Commerzbank AG fordert eine Nichtabnahmeentschädigung nach Verhandlung zum Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag – dies zieht einen Schufa-Eintrag nach sich – AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB außergerichtlich erfolgreich geholfen
Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag: Wie die Nichtabnahmeentschädigung zum Schufa-Eintrag führt
Der betroffene Brandenburger suchte Hilfe bei den Experten für Schufa-Recht. Was war geschehen? Der Brandenburger stand mit der Commerzbank AG in Kontakt, um einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag abzuschließen. Die Verhandlungen waren konkret und schließlich wurde eine Darlehenszusage erteilt. Zur Überraschung des Betroffenen forderte die Commerzbank AG nach der Erteilung weitere Auskünfte und Angaben, bevor eine Auszahlung des Darlehens erfolgen sollte. Aus diesen Gründen entschied sich der Brandenburger zusammen mit seiner Frau, den Immobiliar- Verbraucherdarlehensvertrag mit einer anderen Bank abzuschließen.
Die Commerzbank AG vertrat die Auffassung, dass die Eheleute zur Abnahme des Darlehens verpflichtet seien. Schließlich sei diesen das Darlehen bereitgestellt worden.
Als das Darlehen nicht abgenommen wurde, berechnete die Commerzbank AG eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung und stellte diese dem Brandenburger Ehepaar in Rechnung. Für den Betrag wurde das bereits eingerichtete Kreditkonto mit seinen Kontodaten von der Commerzbank AG übernommen.
Da das Brandenburger Ehepaar die Nichtabnahmeentschädigung nicht zahlte, sah sich die Commerzbank AG dazu veranlasst, die von ihr erhobene Forderung über das von ihr eingerichtete Konto zu mahnen. Schließlich kündigte die Bank das vermeintliche Konto mit der Forderung aus Nichtabnahmeentschädigung und veranlasste einen negativen Schufa-Eintrag über die Höhe der vermeintlichen Entschädigung.
Betroffener sucht Hilfe bei Schufa-Experten: Klärung – Löschung – außergerichtlich
Das Kernproblem in dieser Angelegenheit ist, dass nicht sicher bestimmt werden kann, ob eine Nichtabnahmeentschädigung tatsächlich berechnet werden durfte. Da die Bank plötzlich weitere Angaben zum Darlehensvertrag forderte.
Ein negativer Eintrag bei der Schufa Holding AG kann nicht auf ein einseitiges Handeln der Bank zurückzuführen sein. Mit der Nichtabnahme des Kredites machte der Brandenburger Verbraucher klar, dass er keine weiteren Verpflichtungen diesbezüglich eingehen möchte. Erst Recht wollte er nicht, dass ein Konto auf seinen Namen eröffnet wird. Die folgenden Mahnungen und die Kündigung eines nicht existenten Kontos können nicht als Grundlage für einen Negativeintrag gelten.
Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB trugen den gesamten Sachverhalt schriftlich sowohl bei der Commerzbank AG als auch bei der Schufa Holding AG vor und erläuterten die Rechtslage dazu. Daraus resultierend entschied sich die Schufa Holding AG binnen drei Wochen, den Negativeintrag eigenständig zur Löschung zu bringen.
Wirtschaftsleben und Vertragsbeziehungen: Handlungen und Auswirkungen – Was lernen wir?
Bei sämtlichen Vertragsbeziehungen und Verhandlungen mit Banken ist stets darauf zu achten, dass keine voreiligen Schritte unternommen werden. Manchmal können selbst kleine Unaufmerksamkeiten oder Handlungen der Bank zu einem negativen Schufa-Eintrag führen, welcher sodann massive Auswirkungen auf das persönliche Wirtschaftsleben von Verbrauchern haben.
Der zuständige Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann wie folgt: „Es ist schon eine besondere Konstellation, in welcher eine Bank sich entschließt, eine Nichtabnahmeentschädigung zu verlangen und diese dann zu einem negativen Schufa-Eintrag führt. Jedoch verdeutlicht dies einmal mehr, dass im Wirtschaftsleben mit Bedacht und Vorsichtigkeit Handlungen erfolgen sollten, um keine größeren Probleme aufgebürdet zu bekommen. Andererseits zeigt dieser Fall, dass es zur Bewertung, ob ein Negativeintrag rechtmäßig erfolgte, es nicht darauf ankommt, ob sich die einmeldende Stelle ihrer Sache absolut sicher ist und dies Privatpersonen gegenüber so vermittelt.“
Betroffene, die unter einem Negativeintrag bei Auskunfteien leiden, ist nahezulegen, sich fachkundige Hilfe zu organisieren. In vielen Fällen kann den Betroffenen schnell geholfen werden.
Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB stehen unter 030 921 000 40 und info@advoadvice.de für Ihre Anfragen gerne zur Verfügung.
Die Rechtsanwälte haben sich auf die folgenden Rechtsgebiete spezialisieren:
-Bankrecht
-Datenschutzrecht
-Insolvenzrecht
-Internetrecht
-Kapitalmarktrecht
-Privates Baurecht
-Prospektrecht / Beratung bei Prospekterstellung
-Schufa-Recht
-Steuersparmodelle
-Anwalts- und Notarhaftung
-Unternehmensberatung
-Versicherungsrecht
-Wohnungseigentumsrecht (Schwerpunkt Schrottimmobilien)
-Zivilrecht mit Schwerpunkt Verbraucherschutz
ADVOADVICE – kompetente Beratung von erfahrenen Rechtsanwälten. Von einem Rechtsanwalt erwarten Sie vor allem zwei Dinge: faire Beratung und kompetente Experten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind in zahlreichen Online- und Printmedien in Erscheinung getreten. Weitere Informationen unter http://www.advoadvice.de
Kontakt
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen
Sven Tintemann
Malteserstrasse 172
12277 Berlin
+49 30 – 921 000 40
+49 30 – 921 000 410
info@advoadvice.de
http://www.advoadvice.de