Bei Rechtsanwalt Patrick Rubin, Fachanwalt für Immobilienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, können sich Mandanten auf eine kompetente Beratung und Vertretung ihrer Interessen verlassen.
Bereits seit 2006 ist Patrick Rubin als Rechtsanwalt zugelassen und in eigener Kanzlei in Berlin am Kurfürstendamm 43 für seine Mandanten tätig. Obwohl seine Kernkompetenzen die Rechtsgebiete Immobilienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht umfassen, bietet Rechtsanwalt Patrick Rubin auch bei Angelegenheiten aus dem allgemeinen Zivilrecht oder dem Straßenverkehrsrecht eine kompetente und zuverlässige Rechtsberatung an. Wohl in keinem zweiten Beruf sind exakte Formulierungen und das Verständnis der Sachverhalte von so entscheidender Bedeutung wie in der Tätigkeit als Anwalt. Da erweist es sich als Vorteil, dass der Rechtsanwalt in der Lage ist, seine Mandanten nicht nur in deutscher, sondern auch englischer und hebräischer Sprache zu beraten und deren Interessen zu vertreten.
Immobilienrecht – mit Kompetenz und Transparenz zum Traumhaus
Der Traum vom Eigenheim steht bei vielen Menschen ganz oben auf der materiellen Wunschliste. Doch auf dem Weg zum Traumhaus lauern auch zahlreiche rechtliche Fallstricke. Genau hier setzt Rechtsanwalt Patrick Rubin an und berät seine Mandanten, worauf es beim Erwerb einer Immobilie ankommt. Im Vorfeld eines Grundstückskaufvertrages klärt er beispielsweise die rechtliche Bewertung der Immobilie, da diese Rückschlüsse auf die Werthaltigkeit der Immobilie zulässt – ein ausschlaggebender Indikator für die Kaufentscheidung. Ferner gehören die Prüfung von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Grundbuchlasten, Baulasten, Genehmigungsfähigkeiten der geplanten Verwertung, Mietverträge, Dienstleistungsverträge und die Haftung nach dem Bundesbodenschutzgesetz zur rechtlichen „Due Diligence“.
Mietrecht – Vermietern und Mietern ein juristischer Ansprechpartner sein
Für ein harmonisches Mietverhältnis ist es wichtig, dass sich bereits bei der Gestaltung des Mietvertrages beide Parteien gut vertreten sehen. So ist es auch Fachanwalt Rubin ein wichtiges Anliegen, seinen Mandanten bereits beim Vertragsmanagement hilfreich zur Seite zu stehen. Ferner umfassen die Interessen des Vermieters die Ansprüche auf Mietzahlung, Geltendmachung von Eigenbedarf, Modernisierung, Mieterhöhung und Räumung. Die Mieter können indessen mithilfe des rechtlichen Beistandes Forderungen wie beispielsweise die Mängelbeseitigung, Mietminderung und Kautionszahlung geltendmachen.
Das Wohneigentumsrecht rund um Charlottenburg-Wilmersdorf
Wo viele Parteien aufeinandertreffen, kann es immer mal wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Neben Wohnungseigentümern und Mietern vertritt Rechtsanwalt Patrick Rubin zudem Verwalter und Eigentümergemeinschaften. Besonders relevant vor dem Hintergrund, dass laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gegen rechtswidrige Beschlüsse der Eigentümerversammlung nur innerhalb einer kurzen Frist vorgegangen werden kann. Durch seine langjährige Erfahrung schätzt Rechtsanwalt Rubin die Chancen auf Erfolg vor einem Prozess realistisch ein und entwickelt gemeinsam mit den Mandanten entsprechende Lösungsstrategien.
Wissenswertes über die Kanzlei
Rechtsanwalt Patrick Rubin ist der Stadt Berlin seit jeher eng verbunden. Am 15. November 1971 in Berlin geboren, absolviert Patrick Rubin später das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und in eigener Kanzlei tätig. Seine Mandanten berät und vertritt der engagierte Rechtsanwalt auf Wunsch mehrsprachig. Wobei zu seinen Kernkompetenzen die Rechtsgebiete Immobilienrecht, Mietrecht und Wohneigentumsrecht zählen. Unterstützung erhält Rechtsanwalt Patrick Rubin durch die langjährige Mitarbeiterin, Nadine Kusian, die als ausgebildete Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte die interne Organisation der Kanzlei koordiniert.
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