(Mynewsdesk) TORONTO, ON — (Marketwired) — 03/23/16 — Die Rubicon Minerals Corporation (TSX: RMX)(OTC PINK: RBYCF) („Rubicon“ bzw. das „Unternehmen“) gab heute bekannt, dass sie ihren Jahresbericht (Annual Information Form), ihren geprüften konsolidierten Jahresabschluss und damit verbundene Analysen und Erörterungen des Managements für das mit dem 31. Dezember 2015 abgeschlossene Steuerjahr eingereicht hat. Das Unternehmen bestätigt, dass Kopien des Jahresberichts unter www.rubiconminerals.com oder www.sedar.com abgerufen werden können.
Ausblick und gut gehendes Geschäft
Das geologische Modell und die Ressourcenschätzung für das Jahr 2016 gehen von einem Rückgang in Tonnen, Erzgehalt und Unzen in der F2-Goldlagerstätte aus. Mehr Exploration in Fall- und Streichrichtung ist erforderlich, um einen Bergbaubetrieb am Goldprojekt Phoenix (das „Projekt“) entwickeln zu können. Allerdings beabsichtigt Rubicon über Schreibtischstudien und die Anfertigung künftiger Explorationspläne hinaus kein Explorationsprogramm für die nähere Zukunft. Für ein Explorationsprogramm müsste das Unternehmen zusätzliche Mittel sichern. Rubicon evaluiert weiterhin strategische Alternativen zugunsten des Unternehmens und seiner Stakeholder und bleibt mit seinen Kreditgebern und anderen Parteien im Gespräch.
Am 31. Dezember 2015 verfügte das Unternehmen über ein negatives Betriebskapital von 179,9 Mio. CAD einschließlich der Barmittel und Barmitteläquivalente von ca. 22,3 Mio. CAD. Am 12. Februar 2016 verstieß das Unternehmen gegen eine technische Vorschrift seiner Kreditfazilität, da das Projekt die Verarbeitungsanforderungen von 875 Tonnen pro Tag über einen Zeitraum von 60 aufeinanderfolgenden Tagen hinweg nicht erfüllte. Am 12. März 2016 wurde aus dem Verstoß gegen die technische Vorschrift nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditfazilität ein Verzugsfall. Das Unternehmen bleibt mit seinem gesicherten Darlehensgeber, CPPIB Credit Investments („CPPIB“), im Gespräch. Allerdings besteht keine Gewissheit, dass keine Rechte in Verbindung mit dem Verzugsfall geltend macht, wie sie im Vertrag zur Kreditfazilität vorgesehen sind.
Die substantiellen Ungewissheiten geben Anlass zu erheblichen Zweifeln daran, dass Rubicon seine gut gehenden Geschäfte unverändert weiterführen kann. Das Unternehmen könnte nicht in der Lage sein, seine Vermögenswerte zu realisieren oder seine Verbindlichkeiten zu erfüllen. Rubicon könnte bei einer Restrukturierung oder Finanzierung eine erhebliche Verwässerung der Kapitalanteile seiner Aktionäre bevorstehen, oder das Unternehmen könnte sich gezwungen sehen, im Rahmen eines gerichtlich zugelassenen Restrukturierungsprozesses Klage einzureichen.
Wertminderung und die Umgliederung von Verbindlichkeiten
Das Unternehmen errechnete einen Wertminderungsaufwand von 203,5 Mio. CAD bzgl. Liegenschaften, Werken und Ausstattung im Jahr 2015. Zudem hat Rubicon seine Kreditfazilität, seine Gold Stream-Fazilität und seine Verpflichtungen im Finanzierungsleasing mit Bilanzen von 69,9 Mio. CAD, 103,6 Mio. CAD bzw. 11,5 Mio. CAD von langfristigen Verbindlichkeiten zu kurzfristigen Verbindlichkeiten ab 31. Dezember 2015 umgegliedert.
