Thomas Aigner kritisiert fehlende Kontinuität in der Rechtslage
Gerade erst im November 2015 eingeführt, wird die sogenannte Vermieterbestätigung im Rahmen des Bundesmeldegesetzes bereits wieder reformiert. In der bisherigen Regelung musste der Vermieter dem Mieter über Ein- oder Auszug eine schriftliche Bestätigung ausstellen, die der Mieter der Meldebehörde vorzulegen hatte. Dies musste innerhalb der Meldefrist von zwei Wochen erfolgen. Nun wurde die Regelung im November 2016 teilweise wieder zurückgenommen.
Die Vermieterbescheinigung wurde erlassen, um Scheinanmeldungen vorzubeugen, da Meldungen unter falscher Adresse oft kriminellen Zwecken dienen und in Zeiten der Terrorismusgefahr nicht zu unterschätzen sind. “An sich ist die Vermieterbescheinigung keine schlechte Idee – aber für die Vermieter ein hoher bürokratischer Aufwand, vor allem, wenn man mehr als eine Wohnung vermietet. Die Regelung fördert die Sicherheit, muss aber endlich auf Dauer gesetzlich geregelt sein”, sagt Thomas Aigner von Aigner Immobilien. Mit der Reform von November 2016 fällt die Abmeldebestätigung des Vermieters jetzt wieder weg, nur beim Einzug bleibt alles beim Alten. Was die Immobilienunternehmen und Wohnungsbesitzer stört, sind die sich ständig verändernden Gesetze. Kaum hat man sich informiert und die Vorgaben übernommen, wird die Regelung schon wieder verändert, z. T. mit neuen Auflagen und weitreichenden Konsequenzen. Thomas Aigner meint dazu: “Als Unternehmer muss ich Neuerungen vorher gut durchdenken und planen, gegebenenfalls Experten hinzuziehen und kann nicht einfach etwas entscheiden. Die Politik ist gerade im Immobiliensektor gefordert, mit mehr Sachkenntnis und Praxiswissen zu entscheiden. Und im Zweifelsfall Fachverbände oder Gutachterausschüsse miteinzubeziehen. Heute so und morgen wieder ganz anders, das ist nicht effizient und dient doch keinem!”
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