secupay zeigt: „Wie Online-Händler unabhängiger von Marktplätzen agieren“

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Payment-Dienstleister gibt 7 Tipps, wie Händler Produkte online erfolgreicher verkaufen, dabei ihre Marke stärken und eigenständig bleiben

secupay zeigt: "Wie Online-Händler unabhängiger von Marktplätzen agieren"

Pulsnitz b. Dresden, 30. November 2018 – Viele Online-Händler sind von den großen Marktplätzen abhängig. Der Aufbau eines eigenen Markenimages und Kundenbindung sind dabei schwierig bis unmöglich. Der Payment-Dienstleister secupay AG ( www.secupay.com) gibt 7 Tipps, wie Online-Händler erfolgreich verkaufen und unabhängiger von den Marktplatzriesen wie eBay und Amazon agieren können. Den Fokus legt secupay dabei auf die Verbindung von Marketing- und Kundengewinnungs-/bindungs-Maßnahmen mit einfacher Zahlungsabwicklung.

Für zahlreiche Verkäufer stellen Marktplätze einen wesentlichen und teils den wichtigsten Vertriebskanal dar. Einerseits können Händler von den Vorteilen der Online-Marktplätze – wie die große Reichweite und das Vertrauen der Kunden – profitieren. Auf der anderen Seite zählen das einseitige Abhängigkeitsverhältnis gegenüber der Marktmacht, eingeschränkte Kundenkommunikation und fehlende Individualität zu den Nachteilen.

Viele Händler haben Potenzial im Marktplatz-unabhängigen Online-Verkauf, welches sich auszuschöpfen lohnt. secupay gibt sieben Tipps, wie insbesondere kleinere und mittelgroße Online-Händler Umsatzsteigerungen abseits der großen Marktplätze erzielen können.

Tipp 1: Nebenschauplätze im Shop vermeiden
Zuviel Ablenkung im Online-Shop hemmt das Kaufverhalten. Wer oft klicken muss bzw. kann, zu viele irrelevante Produkte und Navigationsmöglichkeiten angeboten bekommt, der neigt zum Absprung oder Kaufabbruch. Hier empfehlen sich zielgruppenspezifische Landingpages mit beispielsweise drei für die Zielgruppe relevanten Produkten zur Auswahl, eine einfache Kundendaten-Eingabe via AutoFill sowie eine schnelle Zahlungsabwicklung, z.B. mit dem secupay Smart Checkout.

Tipp 2: Einfache Nachbestellung ermöglichen
Zur Nachbestellung eines Produktes scheuen Verbraucher oftmals den Weg der Online-Bestellung. Sie möchten keine Zeit damit verbringen, sich durch ein möglicherweise unübersichtliches Warenangebot zu navigieren. Das Ladengeschäft um die Ecke verspricht hier oftmals die bequemere Lösung. Daher sollte die Nachbestellung online so einfach wie möglich funktionieren. Dies ermöglichen beispielsweise eine Option im Kundenkonto oder ein QR-Code auf dem Produktetikett, der zum Produkt auf der Landingpage bzw. in der individuellen Markenwelt führt.

Tipp 3: Social Media – Pipette statt Gießkanne
Mit zielgenauer Social Media-Werbung können Online-Händler in der Regel einen großen Teil ihrer Zielgruppe bequem und verhältnismäßig kostengünstig im Online-Alltag erreichen. Dies gelingt zum Beispiel durch zielgruppenspezifische Werbeanzeigen, welche auf die entsprechende Landingpage verlinken. Der Händler setzt sein Werbe-Budget somit ohne hohe Streuverluste effizient ein und erreicht den Kunden in einem gewohnten Umfeld – hier wird in erster Linie an die spontane Kauflust der Zielgruppe appelliert.

Tipp 4: Der Kunde als Fan und Affiliate Marketing
Viele Konsumenten vergleichen Produkte und sind dabei empfänglich für die Meinungen und Erfahrungen anderer. Gute Bewertungen und Empfehlungen besitzen daher einen hohen Stellenwert. So können beispielsweise Produkt-Empfehlungen von Verbrauchern, Bloggern und Influencern die Nachfrage erheblich steigern. Auch Affiliate Marketing empfiehlt sich: es sichert den Empfehlenden Provision und macht den Erfolg für den Händler messbar. secupay entwickelt Affiliate-Links für den Smart Checkout.

