SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return: Schadensersatzansprüche möglich
http://www.grprainer.com/SEB-Vermoegensverwaltungsfonds-Total-Return.html Der SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return wird abgewickelt. Nach wie vor können die betroffenen Anleger Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return wurde im Februar 2008 aufgelegt und investierte als Dachfonds u.a. in offene Immobilienfonds. Als diese wenig später im Zuge der Finanzkrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, zum Teil geschlossen wurden und inzwischen abgewickelt werden, blieb auch der SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return von dieser Entwicklung nicht verschont. Die Folge: Auch der Dachfonds setzte die Rücknahme und Ausgabe der Anteile aus und wurde im Februar 2012 geschlossen. Zu einer Wiedereröffnung ist es nicht mehr gekommen. Im Dezember 2013 wurde bekannt, dass der Fonds aufgelöst wird.
Die Abwicklung soll am 30. Juni 2017 abgeschlossen sein. Anleger erhalten in dieser Phase regelmäßig Ausschüttungen. Deren Höhe ist maßgeblich davon abhängig, welche Verkaufserlöse die Zielfonds für ihre Immobilien erzielen. Allerdings müssen Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen.
Allerdings müssen sich die betroffenen Anleger damit nicht abfinden. Sie können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Ansatzpunkt hierfür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Investition. Dazu zählt auch das Schließungsrisiko.
Am 29. April 2014 hat der Bundesgerichtshof interessante Urteile zur Aufklärungspflicht über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds getroffen. Demnach müssen die Banken ungefragt über das Schließungsrisiko aufklären. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, machen sie sich schadensersatzpflichtig. Die Karlsruher Richter sahen in der Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen ein stetes Liquiditätsrisiko für die Anleger während der Investitionsphase.
Diesem Risiko sind die Anleger eines Dachfonds wie dem SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return ebenso ausgesetzt. Denn auch hier kann die Anteilsrücknahme ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden. Zumal der Fonds maßgeblich von der Entwicklung der offenen Immobilienfonds abhängig war.
Daher können betroffene Anleger von der Rechtsprechung des BGH profitieren. Natürlich muss aber immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat.
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