R+V24: Unfallkosten absetzen bei Zusammenstoß auf dem Arbeitsweg

WERBUNG
etexter
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Become An Actor - eBook

Zwei Drittel aller Pendler in Deutschland fahren mit ihrem Pkw zur Arbeit. Doch im dichten Berufsverkehr steigen die Unfallrisiken. „Im Jahr 2014 passierten allein auf dem Arbeitsweg fast 175.000 Unfälle“, so Sina Schmitt, Expertin beimKfz-DirektversichererR+V24. Gut zu wissen: „Die Kosten für Reparaturen und einiges mehr können Betroffene von der Steuer absetzen. Vorausgesetzt, der Unfall fand auf direktem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle statt.“

Springen Arbeitgeber oder Versicherung nicht ein, sind Unfallkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer nur einen Teil oder alles tragen muss. Zudem kann der Betroffene jeden mit dem Unfall zusammenhängenden Posten beim Fiskus geltend machen: „Von der Reparatur, einem Abschleppwagen und beschädigter Kleidung über Selbstbeteiligung, Gutachter oder Rechtsanwalt bis hin zum Leihwagen“, so R-V24-Expertin Sina Schmitt. „Einen Höchstbetrag gibt es nicht.“

Voraussetzung ist: „Der Zusammenstoß passierte auf dem direkten Arbeitsweg, bei einer Dienstreise oder während anderer beruflicher Fahrten“, so Schmitt von R+V24. „Umwege zum Bäcker oder Geldabheben sind nicht abgedeckt.“ Auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. Hatte der Umweg betriebliche Gründe, etwa das Abholen eines Kollegen, Tanken oder eine dienstliche Besorgung, sind die Kosten doch absetzbar. Auch das Abgeben des Kindes im Kindergarten oder bei der Tagesmutter ist versichert.

Für die Steuererklärung gilt: Wenn möglich sollten Betroffene eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Anlass der Fahrt beilegen. Auch Rechnungen, Quittungen, Gutachten, ein polizeilicher Bericht oder Fotos sind hilfreich. Wer seine Steuererklärung online erstellt, sollte die Unterlagen für etwaige Rückfragen parat halten. Dienstliche Unfallkosten sind Werbungskosten. In seltenen, privaten Fällen können Betroffene die Kosten als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzen.

Presseinformation herunterladen: www.presse.rv24.de

R+V24 auf Facebook:
http://www.facebook.com/rv24.de

R+V24 Blog:
http://drive-blog.de

R+V24 auf Twitter:
http://twitter.com/ruv24_de

R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.

Firmenkontakt
R+V24
Sina Schmitt
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-2201
presse@rv24.de
http://www.rv24.de

Pressekontakt
R+V24 c/o Arts & Others
Sabine Künzel
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172 9022-129
s.kuenzel@arts-others.de
http://www.arts-others.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: