Schnappschüsse im Freibad – wer knipst, fliegt raus!

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ARAG Experten über Fotoverbote im Freibad und das Recht am eigenen Bild

Schnappschüsse im Freibad - wer knipst, fliegt raus!
Schnappschüsse im Freibad sind verboten

Schwimmbäder sind keine rechtsfreien Räume. Daher gilt auch hier das Recht am eigenen Bild. Soll heißen: Wer mich knipst, muss vorher fragen. Ohne diese Zustimmung darf kein Schnappschuss gemacht oder gar verbreitet werden. Doch in Zeiten von Smartphones, Tablets und Co. wird das Recht am eigenen Bild fast zur Farce. Was also tun, wenn Schnappschussjäger und Selfie-Junkies im Freibad ihr Unwesen treiben? Dürfen sie das überhaupt?

Ist Fotografieren im Freibad erlaubt?
Grundsätzlich ist es zumindest nicht verboten, so die ARAG Experten. Doch wie so oft, ist auch hier der Einzelfall entscheidend. Jedes Freibad hat nämlich eigene Regeln für das Fotografieren. So sind mancherorts beispielsweise Panoramabilder und Fotos von Bekannten erlaubt, die von Kindern gänzlich verboten, da die Kleinsten oft nur mit knapper oder ganz ohne Badekleidung plantschen. Daher sollten sich Eltern vorher beim Bademeister erkundigen, ob sie ihren Sprössling fotografieren oder filmen dürfen und dann sicherstellen, dass keine fremden Kinder mit auf dem Bild sind.

Was tun, wenn man ungewollt auf dem Bild ist?
Man hat wenig Einfluss darauf, wo Schnappschüsse der schwimmenden oder sonnenden Badegästeschar am Ende des Tages auftauchen. Solange man nicht einzeln erkennbar fotografiert wurde, kann man die Veröffentlichung nicht untersagen. Wer nicht in Badekleidung abgelichtet und später unter Umständen in sozialen Netzwerken landen möchte, kann daher eigentlich nur eines tun: Zu Hause bleiben. Doch die ARAG Experten beruhigen: In den meisten Bädern ist das Personal dazu angehalten, Hobby-Fotografen im Auge zu behalten und sie im Zweifel darauf hinzuweisen, dass Fotografieren nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt ist. Besteht der Verdacht, dass uneinsichtige Badegäste trotzdem munter weiter auf den Auslöser drücken, darf das Bäderpersonal zwar das Handy nicht kontrollieren, doch dann müssen die Hobby-Knipser damit rechnen, dass die Polizei anrückt und das Smartphone checkt.

Verschärfte Regeln
Zahlreiche Kommunen haben in den vergangenen Jahren ihre Satzungen für die Freibäder verschärft. Wer hier beim Fotografieren erwischt wird, muss sein Handy abgeben oder das Bad verlassen. Einige Bäder verteilen auch Sticker an Badegäste, die partout nicht auf ihr Gerät verzichten wollen. Damit müssen sie dann die Kameralinsen an Smartphone und Co. abkleben, solange sie im Freibad sind.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Kontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963 25 60
brigitta.mehring@arag.de
http://WWW.arag.de

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