Tipp 5: Newsletter – Mehrwert und Nutzen bieten
Ein Newsletter sollte dem Kunden einen Mehrwert bieten und sich von der Konkurrenz abheben. Gefragt sind Inhalte, die das Leben des Empfängers leichter machen und dessen Zufriedenheit erhöhen, z.B. durch Anwendungsvorschläge, Rezepte oder Ähnliches.

Für Newsletter gilt in Deutschland das so genannte Opt-in-Verfahren. Der Empfänger muss DSGVO-konform einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben. Der Kunde kann sein Einverständnis auf einer Landingpage nach der Bestellung, in einer Zufriedenheitsmail oder mittels eines Kundenbindungsprogramms geben. Diese Möglichkeiten bieten Händlern eine Plattform, den Mehrwert sowie die Inhalte des Newsletters anzupreisen und so möglichst viele Einverständnisse zu erzielen.

Tipp 6: Cross-Selling – Newsletter mit Link auf Landingpages
DSGVO-konforme Newsletter können auf Landingpages verweisen und dem Kunden beispielsweise Kauf-Empfehlungen unterbreiten, die das erworbene Produkt ergänzen. Cross-Selling trägt zur Kundenbindung und einer Umsatzsteigerung pro (Neu-)Kunden bei. Der Kunde wird für das Warensortiment des Händlers sensibilisiert und erhält über die Landingpage einfachen Zugang zu weiteren Produkten – der Händler profitiert davon, dass er auf diese Weise günstig werben kann.

Tipp 7: E-Mail-Funnel – individuelle Ansprache
Der E-Mail-Funnel hat das Ziel, bei potenziellen Neukunden oder Kunden eine bestimmte Handlung zu bewirken. Beispielsweise unterbreitet der Händler seinen Kunden ein individuelles Aktionsangebot genau dann, wenn sich der Kunde mit dem Thema befasst. Anders als beim Newsletter ist der Inhalt auf den Kunden individuell zugeschnitten. Dazu wurde zuvor analysiert, ob der Kunde die E-Mails öffnet, sich auf der Website informiert und welche Produkte er bereits gekauft hat.
Der Kunde wird beispielsweise nach einer definierten Zeit zur Nachbestellung animiert oder erhält Produkt-Empfehlungen, die seinem Profil entsprechen. Der E-Mail-Funnel läuft sequenziell ab, das bedeutet, es handelt sich um eine Reihe von E-Mails, die in einem definierten Zeitraum in bestimmten Abständen verschickt werden und am Ende zum gewünschten Ziel des Händlers führen sollen.

„Mit Anwendung unserer Tipps können Online-Händler ihre Produkte fokussierter bewerben und die Verkaufsfläche erweitern, um unabhängiger von Online-Marktplätzen zu agieren. Durch beispielsweise eine vorselektierte Produktauswahl auf zielgruppengerechten Landingpages, die zur Corporate Identity des Händlers passen, sowie schnellen Checkout stärken Händler ihre Marke, binden mehr Kunden und wecken die Kauflust von Interessenten“, erklärt Hans-Peter Weber, Vorstand der secupay AG.

Die bei der BaFin als Zahlungsinstitut zugelassene secupay AG ist auf Payment-Verfahren sowohl für den stationären als auch für den Online-Handel spezialisiert. Der Fokus liegt auf effizienten Zahl- und Checkout-Lösungen für Händler und Marktplätze. Das Unternehmen ist der einzige Marktteilnehmer, der Zahlungsverkehr, wie Kreditkarte, Lastschrift und Rechnungskauf mit Garantie, Gutscheine, Bonuspunkte sowie Coupons über eine einheitliche API abwickeln kann – cross channel – online und am POS.
Weitere Informationen unter www.secupay.ag

Firmenkontakt
secupay AG
Stephanie Ott
Goethestraße 9
01896 Pulsnitz
+49 (0)35955-7550-550
pr@secupay.com
http://www.secupay.ag

Pressekontakt
punctum pr-agentur GmbH
Ulrike Peter
Neuer Zollhof 3
40221 Düsseldorf
0 211 9717977-0
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