Schiller in Zitaten zum Strafrecht

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Schiller für Juristen von Marius Breucker ist die Ausbeute des mehrjährigen Streifzuges durch Schillers Werke. Knapp 400 Zitate zu Recht, Gerechtigkeit und verwandten Themen finden sich in diesem Buch.

Schiller in Zitaten zum Strafrecht
Schiller für Juristen – Marius Breucker

„Die großen Herrn sind so selten dabei, wenn sie Böses tun“, sagt der unbestechliche Republikaner Verrina in der „Verschwörung des Fiesco zu Genua“ und beschreibt damit treffend, was heute als „mittelbare Täterschaft“ im Strafgesetzbuch steht. Hier wie an anderer Stelle gelingt es Schiller nicht nur, Rechts(grund)sätze prägnant zu formulieren, sondern auch für das 18. Jahrhundert fortschrittliche, ja teilweise revolutionäre Gedanken in den literarischen und gesellschaftlichen Diskurs einzuführen.

Vielfältig ist Schillers Auseinandersetzung mit dem Recht, das er als wesentliche Voraussetzung der im Zentrum seines Denkens stehenden individuellen Freiheit sieht. Exemplarisch für seine Auseinandersetzung mit dem Strafrecht und dem Strafverfahrensrecht steht das im Jahr 1800 uraufgeführte Drama „Maria Stuart“ ( https://mariusbreucker.wordpress.com/2016/05/09/die-luft-in-einem-englischen-gefaengnis-strafrecht-und-strafverfahrensrecht-in-schillers-maria-stuart/ ).

Im Aufeinandertreffen der englischen, von Elisabeth I. und ihrem Stab repräsentierten Staatsgewalt mit der angeklagten schottischen Thronanwärterin Maria Stuart arbeitet Schiller den Konflikt zwischen Staatsraison und Gesetzmäßigkeit, zwischen leerer Formelgerechtigkeit und wahrer, am Inhalt orientierter materieller Gerechtigkeit heraus.

Schiller thematisiert für das Strafverfahrensrecht zentrale Fragen wie die Zuständigkeit des Gerichts und den gesetzlichen Richter:

„Burleigh. Ihr habt Euch dem Gericht
Der Zweiundvierzig unterworfen, Lady –
Maria. Verzeiht, Mylord, daß ich Euch gleich zu Anfang
Ins Wort muss fallen – unterworfen hätt´ ich mich
Dem Richterspruch der Zweiundvierzig, sagt Ihr?
Ich habe keineswegs mich unterworfen. […]
Verordnet ist im englischen Gesetz,
Daß jeder Angeklagte durch Geschworne
Von seinesgleichen soll gerichtet werden.
Wer in der Committee ist meinesgleichen?
Nur Könige sind meine Peers.“
Maria Stuart, I, 7 (Burleigh, Maria)

Neben der Frage der Legitimation der Strafgesetzgebung, geht es in „Maria Stuart“ auch um die im Völkerrecht wurzelnde Immunität, ob also ein ausländisches Staatsoberhaupt überhaupt nach englischem Recht angeklagt und verurteilt werden darf:

„Burleigh. Ob Ihr sie anerkennt, ob nicht, Mylady,
Das ist nur eine leere Förmlichkeit,
Die des Gerichtes Lauf nicht hemmen kann.
Ihr atmet Englands Luft, genießt den Schutz,
Die Wohltat des Gesetzes, und so seid Ihr
Auch seiner Herrschaft untertan!
Maria. Ich atme
Die Luft in einem englischen Gefängnis.
Heißt das in England leben, der Gesetze
Wohltat genießt? Kenn ich sie doch kaum.
Nie hab ich eingewilligt, sie zu halten.
Ich bin nicht dieses Reiches Bürgerin,
Bin eine freie Königin des Auslands.“
Maria Stuart, I, 7 (Burleigh, Maria)

Die von Schiller später etwa in „Wilhelm Tell“ ausführlich thematisierten unveräußerlichen Menschenrechte zeigen sich demnach nicht zuletzt in den Grundrechten eines Angeklagten im Strafverfahren. Dies hat Schiller in einer für das ausgehende 18. Jahrhundert bemerkenswerten Deutlichkeit und der ihm eigenen sprachlichen Prägnanz literarisch umgesetzt – mit Aktualität bis in unsere Tage.

Die Zitate sind entnommen aus „Schiller für Juristen – Zitate für und wider Recht und Gerechtigkeit -„, herausgegeben von Rechtsanwalt Marius Breucker, Scribo Verlag, Steinenbronn 2015.

Weitere Informationen zu Marius Breucker und zum Thema „Schiller in Zitaten zum Strafrecht“ sind auf

www.amazon.de/Die-Kleine-Reihe-Schiller-Gerechtigkeit/dp/3937310762/

und

http://de.slideshare.net/MariusBreucker

zu finden.

Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren. Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen Diskussion.

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Charlottenstraße 22-24
70182 Stuttgart
0049 / 711 / 23 99 2 – 0
marius.breucker@wueterich-breucker.de
http://www.wueterich-breucker.de

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