Bürgschaftsbank goes digital – Entlastung der Hausbanken und der jeweiligen Kammer laut Mitteilung der Bürgschaftsbank
Mit den fachlichen Stellungnahmen erfüllen die Handwerks- und die Industrie- und Handelskammern einen erforderlichen Beitrag bei der wirschaftlichen Evaluierung von Bürgschaftsanträgen. Bis dato informierte die jeweilige Geschäftsbank als Hauptansprechpartner neben der Bürgschaftsbank auch die relevante Kammer durch Versendung relevanter Dokumente zum Vorhaben ihres Kunden. Dieser Prozessschritt ist künftig nicht mehr erforderlich. Stattdessen werden die Dokumente digital direkt an die Bürgschaftsbank in digitaler Form weitergeleitet (soweit möglich), diese tritt dann unmittelbar an die Kammer.
Von der Digitaliserung profitieren somit alle Beteiligten. Die Geschäfts- oder Hausbanken werden entlastet, die Digitalisierung beschleunigt den Gesamtprozess. Dies wird durch einen digitalen Bürgschaftsantrag und über das Upload-Portal, welches sich auf der Webseite der Bürgschaftsbank befindet, ermöglicht.
Für den Bürgschaftsbank-Geschäftsführer Manfred Thivessen ist dies ein weiterer Schritte zur Digitalisierung, der die beteiligten Parteien entlastet und den Gesamtprozess im Sinne des Antragstellers beschleunigt.
(Informationen zu Förderprogrammen in NRW unter https://www.imc-services.de/index.php)
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