Eintrag mit DSGVO vorzeitig löschen lassen und Bonität wiederherstellen
Man hat sich sechs Jahre lang zusammengerissen, überall wo es nur geht gespart und letztlich das Insolvenzverfahren erfolgreich abgeschlossen. Nun kann man wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen und in eine größere Wohnung ziehen, einen Kredit für ein neues Auto aufnehmen oder auch nur zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln. Tatsächlich? Leider nicht.
Restschuldbefreiung in der Schufa
Denn die mit dem erfolgreichen Abschluss des Insolvenzverfahrens erteilte Restschuldbefreiung wird in der Schufa eingetragen und ist das absolute K.O.-Kriterium für jeden Vertragsabschluss, sei es der Kreditvertrag oder auch nur der Mobilfunkvertrag. Mit diesem Eintrag besitzt man keinerlei Bonität mehr, egal, wie hoch der Schufa-Score auch sein mag. Das kommt für viele überraschend, denn oftmals klären die Schuldnerberatungen oder die Verbraucherzentralen die Betroffenen vor dem Insolvenzverfahren nicht darüber auf. Hat man sich daher für die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens entschieden, hat man faktisch frühstens nach 9 Jahren wieder Bonität und kann am Wirtschaftsleben uneingeschränkt teilnehmen. Dies kommt daher, dass die Schufa den Eintrag über die Erteilung der Restschuldbefreiung erst nach Ablauf von 3 Jahren aus ihrem Datenbestand löscht.
Betroffene kommen oft nicht weiter
Der eine oder andere mag jetzt versuchen die Schufa anzurufen oder anzuschreiben und um vorzeitige Löschung dieses Eintrages zu bitten. Die Antwort wird stets die gleiche sein, nämlich dass eine vorzeitige Löschung des Eintrages der Restschuldbefreiung nicht möglich ist und für einen Zeitraum von 3 Jahren gespeichert wird. Eine Löschung wäre höchstens dann möglich, wenn außergewöhnliche Umstände vorlägen, man z.B. an einem Zeugenschutzprogramm teilnimmt. Nun werden die wenigsten sich in diese Kategorie einordnen können. Muss man die Auskunft der Schufa also hinnehmen und nochmal 3 Jahre lang die Zähne zusammenbeißen? Mitnichten.
Restschuldbefreiung löschen lassen
Eine vorzeitige Löschung ist gemäß den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung bereits dann möglich, wenn der Betroffene ein besonderes Interesse geltend machen kann. Dies kann bereits dann vorliegen, wenn der Betroffene eine neue Wohnung sucht und diese aufgrund der negativen Auskunft nicht bekommt. Die Beeinträchtigung bei der Wohnungssuche wiegt schwer; denn hierdurch wird es dem Betroffenen erschwert, seine private Lebensgestaltung in einem Kernaspekt so zu gestalten, wie er sich dies wünscht, urteilte jüngst das Landgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 20.12.2018, Aktenzeichen 2-05 O 151/18. Das Gericht hat die Schufa verurteilt, den Eintrag über die Erteilung der Restschuldbefreiung unverzüglich aus dem Datenbestand zu löschen.
Auf Schufa spezialisierten Anwalt einschalten
Da die Betroffenen die vorzeitige Löschung erfahrungsgemäß nicht selber bei der Schufa werden durchsetzen können und regelmäßig mit einer Standardantwort, die Löschung sei nicht möglich, abgespeist werden, sollten sie sich an einen auf dem Gebiet des Datenschutzes spezialisierten Anwalt werden, rät der bundesweit tätige Rechtsanwalt Ginter. Er ist auf die Durchsetzung von Löschungen bei der Schufa spezialisiert und konnte bereits einer Vielzahl von Betroffenen helfen. Auf diesem Weg hat man eine Chance, die Rechtmäßigkeit der Eintragungen im Datenbestand der Schufa zu prüfen und eine vorzeitige Löschung, auch von anderen Einträgen, durchzusetzen.
Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Schufa
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
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