Rickmers Insolvenz: Kanzlei Andersen prüft Ansätze für Schadenersatzforderungen

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Privatanlegern droht 250-Millionen-Euro-Schaden durch Kurssturz der Anleihe.

Rickmers Insolvenz: Kanzlei Andersen prüft Ansätze für Schadenersatzforderungen
Niels Andersen, Rechtsanwalt

Die Rickmers Holding AG – eine der großen und traditionsreichen Reedereien – hat am 1. Juni 2017 überraschend einen Insolvenzantrag gestellt. Zuvor hatte der Vorstand der HSH Nordbank AG (HSH) am 31. Mai 2017 das Sanierungskonzept des Unternehmens abgelehnt. Der Schaden für private Kapitalanleger, die 2013 Rickmers-Anleihen erworben hatten, wird immens sein. Befürchtet werden muss nahezu ein kompletter Verlust von insgesamt 250 Millionen Euro. Die Kanzlei Andersen prüft daher aussichtsreiche Ansätze für mögliche Schadensersatzforderungen für Mandanten.

Die HSH ist wohl die mit Abstand größte Gläubigerin, mit angeblich rund 1,5 Milliarden Euro, wobei die Rickmers-Gruppe Gesamtverbindlichkeiten über 2,3 Milliarden Euro aufwies (laut Konzernabschluss 2015). Das Problem für Anleger: Die Rickmers Holding hatte in 2013 eine Anleihe begeben, über die zunächst 175 Millionen Euro von Kapitalanlegern eingeworben wurden. Im Herbst 2013 wurde eine weitere Tranche über 75 Millionen Euro emittiert. Verkauft wurde die Anleihe im “breiten Markt”, also auch an private Kapitalanleger.

Die Erlöse aus dieser Emission sollten zu etwa gleichen Teilen dem Wachstum und der Refinanzierung der Rickmers-Gruppe dienen. Denn der Schifffahrtsmarkt, Reedereien und Besitzer von Containerschiffen sind seit 2008 in einer Dauerkrise. Schuld daran sind hohe Überkapazitäten und der Preisverfall für Schiffscharter. Die Schiffe stehen meist nicht im Eigentum der Reeder, sondern gehören Fondsgesellschaften, bei denen Kapitalanleger und Banken investiert haben und die Reederei die Geschäftesführung inne hat – so auch in diesem Fall. So verfügt die Rickmers-Gruppe sogar über ein eigenes Emissionshaus nebst Treuhandverwaltungsgesellschaft, und zwar die ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler Investitionen mbH & Co. KG. Über sie wurde nach eigener Darstellung ein Investitionsvolumen von über 1 Milliarde Euro abgewickelt.

Unser besonderes Augenmerk als Spezialkanzlei für Kapitalmarktrecht gilt jetzt der Rickmers-Anleihe und deren Investoren. Geschädigte Anleger sollten sich dabei möglichst gemeinsam vertreten lassen. Bei einem Insolvenzverfahren wie diesem ist solch ein Vorgehen ausgesprochen sinnvoll. Vor allem aber sollten jetzt rasch Ansätze für Schadensersatzansprüche geprüft werden. Der Kurs der Anleihe notierte zuletzt bei sechs Prozent des Ausgabepreises. Befürchtet werden muss u.U. ein Totalverlust, also insgesamt durchaus 250 Millionen Euro.

Ansätze für Schadensersatzansprüche wären zunächst eine eingehende Überprüfung der Ausgangssituation zur Emission im Jahr 2013. Zudem sollte die Rolle der HSH untersucht werden. Sie hat, neben dem Geschäft der Rickmers-Gruppe, viele Schiffe in den dafür aufgelegten Fondsgesellschaften finanziert. Daneben müssen die damaligen Kapitalmarktinformationen (der Prospekt der Anleihe) unter die Lupe genommen werden, und zwar besonders in Hinblick auf die hohen, seinerzeit schon absehbaren Risiken und damals erfolgter einschlägiger Insolvenzen.

Schließlich gab es bereits kurz nach Ausbruch der Krise bei den Schiffsfondsgesellschaften zahlreiche Pleiten, ab 2010 am Gesamtmarkt. Mittlerweile sind mehrere hundert Fondsgesellschaften und deren Privatinvestoren betroffen. In solchen Fällen – wie auch bei dem oben genannten Emmissionshaus Atlantic der Rickmers-Gruppe – beraten und vertreten wir Investoren in der Begleitung von Insolvenzverfahren sowie der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzforderungen wegen Fehlern von Verkaufsprospekten.

Eine Besonderheit kommt in diesem Fall hinzu: In zahlreichen von uns für Investoren geführten Verfahren im Zusammenhang mit Fonds des Rickmers-Emissionshauses haben wir es jüngst mit dem Phänomen zu tun, dass sowohl das Emissionshaus wie auch die Treuhandgesellschaft kürzlich über komplexe Umstrukturierungen des Gesellschaftsvertrags nach Luxemburg “verschoben” wurden. Nach unserer Bewertung zum massiven Nachteil unserer Mandanten.

Über die vergangenen acht Jahre – seit den ersten Insolvenzfällen – haben wir uns ein hohes Maß an Know-How und detaillierten Kenntnissen der maritimen Wirtschaft erworben. Hierzu gehört auch die chronische Verzahnung der Banken mit den Marktakteuren. Allen diesen Aktivitäten gehen wir auf den Grund.

Weitere Informationen unter: www.andersenweyer.com

Wir sind eine im Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei mit langjährig gewachsenem Fokus auf den Schifffahrtsbereich. Eine enge Vernetzung zu Sanierungsexperten, Steuerberatern und Spezialisten der maritimen Wirtschaft können wir zum Nutzen unserer Mandanten einbringen. Unsere Expertise beinhaltet umfangreiche Erfahrungen sowohl in der Rechtsberatung als auch in der forensischen Tätigkeit, schwerpunktmäßig für Investoren bei “Sammelschäden” mit den dort eigenen Anforderungen. Derzeit vertrauen rund 4.000 Mandanten allein im Bereich Schifffahrt und Maritime Assets auf unsere Expertise.

Kontakt
AndersenWeyer Rechtsanwalts GmbH
Niels Andersen
Spree-Etagen Hof – Alt-Moabit 62-63
10555 Berlin
+49 (0)30 644 929 450
+49 (0)30 644 929 460
sekretariat@andersenweyer.com
http://www.andersenweyer.com

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