Wie es scheint, wurde nunmehr über die Gesellschaft der Santa Pamina aus dem Dachfonds Santa P-Schiffe 2 das vorläufige Insolvenzverfahren vom Amtsgericht Niebüll eröffnet (AZ.: 5 IN 97/14).
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Nachdem bereits Ende 2013 für zwei der Santa P-Schiffe Insolvenzantrag gestellt wurde, trifft es nun wohl die Santa Pamina. In den Schifffonds MPC Santa P-Schiffe sollen im Jahr 2007 rund 87 Millionen Euro investiert worden sein. Nunmehr müssen Anleger mit dem Totalverlust ihrer Anlage rechnen.
Den Anlegern stehen unter Umständen Schadenersatzansprüche zu, wenn sie falsch beraten wurden. Anleger müssen im Rahmen der Anlageberatung anleger- und objektgerecht beraten werden. Häufig wurden Schifffonds im Rahmen der Anlageberatung aber als sichere Kapitalanlage dargestellt, bei denen keine Risiken bestehen. Dass dem nicht so ist, zeigt sich nun. Zu den Risiken von Schifffonds gehören beispielsweise die langen Laufzeiten oder die Möglichkeit schwankender Einnahmen wegen unsicheren Charterraten.
Wurden Anleger über die bestehenden Risiken nicht aufgeklärt, so handelt es sich um eine Pflichtverletzung seitens des Anlageberaters, denn dieser ist zur Aufklärung über Risiken verpflichtet. Zudem besteht auch eine Aufklärungspflicht hinsichtlich erhaltener Vermittlungsprovisionen. Ob tatsächlich eine Beratungspflichtverletzung vorliegt, muss für jeden Einzelfall gesondert festgestellt werden.
Um Ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen. Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.
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