Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Oberlandesgericht Dresden – vom 12. Oktober 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene Osteosynthese mittels Marknagels nach Mehrfragmentfraktur, OLG Dresden, Az.: 4 U 583/16
Chronologie:
Die Klägerin zog sich in 2009 eine Sturzverletzung zu und begab sich in die Notfallambulanz der Beklagten. Dort wurde eine Osteosynthese vorgenommen und eine Frakturprothese implantiert. Postoperativ zeigte sich ein ausgedehntes Knochenzementdepot unterhalb des oberen Schaftendes. Die Klägerin leidet seither unter Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und Nervenschädigung mit Zwerchfellhochstand.
Verfahren:
Bereits das Landgericht Dresden hatte sich mit dem Vorfall befasst (Az.: 6 O 719/12) und der Klägerin ein Schmerzensgeld von 4.000,- Euro zugesprochen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Im Termin zur mündlichen Verhandlung schlug das Gericht den Parteien eine deutlich höhere Vergleichssumme zur pauschalen Gesamtabgeltung vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch in den Fällen, in denen erstinstanzliche befasste Gerichte Klagen teilweise zusprechen, ist es natürlich der Klägerseite unbenommen, die ausgeurteilten Beträge der Höhe nach durch eine zweite Instanz hinterfragen zu lassen, so wie hier. Im Zweifel führt das dann auch zum Erfolg, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
Landgericht Düsseldorf – vom 07. Oktober 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Verzögerte Diagnosestellung eines 3,8 mm großen malignen Melanoms, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 352/13
Chronologie:
Die Klägerin befand sich in Behandlung im Krankenhaus der Beklagten. Dort wurde u.a. ein Muttermal thematisiert, das sich verändert hatte. Die Klägerin behauptet, auf die Veränderung hingewiesen zu haben, was die Gegenseite bestreitet. In der Folge stellte sich heraus, dass es sich um ein malignes Melanom handelte, das sofort hätte exzipiert werden müssen.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorfall gutachterlich prüfen lassen. Der vom Gericht bestellte Gutachter konstatierte auf die Frage, ob der Leidensweg der Patientin durch die nachgewiesene verzögerte Diagnosestellung verlängert worden sei, das komme darauf an, wie tief das Melanom bereits in die Haut eingedrungen sei. Bei unter 1 mm sei der Hauttumor problemlos entfernbar. Hier lagen 3,8 mm vor. Das Gericht hat daraufhin den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, den diese akzeptierten. Der Streitwert beträgt 50.000,00 Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Verzögerte Karzinomdiagnosen stellen einen statistisch häufig auftretenden Vorwurf im Bereich des Arzthaftungsrechtes dar. Die Konsequenzen für den Betroffenen können gravierend sein, stellt Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
Über:
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Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
Pressekontakt:
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