Selbstbestimmt leben – hierzu zählt auch eine wunschgemäße Bestattung

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Mit der Bestattungsvorsorge selbst die wichtigsten Regelungen treffen

BildÜber das Thema Sterben und Tod spricht niemand gerne. Dennoch haben viele Menschen darüber nachgedacht und Vorstellungen sowie Wünsche für die eigene Bestattung entwickelt. Wie kann man sicherstellen, dass die eigenen Überzeugungen beachtet werden?

Im Todesfall haben Hinterbliebene viele Entscheidungen zu treffen – häufig unter dem Zeitdruck eines nahen Beisetzungstermins. Hierbei müssen die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt werden, sofern sie bekannt sind. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten Wünsche für seine Bestattung festgehalten hat, gibt dies Angehörigen Orientierung und Sicherheit.

Für die Bestattungsvorsorge hält der Markt unterschiedliche Angebote bereit. Dazu zählen zum Beispiel Vorsorgeverträge mit Bestattungsunternehmen. Wer den Weg zum Bestatter scheut, kann seine Bestattungswünsche den Angehörigen hinterlassen – mündlich oder schriftlich. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass Angehörige sich nicht mehr oder unterschiedlich daran erinnern. Oder die Wünsche werden – falls sie schriftlich hinterlegt wurden – nicht gefunden.

Hilfreich wäre es, seine Wünsche zur Bestattung auffindbar in Form einer Karte bei sich zu tragen – ähnlich einem Organspendeausweis. Auch hier hat der Verstorbene zu Lebzeiten dokumentiert, wie nach seinem Tod mit ihm verfahren werden soll. