Selbstanzeige – Letzte Ausfahrt in die Steuerlegalität
Wer noch Schwarzgeld auf Auslandskonten deponiert hat, muss mit der Entdeckung rechnen. Einen Ausweg kann nach wie vor die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung bieten.
Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist in den vergangenen drei Jahren kontinuierlich gesunken. Viele Steuersünder haben die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige genutzt, um gegenüber dem Finanzamt reinen Tisch zu machen. Nach wie vor gibt es aber immer noch Steuersünder, die ihre unversteuerten Einkünfte gegenüber den Finanzbehörden nicht offen gelegt haben. Experten schätzen, dass deutsche Bürger immer noch rund 200 Milliarden Euro Schwarzgeld auf Konten oder Depots im Ausland „geparkt“ haben. Bei der Entdeckung der Steuerhinterziehung drohen den Betroffenen hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Allerdings besteht immer noch die Möglichkeit, rechtzeitig eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Die Luft ist für Steuersünder in den vergangenen Jahren immer dünner geworden und die Gefahr der Entdeckung der Steuerhinterziehung im gleichen Maß gewachsen. Diese Gefahr ist durch den automatischen Austausch von Finanzdaten (AIA), an dem sich 102 Staaten beteiligen, noch einmal deutlich gestiegen. Auch ehemalige Steueroasen wie Österreich beteiligen sich an dem Informationsaustausch und bieten keinen Schutz mehr für unversteuerte Einkünfte. Dementsprechend sollten Steuersünder reagieren und eine Selbstanzeige stellen bevor die Tat als entdeckt gilt.
Die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig sein. Durch die Angaben muss das Finanzamt in die Lage versetzt werden, die betroffenen Zeiträume korrekt veranlagen zu können. Aufgrund der Komplexität jedes Einzelfalls lässt sich eine wirksame Selbstanzeige nicht mit vorgefertigten Musterformularen oder im Alleingang erstellen. Damit ist der Laie regelmäßig überfordert und schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirkt. Sie kann dann nur noch ähnlich wie ein Geständnis strafmildernd wirken.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte bei einer Selbstanzeige hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
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