Experten der ERGO Group informieren
Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Halter von Mopeds oder Mofas neben der Betriebserlaubnis auch ein Versicherungskennzeichen für ihr Fahrzeug. Es zeigt, dass der Halter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und gilt wie der dazugehörige Versicherungsschutz jeweils bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Am 1. März 2018 verlieren die aktuell geltenden schwarzen Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit und das Moped damit seinen Versicherungsschutz. Dann sind ausschließlich neue blaue Kennzeichen im Straßenverkehr erlaubt, deren Gültigkeit am 28. Februar 2019 endet. Durch die jährlich wechselnden Farben ist auf den ersten Blick zu erkennen, ob das Fahrzeug mit aktuellem Versicherungsschutz unterwegs ist oder nicht. Wer mit einem ungültigen Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. Fahren ohne Versicherungsschutz kann eine Gefängnis- und Geldstrafe zur Folge haben. Zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht- empfiehlt sich auch eine Teilkaskoversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug zum Beispiel durch Brand, Explosion und Diebstahl abdeckt. Mofabesitzer erhalten das neue Versicherungskennzeichen in der nächstgelegenen Geschäftsstelle ihres Versicherers oder auch bei einigen Banken, Sparkassen und Automobilclubs. In der Regel können sie das Kennzeichen ohne längere Wartezeiten direkt mitnehmen, sobald sie den entsprechenden Betrag bezahlt haben. Wer sein Mofa beispielsweise erst im Mai in Betrieb nimmt, zahlt auch nur den Beitrag von Mai bis zum 28. Februar 2019. Übrigens: Auch Segways mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h benötigen ein Versicherungskennzeichen.
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