Schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung – Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Vor dem Hintergrund der Panama Papers plant das Bundesfinanzministerium den Kampf gegen Steuerhinterziehung weiter zu verschärfen. Steuersünder können noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Offenbar auch unter dem Eindruck der sog. Panama Papers will das Bundesfinanzministerium den Kampf gegen Steuerhinterziehung weiter verschärfen. Wie das Handelsblatt berichtet, legte Bundesfinanzminister Schäuble dazu ein ganzes Maßnahmenpaket vor.
Dazu zählt demnach u.a., dass künftig jeder, der eine Briefkastenfirma im Ausland gründet oder daran beteiligt ist, dies dem zuständigen Finanzamt melden muss. Auch werden diese Beteiligungen im Steuererklärungsformular ausdrücklich abgefragt. Gleichzeitig müssen die Banken melden, wenn sie ihren Kunden Offshore-Beteiligungen anbietet. Darüber hinaus sollen die Befugnisse der Steuerfahndung erweitert werden. So soll die Kontenabfrage auch auf Offshore-Konten ausgeweitet. Bei Verdachtsmomenten sind auch Sammelauskünfte möglich.
Darüber hinaus soll auch das Steuerstrafrecht verschärft werden. Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen soll immer als Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall gelten und Verjährungsfristen verlängert werden.
Unabhängig von diesem Maßnahmenpaket verstärken auch die Staaten untereinander ihre Zusammenarbeit im Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung. Als Meilenstein gilt dabei der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten, der 2017 beginnt und an dem sich schon mehr als 90 Staaten beteiligen wollen. Unter ihnen auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz oder Österreich.
Steuersünder haben nach wie vor die Möglichkeit, mit einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Eine Selbstanzeige ist aber nur dann noch möglich, wenn sie gestellt wird bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde. Um strafbefreiend wirken zu können, muss sie zudem vollständig und fehlerfrei sein. Für den Laien sind diese Anforderungen kaum zu bewältigen. Darum sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge können so nicht erfasst werden, die Selbstanzeige wird fehlerhaft und misslingt.
Damit das nicht passiert sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Einzelfall würdigen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
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