Satter Sound beim Autofahren: Sind Kopfhörer erlaubt?

WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Become An Actor - eBook

R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

Wiesbaden, 4. April 2019. Während der Fahrt das Lieblingslied voll aufdrehen: Viele Autofahrer greifen dabei gern auf Kopfhörer zurück. Aber darf man als Fahrer auch mit Kopfhörern seine liebsten Songs hören? Nein, sind sich die meisten Befragten der aktuellen Studie der R+V24-Direktversicherung einig (80%). “Nach der Straßenverkehrsordnung ist zwar das Musikhören mit Kopfhörern nicht explizit verboten. Mit Kopfhörern sind Autofahrer jedoch noch leichter von der Außenwelt abgeschnitten und reagieren verzögert auf gefährliche Situationen”, sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. “Das gefährdet die Verkehrssicherheit – und kann folgerichtig mit einem Bußgeld bestraft werden.”

Autofahrer müssen nach Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass ihre Sicht und das Gehör beim Fahren nicht beeinträchtigt werden. Wer die Musik zu laut aufdreht, überhört leichter Warnsignale wie Hupen oder das Martinshorn von Polizei-, Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen. “Ob mit oder ohne Kopfhörer: Hören Autofahrer während der Fahrt Musik, müssen sie sicherstellen, dass sie die Außengeräusche noch gut wahrnehmen können”, so die Kfz-Expertin. Wer von der Polizei mit schallender Musik angehalten wird, hat ein Bußgeld von 10 Euro zu erwarten. Kommt es zu einem Unfall durch die laute Musik, können sogar versicherungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen folgen.

Telefonieren per Kopfhörer
Die gleichen Regeln gelten auch für das Telefonieren per Kopfhörer: Grundsätzlich ist es nach Straßenverkehrsordnung zwar erlaubt, mit Headset oder Kopfhörern beim Autofahren zu telefonieren. Jeder Fahrer muss dabei aber auch hier sicherstellen, dass er sich durch die Telefonate nicht zu stark ablenken lässt.

Aktion “Verkehrsirrtümer”: Hintergrund der Befragung
Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer, die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de

R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.

Firmenkontakt
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-73306
presse@rv24.de
http://www.rv24.de

Pressekontakt
R+V24 c/o Arts & Others
Gabriele Winter
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172 9022-122
g.winter@arts-others.de
http://www.arts-others.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: