Die Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV, SvEVÄndV) sieht vor, dass ab dem 1.1.2017 neue amtliche Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten gelten.
Frankfurt, 01.09.2016 [CR010916SVX]. Zum 1. Januar 2017 kommen für alle Bundesländer voraussichtlich neue amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung. Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 241 Euro, der Wert für die arbeitstägliche Verpflegung wird auf 3,17 Euro erhöht. So sieht es der Entwurf für die Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (9. SvEVÄndV) vor, der sich zur Zeit in der Abstimmung mit den Bundesressorts, den Ländern und Verbänden befindet. Die entsprechende Verordnung muss zum Jahresende noch vom Bundesrat beschlossen werden, wobei eine Bestätigung als Formsache gilt.
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) regelt in dem so genannten Sachbezugswert die steuerliche Bewertung eines Mittagessens. Der entsprechende amtliche Wert ist sowohl für arbeitstägliche Mahlzeitengestellungen zum Beispiel in einer durch den Arbeitgeber selbst betriebenen Kantine, als auch bei der Ausgabe von Essengutscheinen bzw. Restaurantschecks anzusetzen.
Über den Sachbezugswert hinaus können Unternehmen das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erhöhen, wenn der Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Auf diese Weise lässt sich eine wertvolle betriebliche Sozialleistung umsetzen, die sich zudem auch steuerlich rechnet, da sie den Nettolohnwert der Arbeitnehmer ohne Abzüge von Lohnnebenkosten sehr effizient erhöht. 2017 sind damit bis zu 1.379,40 Euro netto pro Mitarbeiter und Jahr möglich.
“Die Erhöhung der Sachbezugswerte folgt dem Verbraucherpreisindex für Kantinen und Gaststättendienstleistungen und zeichnet daher die Teuerungsrate reell nach”, erklärt Sodexo-Unternehmenssprecher George Wyrwoll. Arbeitstäglich werden mehr als 6,5 Millionen Arbeitnehmer, die eine Betriebskantine nutzen und rund 500.000 Verwender von Restaurantschecks und dem Sodexo Restaurant Pass von den neuen Steuerwerten profitieren [CR010916SVX].
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