Fake News, die den Ruf einer Marke, eines Unternehmens oder einer Person beschädigen sollen, finden vermehrt in Bewertungsportalen statt
BADEN-BADEN / KARLSRUHE. Falschmeldungen (“Fake News”), die den guten Ruf eines Unternehmens, einer Marke oder einer Person beschädigen sollen, finden vermehrt in Bewertungsportalen statt. “Es ist besonders einfach und zugleich effektiv, falsche Berichte in Bewertungsportalen zu platzieren. Erstens haben diese Portale dank guter Sichtbarkeit bei den Suchmaschinen Google & Co. eine große Reichweite. Zweitens ist es kinderleicht, sich mit einer Fake-Email-Adresse ein Profil anzulegen. Selbst die Verschleierung der eigenen IP-Adresse ist ein Kinderspiel”, meint Andreas Bippes, Geschäftsführer der Agentur PrimSEO in Baden-Baden bei Karlsruhe, die sich auf die Dienstleistungen SEO und Reputationsmanagement spezialisiert hat.
Bewertungen sind immer auch Gegenstand von Reputationsmanagement
Plattform für Fake News sind sehr oft sogenannte Bewertungsportale, die es für fast alle Branchen gibt. Doch was kann man gegen schlechte Bewertungen tun? Wie kann man effektiv gegen schlechte Bewertungen vorgehen? “Auf keinen Fall sollte man sich um alle Bewertungsportale kümmern. Wer es versteht, eigene Inhalte zu setzen, der verdrängt Bewertungsportale schnell und nachhaltig. Um Portale, die sich auf den hinteren Rängen – sagen wir mal auf den Seiten vier, fünf oder noch weiter hinten – wiederfinden, muss man sich nicht wirklich kümmern. Relevant sind Bewertungsportale wie Yelp (vormals Qype), das Mediziner-Portal Jameda, anwalt.de, fahrerbewertung.de, Google local oder HolidayCheck. Wir raten dazu, Bewertungsportale als Chance zu begreifen”, so Andreas Bippes.
Unsachliche, negative Bewertungen auf keinen Fall hinnehmen!
Man sollte zufriedene Kunden dazu ermuntern, eine positive Bewertung abzugeben. Dazu gehört auch, dass man die Kunden anspricht und persönlich darum bittet. Schmähkritik und unsachliche Kommentare sollte man keinesfalls hinnehmen. Wir nehmen hier grundsätzlich Kontakt auf mit dem Qualitätsmanagement der jeweiligen Portale. Bei vielen Qualitätsmanagern sind wir seit vielen Jahren gut bekannt – hier schätzt man unsere kooperative Vorgehensweise bei zahlreichen, durchweg begründeten Fällen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – sowohl im Grundgesetz (Art. 1, Abs. 1 GG), als auch im Bürgerlichen Gesetzburg (§ 823 Abs. 2 BGB) und im Strafgesetzbuch (§§ 185ff. StGB) ist der gesetzliche Schutz vor Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung geregelt. Auch Unternehmen genießen einen gesetzlichen Schutz”, so Andreas Bippes.
Reputation für Privatpersonen, Firmen, Dienstleistungen oder Produkte. Zuverlässig und vertrauenswürdig kümmern sich die Brüder Bippes und ihr Team um ihre Kunden. Online Reputationsmanagement ist der Personenschutz im Internet durch Inhalte und einer Strategie.
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