge vorzugehen. Der Einfluss von Fake- und Falschbewertungen ist massiv. Firmen verlieren Umsätze, Bewerber und ihr Ranking im Internet leidet darunter.

Auch große Player wie Kununu oder Google mit internationalen Wirtschaftskanzleien auf der Gegenseite sind kein Grund, zu kuschen. Die kochen auch nur mit Wasser. Und wie man hier an unserem Fall sieht, offenbar mit kühlerem Wasser als wir.

Unsere Stärke ist die 100-Prozent-Spezialisierung. Wir machen den ganzen Tag nichts anderes, als gegen rechtswidrige Einträge vorzugehen. Das meiste klappt außergerichtlich. Aber manchmal geht es vor Gericht, wenn die Portale nicht ordnungsgemäß gearbeitet haben. Unsere Mandanten schätzen dann vor allem unsere absolute Sicherheit in unserer Materie.

_Herr Meyer, vielen Dank für Ihre Einblicke und ausführlichen Antworten. Ihre Perspektiven haben uns geholfen, die Bedeutung dieses Beschlusses und seine Auswirkungen auf die digitale Welt besser zu verstehen. Es ist klar, dass diese Entscheidung eine neue Ära in der Bewertungskultur einläutet und bedeutende Veränderungen sowohl für Unternehmen als auch für Bewertungsplattformen mit sich bringen wird. Wir sind gespannt auf die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich und wünschen Ihnen und Ihrer Kanzlei Sterne-Advo weiterhin viel Erfolg bei der Verteidigung der Rechte Ihrer Mandanten._

 

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Sterne-Advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Jan Meyer
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
Deutschland

fon ..: 0211 83 86 82 00
web ..: https://www.sterne-advo.de
email : presse@sterne-advo.de

Über Jan Meyer und Sterne-Advo

Rechtsanwalt Jan Meyer ist ein ausgewiesener Experte für Online-Bewertungen. Er ist Mitinhaber von Sterne-Advo, der Anwaltskanzlei, die sich ausschließlich auf die Beanstandung rechtswidriger Online-Bewertungen spezialisiert hat. Jan Meyers Expertise hat ihn und Sterne-Advo zu einer führenden Adresse für diese spezielle Rechtsberatung gemacht.

Jan Meyer und sein Team setzen sich für den guten Ruf und die Rechte ihrer Mandanten ein, zu denen vor allem Arbeitgeber und Unternehmer zählen.

Einfache, aber wirkungsvolle Lösungen und klar verständliche Rechtsberatung stehen bei Sterne-Advo im Mittelpunkt. So erhalten Mandanten den Schutz, den sie in der Online-Welt benötigen. Individuell auf die Bedürfnisse jedes Mandanten zugeschnitten, entwickelt die Kanzlei passende Strategien, um optimalen Service und effektive Ergebnisse zu gewährleisten.

Pressekontakt:

WORTKIND – Texte, Marketing, PR und Coaching
Frau Ursula Martens
Erdinger Straße 74a
85356 Freising

fon ..: 08161-862767
email : info@wortkind.de

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Author: PM-Ersteller

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