Die Tierschützer des Deutschen Tierschutzbüro kritisieren die Entscheidung des Landgerichts Bonn. Der Rechtsstreit zwischen Bogner und Deutschem Tierschutzbüro beschäftigt nun Oberlandesgericht Köln.
Die Tierschutzorganisation Deutsches Tierschutzbüro hat im November eine Kampagne mit dem Titel „Bogner tötet“ in Stuttgart gestartet. Ziel der Kampagne ist es, dass das Modehaus Bogner Echtpelz aus dem Sortiment nimmt. Recherchen der Tierschützer haben ergeben, dass Bogner u.a. auch Felle von Hunden aus China und Finnland für ihre Kollektion verwendet. Gleichzeitig behauptet Bogner auf seiner Website, potentielle Produzenten unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und qualitativer Aspekte kritisch zu begutachten.
„Es ist ein Skandal, dass Bogner billigend in Kauf nimmt, dass unschuldige Tiere gequält und brutal getötet werden und sich öffentlich gleichzeitig als Unschuldslamm präsentiert“, kritisiert Jan Peifer Gründer vom Deutschen Tierschutzbüro.
Vor wenigen Tagen hat das Modehaus eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Bonn erwirkt. Aktivisten und Mitglieder des Vereins Deutsches Tierschutzbüro dürfen vor vielen Bogner-Filialen nicht mehr direkt demonstrieren. „Wir halten das für eine massive Einschränkung der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit“, so Peifer. Gegen das Urteil des Landgerichts Bonn hat der Verein nun Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.
Kritik äußern die Tierschützer nun aber auch an dem Landgericht Bonn. „Die Richter haben sich in der Urteilsbegründung auf falsche Annahmen gestützt“, empört sich Peifer. So wird z.B. behauptet, dass Aktivisten des Tierschutzbüros die Eingangstür des Dortmunder Bogner-Partner-Stores mit einem Transporter zugeparkt hätten. „Dies ist schlichtweg falsch“, gibt Jan Peifer an und verweist auf vom Verein heute veröffentlichte Fotoaufnahmen, die deutlich zeigen, dass es sich bei dem Eingang lediglich um einen Nebeneingang handelt und Kunden diesen ohne weiteres betreten konnte.
Dieser kleine, aber sehr feine Unterschied lässt die Urteilsbegründung in einem völlig anderen Licht erscheinen, denn das Landgericht Bonn stützt sich auch darauf, dass Aktivisten des Deutschen Tierschutzbüros potenzielle Bogner-Kunden beim Betreten der Filialen gehindert hätten. „Wir haben niemanden davon abgehalten, in das Geschäft zu gehen, die meisten Kunden waren aber so überrascht als wir sie darüber informiert haben, dass Bogner immer noch Echtpelz führt, dass sie aus Empörung nicht in das Modehaus gegangen sind“, so Peifer, der bei vielen Bogner-Aktionen dabei war.
Auf Grund der Berufung muss sich nun das Oberlandesgericht Köln mit dem Sachverhalt beschäftigen, „wir sind guter Dinge, dass die Einstweilige Verfügung aufgehoben wird“, so Peifer. Möglicherweise dämmert nun auch dem Landgericht Bonn, dass sie hier doch etwas über die Stränge geschlagen haben. Ein weiterer Antrag auf eine Einstweilige Verfügung, die Bogner Ende letzter Woche eingereicht hat, wurde nicht erlassen. Stattdessen wird es am kommenden Fr., den 16.12.2016 um 11 Uhr zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bonn kommen. Bogner hat beantragt, dass das Demo-Verbot auch für alle Partner-Stores und Outlet-Stores gilt – „ich bin gespannt, was der Richter am Freitag als Begründung angibt, warum er die weitere Verfügung bisher nicht erlassen hat, der Sachverhalt ist im Grunde derselbe wie das letzte Mal“, so Peifer.
Die Tierschützer haben indes die Kampagne online fortgesetzt, dort haben sie Tierfreunde dazu aufgerufen auf die Bogner-Facebook-Seite zu schreiben. Zudem schalten sie Werbeanzeigen bei google, die immer dann auftauchen, wenn man nach Bogner sucht. „Wir lassen uns nicht mundtot machen von Bogner und werden solange kämpfen, bis das Modehaus endlich pelzfrei ist“, so Peifer abschließend.
Weitere Informationen zur Kampagne: www.bogner-toetet.de
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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de
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