Schließfach: Ein sicherer Aufbewahrungsort mit Einschränkungen

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Kostbarer Schmuck und andere Gegenstände von hohem Wert bewahrt man ebenso wie wichtige Dokumente in einem Schließfach bei der Bank auf. Dort sind sie sicher vor Einbrüchen, aber auch vor Gefahren wie Feuer oder Hochwasser. Das zumindest glauben viele Mieter eines Schließfachs. Doch ganz so einfach ist es nicht, denn häufig macht man als Schließfachkunde mit der Bank schlechte Erfahrungen. Wie kann man das vermeiden, und was muss man wissen, wenn man ein Schließfach eröffnet? Welche Einzelheiten bei der Eröffnung eines Bankschließfachs zu beachten sind, erfährt man unter https://www.testsieger-berichte.de/2016/05/30/wertgegenstaende-im-schliessfach-was-mieter-beachten-muessen/.

Steigende Nachfrage nach Schließfächern

Zunächst muss man wissen, dass der Bedarf nach einer geschützten Aufbewahrungsmöglichkeit in den letzten Jahren gestiegen ist. Zum einen fällt die zunehmende Zahl an Einbrüchen in Wohnungen und Häuser auf. Die deutschen Versicherer bestätigen das, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft berichtet von einem Anstieg der Versicherungsleistungen aus Wohnungseinbrüchen um über 50 Prozent. Die Nachfrage nach physischen Goldbarren und Goldmünzen als Geldanlage steigt parallel dazu, doch es sollte unbedingt sicher in einem Bankschließfach gelagert werden. Und selbst Bargeld wird mehr und mehr in einem Schließfach gelagert, weil man es nicht auf ein Konto einzahlen möchte, um Negativzinsen zu vermeiden. Alle Gründe sind letztlich ausschlaggebend für den zunehmenden Anstieg der Nachfrage. Wer ein Schließfach eröffnen will, wendet sich dazu an seine Bank und unterschreibt dort einen Mietvertrag. Danach kann man die Wertgegenstände lagern. Vom Schließfach zu unterscheiden ist der Tresor, er bietet sich für Gegenstände mit einem hohen Wert an. Auch ein Tresor ist bei vielen Banken zu mieten.

Diesen Versicherungsschutz darf man erwarten

Nur allein durch die Anmietung des Schließfachs besteht nicht automatisch ein Versicherungsschutz. Wer die aufbewahrten Gegenstände besonders schützen will, muss eine Versicherungspolice abschließen, so ist die Regelung zumindest bei den meisten Banken. Mit dem Versicherungsvertrag ist eine Versicherungssumme zu vereinbaren, über die die Versicherung leistet. Die Versicherungssumme wird nur erstattet, wenn der Versicherte nachweisen kann, welche Gegenstände sich in dem Schließfach befanden und welchen Wert sie hatten. Alternativ zu einer separaten Versicherung kann die eigene Hausratversicherung als Schutz greifen. Man muss dann prüfen, ob diese Leistung im Versicherungsschutz enthalten ist. Häufig sind in den Exlusivtarifen einer Hausratversicherung auch Leistungen zur Absicherung eines Schließfachs enthalten. Dabei wird die Versicherungssumme von der Größe der Wohnung abhängen. Der Tarif sollte Leistungen bei Schäden aus Raub, Feuer, Leitungswasser, Rauch, Explosion, Blitzschlag und Diebstahl vorsehen, damit ein vollumfänglicher Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Für den Tresor gelten Mindeststandards

Ein Tresor sollte eigentlich den besten Schutz bieten. Wer bei der Bank einen Tresor mietet, muss wiederum bei der Hausratversicherung anfragen, ob diese Aufbewahrung im Versicherungsschutz vorgesehen ist und welche Auflagen der Tresor zu erfüllen hat. In der Praxis erfüllt nicht jeder Tresor die Qualitätsstandards, die die Hausratversicherung stellt. Meist muss der Tresor ein Prüfsiegel haben, das die Widerstandsfähigkeit bestätigt. Der Tresor kann natürlich auch in den eigenen vier Wänden installiert werden, doch auch dann sind gewisse Mindeststandards einzuhalten. Wer sich also für diese scheinbar sicheren Formen der Aufbewahrung entscheidet, sollte zuvor unbedingt prüfen, welche Bedingungen an das Schließfach oder den Tresor zu erfüllen sind, damit der Versicherungsschutz im Zweifel wirklich greift.

MKLB
Author: MKLB

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