Selbstanzeige: Was Ärzten wissen sollten

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Steuerhinterziehung in Deutschland ist kein Kavaliersdelikt und die gesetzlichen Strafen meist existenzbedrohend, denn schnell ist die Approbation in Gefahr. Und wie kürzlich das Bundesfinanzministerium mitteilt, verschärfen sich die Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige ab 1. Januar 2015 nun drastisch.

Steuerhinterziehung in Deutschland ist kein Kavaliersdelikt und die gesetzlichen Strafen meist existenzbedrohend, denn schnell ist die Approbation in Gefahr. Und wie kürzlich das Bundesfinanzministerium mitteilt, verschärfen sich die Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige ab 1. Januar 2015 nun drastisch.

Wer Steuerhinterziehung begeht, dem droht eine saftige Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren Gefängnis. „Für Ärzte und Zahnärzte besonders heikel: Steuerstrafverfahren ziehen häufig ein Verfahren auf Widerruf der Approbation nach sich und bedrohen daher die gesamte Existenz“, erklärt StB Marion Thomssen, die auf die Steuerberatung von Ärzten und Arztpraxen spezialisiert ist.

Wann macht man sich eigentlich strafbar?

Eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung kommt schon dann in Betracht, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben von steuerlich erheblichen Tatsachen gegenüber der Finanzverwaltung gemacht werden. „Wer zum Beispiel einen Teil der Einnahmen aus seiner Arztpraxis nicht angibt, macht falsche Angaben und kann dafür belangt werden“, so Thomssen weiter. „Auch strafbar ist das schlichte Unterlassen von Angaben.“ Hierzu gehören auch eine verspätete Abgabe der Steuererklärung und die nicht rechtzeitige Lohnsteueranmeldung.

Strafbefreiende Selbstanzeige kann Ausweg bieten

Wer eine Steuerhinterziehung begangen hat, kann der Bestrafung und damit existenzbedrohenden Konsequenzen entgehen, wenn er rechtzeitig eine vollständige Selbstanzeige erstattet. Doch gerade hier lauern Fallstricke. Für den Laien ist oft nicht zu erkennen, ob alle Angaben zur richtigen Zeit, korrekt und auch vollständig sind, das heißt, ob die Angaben den Anforderungen genügen. „Die komplizierten Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige wurden bereits erheblich verschärft und sollen ab 2015 noch enger werden“, warnt Thomssen. „Und wer meint, man könne eine fehlerhafte Selbstanzeige einfach korrigieren, irrt gewaltig: Eine korrekte neue Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung mehr – man hat also nur eine Chance!“

Der Tipp von Steuerberater Thomssen:

Eine Selbstanzeige ist eine komplizierte Angelegenheit und sollte nur mit äußerster Sorgfalt erstellt werden. Wegen der zusätzlichen Brisanz bei Ärzten und Zahnärzten ist es ratsam, nur einem auf die Heilberufe spezialisierten Steuerberater zu vertrauen.

Die inhabergeführte mt Steuerberatungsgesellschaft mbH ist spezialisiert auf die Gesundheitsbranche. StB Marion Thomssen berät seit mehr als 20 Jahren im Heilberufebereich. Schwerpunkte neben der auf Ärzte spezialisierten Steuerberatung sind die Abwehrberatung in Rechtschutzverfahren sowie die Praxisführung als ganzheitliche Steuerungsaufgabe. Die mt Steuerberatungsgesellschaft bietet Beratung aus einer Hand – fachübergreifend und fachrichtungsexplizit mit hochspezialisiertem Wissen.

mt Steuerberatungsgesellschaft mbH
Marion Thomssen
Am Kurpark 6
53177 Bonn
0228/96767-0
info@mtstbg.de
http://www.mtstbg.de

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