„Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“

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Thomas Aigner kritisiert fehlende Kontinuität in der Rechtslage

Gerade erst im November 2015 eingeführt, wird die sogenannte Vermieterbestätigung im Rahmen des Bundesmeldegesetzes bereits wieder reformiert. In der bisherigen Regelung musste der Vermieter dem Mieter über Ein- oder Auszug eine schriftliche Bestätigung ausstellen, die der Mieter der Meldebehörde vorzulegen hatte. Dies musste innerhalb der Meldefrist von zwei Wochen erfolgen. Nun wurde die Regelung im November 2016 teilweise wieder zurückgenommen.

Die Vermieterbescheinigung wurde erlassen, um Scheinanmeldungen vorzubeugen, da Meldungen unter falscher Adresse oft kriminellen Zwecken dienen und in Zeiten der Terrorismusgefahr nicht zu unterschätzen sind. „An sich ist die Vermieterbescheinigung keine schlechte Idee – aber für die Vermieter ein hoher bürokratischer Aufwand, vor allem, wenn man mehr als eine Wohnung vermietet. Die Regelung fördert die Sicherheit, muss aber endlich auf Dauer gesetzlich geregelt sein“, sagt Thomas Aigner von Aigner Immobilien. Mit der Reform von November 2016 fällt die Abmeldebestätigung des Vermieters jetzt wieder weg, nur beim Einzug bleibt alles beim Alten. Was die Immobilienunternehmen und Wohnungsbesitzer stört, sind die sich ständig verändernden Gesetze. Kaum hat man sich informiert und die Vorgaben übernommen, wird die Regelung schon wieder verändert, z. T. mit neuen Auflagen und weitreichenden Konsequenzen. Thomas Aigner meint dazu: „Als Unternehmer muss ich Neuerungen vorher gut durchdenken und planen, gegebenenfalls Experten hinzuziehen und kann nicht einfach etwas entscheiden. Die Politik ist gerade im Immobiliensektor gefordert, mit mehr Sachkenntnis und Praxiswissen zu entscheiden. Und im Zweifelsfall Fachverbände oder Gutachterausschüsse miteinzubeziehen. Heute so und morgen wieder ganz anders, das ist nicht effizient und dient doch keinem!“

Ausführliche Informationen auch zu Themen wie Immobilienmakler Starnberg, Wohnung zu verkaufen in München und mehr sind auf https://www.aigner-immobilien.de/ zu finden.

Über:

Aigner Immobilien GmbH
Frau Christina Vollmer
Ruffinistraße 26
80637 München
Deutschland

fon ..: (089) 17 87 87 6206
fax ..: (089) 17 87 87 – 88
web ..: https://www.aigner-immobilien.de
email : presse@aigner-immobilien.de

Die inhabergeführte, mehrfach ausgezeichnete Aigner Immobilien GmbH gehört mit 25 Jahren Markterfahrung und einem durchschnittlichen Objektvolumen von über 300 Mio. Euro im Jahr zu den TOP 5 der Maklerunternehmen im Großraum München. An sieben Standorten in München, Starnberg und Frankfurt am Main konzentrieren sich mehr als 100 Mitarbeiter auf den Verkauf und die Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das Dienstleistungsspektrum reicht von der klassischen Wohnimmobilienvermittlung über die Vermarktung von Investmentprojekten bis hin zum Vertrieb von Bauträgermaßnahmen, die durch eine unternehmenseigene Marketingabteilung begleitet werden. Die Mitarbeiter zeichnet eine fachlich hohe Kompetenz und langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche aus. Als Berater und Vermittler begleiten sie Projektentwicklungen im wohnwirtschaftlichen und im gewerblichen Bereich. Darüber hinaus bietet das Unternehmen eine marktorientierte Wertermittlung durch firmeneigene Architekten und Gutachter. Abgerundet wird das Leistungsspektrum durch eine bankenunabhängige Finanzierungsberatung.

Die Aigner Immobilien GmbH ist Mitglied von „DIP – Deutsche Immobilien-Partner“, dem zu den Branchenführern zählenden, 1988 gegründeten Verbund unabhängiger Immobiliendienstleister mit 14 Partnern an bundesweit mehr als 25 Standorten und vier weiteren Spezialisten aus verschiedenen Service-Organisationen als „preferred partnern“ mit insgesamt über 800 Experten und einem jährlichen Transaktionsvolumen von rd. EUR 1,5 Mrd. aus vermittelten Immobilienverkäufen sowie mehr als 260.000 Quadratmetern vermittelter gewerblicher Mietfläche (2015).

Pressekontakt:

Aigner Immobilien GmbH
Frau Christina Vollmer
Ruffinistraße 26
80637 München

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Author: PM-Ersteller

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