RUBICON MINERALS CORPORATION
Michael Winship, Interim-President und Chief Executive Officer
Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen und weitere Warnhinweise
Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ und als „zukunftsgerichtete Informationen“ (gemeinsam als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet) im Sinne der Bestimmungen in den kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetzen gelten. Im Allgemeinen sind diese zukunftsgerichteten Aussagen an der Verwendung in die Zukunft weisender Ausdrücke wie „glaubt“, „beabsichtigt“, „könnte“, „wird“, „plant“, „erwartet“, „schätzt“, „nimmt an“, „Budget“, „wahrscheinlich“, „Ziel“ u. a. zu erkennen. Gelegentlich können zukunftsgerichtete Informationen im Präsens ausgedrückt werden, wie etwa in Verbindung mit Vorgängen, die noch andauern oder eine Auswirkung auf die Zukunft haben können. Zukunftsgerichtete Aussagen entsprechen unseren derzeitigen Erwartungen und Annahmen und unterliegen einer Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und weiterer Faktoren, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von künftigen Ergebnissen, Leistungen und Erfolgen abweichen können, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder implizit ausgedrückt werden.
Zu zukunftsgerichteten Aussagen zählen u. a. Aussagen über die nötigen Voraussetzungen für die potentielle Entwicklung eines Bergbaubetriebs am Projekt, Rubicons Intentionen hinsichtlich eines Explorationsprogramms, Rubicons Fähigkeit, seine Vermögenswerte zu realisieren oder seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, die Möglichkeit einer erheblichen Verwässerung der Kapitalanteile seiner Aktionäre bei einer Restrukturierung oder Finanzierung sowie die Möglichkeit, dass das Unternehmen sich gezwungen sehen könnte, im Rahmen eines gerichtlich zugelassenen Restrukturierungsprozesses Klage einzureichen.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Meinungen und Einschätzungen der Firmenleitung zum Zeitpunkt ihrer Tätigung, spiegeln die von der Firmenleitung nach bestem Wissen gemachten Beurteilungen wider und basieren auf Fakten und Annahmen, welche die Firmenleitung für angemessen hält. Sollten sich solche Meinungen und Einschätzungen als nicht zutreffend erweisen, können sich aktuelle und künftige Ergebnisse substantiell von ihrer Beschreibung in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen unter anderem auf folgenden Annahmen: die Nachfrage nach Gold und Lagerstätten mit unedlen Metallen wird sich wie prognostiziert entwickeln, der Goldpreis bleibt auf einer Höhe, die eine Wirtschaftlichkeit des Phoenix-Goldprojekts gewährleistet; die Pläne zum Betrieb und Kapital werden nicht durch Probleme gestört, wie z.B. mechanische Ausfälle, Stromausfälle, Arbeitnehmerunruhen oder widrige Witterungsbedingungen; Rubicon wird weiterhin in der Lage sein, ausgebildetes Personal einzustellen und zu halten; es treten keine wesentlichen unerwarteten Veränderungen bei den Energie- oder Versorgungskosten auf.
Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und sonstige Faktoren, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Rubicon wesentlich von künftigen Ergebnissen, Leistungen und Erfolgen abweichen können, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder implizit ausgedrückt werden. Zu solchen Faktoren gehören u. a. mögliche Abweichungen in der Mineralisierung, dem Erzgehalt oder den Abbauwerten; Ungewissheit von Mineralressourcen; Unmöglichkeit, Explorationspotential, Mineralgehalt und Schätzungen über Mineralerträge zu realisieren; die tatsächlichen Ergebnisse der derzeitigen Explorationstätigkeiten; die tatsächlichen Ergebnisse von Sanierungsarbeiten; die Ungewissheit zukünftiger Tätigkeiten, Verzögerungen in Zulassungsverfahren und arbeitsrechtliche Streitigkeiten; Schlussfolgerungen aus zukünftigen wirtschaftlichen Bewertungen und Studien; Änderungen in den Projektparametern während die Pläne weiter angepasst werden; die Möglichkeit, dass die Anlagen, Gerätschaften oder Verfahren nicht wie vorhergesehen funktionieren; Unfälle oder andere Risiken in der Bergbauindustrie; Verzögerungen und andere mit den Arbeiten verbundene Risiken; zeitliche Planung und Erhalt der behördlichen Genehmigungen; die Fähigkeit von Rubicon und anderen relevanten Parteien, die behördlichen Bestimmungen einzuhalten; Rubicons Fähigkeit, seinen vertraglichen Verpflichtungen insbesondere in Finanzierungsvereinbarungen nachzukommen; die Verfügbarkeit von Finanzierungen für die geplanten Programme zu annehmbaren Bedingungen; die Fähigkeit von Drittdienstleistern zur Bereitstellung von zeitgerechten Dienstleistungen zu annehmbaren Bedingungen; Risiken in Verbindung mit der Fähigkeit, Führungskräfte und wichtiges Personal im Unternehmen zu halten; Kosten umweltschutzbedingter Aufwendungen und Verbindlichkeiten; Streitigkeiten oder Unzufriedenheit mit örtlichen Gemeinden oder First Nations oder Aboriginal Communities; die Möglichkeit, dass die Anlagen, Gerätschaften oder Verfahren nicht wie vorhergesehen funktionieren; Marktlage sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Faktoren.
Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen werden am Datum dieser Pressemitteilung getroffen, und Rubicon lehnt jede Verpflichtung ab, zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Ergebnisse, sofern von geltendem Wertpapierrecht nichts anderes gefordert wird. Lesern wird empfohlen, die in „Managements Discussion and Analysis“ („MD&A“, Bericht und Analyse der Geschäftsleistung) unter „Risk Factors“ genannten Risikofaktoren für den Zeitraum bis 31. Dezember 2015 zu prüfen und bei der Erörterung von Faktoren zu berücksichtigen, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Fortschritte sich erheblich von entsprechenden Prognosen in zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden. Leser seien auch darauf hingewiesen, dass die vorausgegangene Liste von Annahmen und Risikofaktoren nicht abschließend ist; daher wird möglichen Investoren empfohlen, die in dieser Pressemitteilung enthaltene umfassendere Erörterung der Geschäftstätigkeit, der finanziellen Situation und der Zukunftsaussichten zu konsultieren. Die in dieser Pressemitteilung angegebenen zukunftsgerichteten Aussagen sind ausdrücklich durch diesen Warnhinweis eingeschränkt.
Warnhinweis an US-amerikanische Leser hinsichtlich Schätzungen von angedeuteten und vermuteten Ressourcen
In dieser Pressemitteilung werden die Begriffe „gemessene“, „angedeutete“ und „vermutete Mineralressourcen“ verwendet. Das Unternehmen weist Investoren aus den USA darauf hin, dass diese Begriffe von den Canadian Securities Administrators anerkannt und verlangt, jedoch von der US-Börsenaufsicht SEC nicht anerkannt werden. Die Schätzungen zu „gemessenen“, „angedeuteten“ und „vermuteten“ Mineralressourcen sind hinsichtlich ihrer Existenz und Wirtschaftlichkeit ihrer Erschließung mit größerer Unsicherheit behaftet als Schätzungen zu sicheren oder wahrscheinlichen Reserven. Die Schätzungen zu „vermuteten“ Ressourcen sind hinsichtlich ihrer Existenz und Wirtschaftlichkeit ihrer Erschließung mit deutlich größerer Unsicherheit behaftet als Schätzungen zu anderen Ressourcenkategorien. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle oder ein Teil der „gemessenen“, „vermuteten“ oder „angedeuteten“ Mineralressourcen in eine höhere Kategorie eingestuft werden können.
Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen Schätzungen von „vermuteten Mineralressourcen“ außer in wenigen Fällen, z.B. unter bestimmten Umständen in einer vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung, nicht die Grundlage von Machbarkeits- bzw. vorläufigen Machbarkeitsstudien oder anderen wirtschaftlichen Studien bilden. Die US-Börsenaufsicht SEC erlaubt es Emittenten normalerweise nur über Mineralisierungen zu berichten, die keine „Reserven“ darstellen, wenn Tonnagen und Erzgehalte ohne Bezug auf Maßeinheiten angegeben werden. Nach den US-Standards kann eine Mineralisierung nicht als „Reserve“ eingestuft werden, wenn nicht festgestellt wurde, dass die Mineralisierung zum Zeitpunkt der Reservenschätzung wirtschaftlich und rechtmäßig produziert oder abgebaut werden könnte. Investoren aus den USA werden darauf hingewiesen, dass nicht vorausgesetzt werden kann, dass „gemessene“, „angedeutete“ oder „vermutete“ Mineralressourcen teilweise oder vollständig vorhanden sind und die wirtschaftlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für ihren Abbau vorliegen werden. Die Informationen bezüglich Beschreibungen der Mineralisierungen und Ressourcen in diesem Dokument sind nicht unbedingt mit den Informationen vergleichbar, die US-Unternehmen gemäß den Berichts- und Offenlegungsanforderungen der SEC veröffentlichen.
Mineralressourcen
Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um Mineralreserven handelt, besitzen keine nachgewiesene Wirtschaftlichkeit. Schätzungen über Mineralvorkommen sind naturgemäß ungewiss, enthalten subjektive Urteile über viele relevante Faktoren und können erheblich durch Umwelteinflüsse, Genehmigungsverfahren, Gesetze, Ansprüche, Besteuerung, sozio-politische Einflüsse, Marktbedingungen oder andere Aspekte wesentlich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in dieser Schätzung angeführten vermuteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die Genauigkeit solcher Schätzungen ist eine Funktion der Quantität und Qualität verfügbarer Daten und der Annahmen und Bewertungen bei Engineering und geologischer Interpretation, die sich als unzuverlässig erweisen können und in gewissem Maße von der Analyse von Bohrergebnissen und statistischen Rückschlüssen abhängen, die sich als ungenau erweisen können. Schätzungen über Mineralvorkommen müssen möglicherweise aus einem oder mehreren der folgenden Gründe revidiert werden: (i) Fluktuationen in Mineralienpreisen; (ii) Ergebnisse von Bohrungen und Entwicklung; (iii) Ergebnisse von Tests u. a. des Abbaubetriebs; (iv) metallurgische Tests und andere Studien; (v) vorgeschlagene Bergbauarbeiten einschließlich Verwässerung; (vi) Evaluation von Minenplänen nach dem Datum jedweder Schätzung; (vii) mögliche Nichterteilung von Genehmigungen, Zulassungen und Lizenzen. Die Mineralvorkommen in dieser Pressemitteilung wurden gemäß den Standards des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum („CIM“) gemeldet.
Qualifizierte Personen
Der Inhalt dieser Pressemitteilung wurde von Bill Shand, P.Eng., Vice President, Operations und Howard Bird, B.Sc. (Hons.), P.Geo., Vice-President, Exploration, gelesen und genehmigt. Beide sind qualifizierte Personen gemäß NI 43-101.
Die Toronto Stock Exchange hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Fehlerfreiheit oder Angemessenheit dieser Meldung.
Kontakt:
Rubicon Minerals Corporation
Allan Candelario
Vice President, Investorbeziehungen
+1 (416) 766-2804
ir@rubiconminerals.com
www.rubiconminerals.com
=== Rubicon Minerals gibt Einreichung seines jährlichen Finanzberichts für das am 31. Dezember 2015 ausgelaufene Fiskaljahr bekannt (Bild) ===
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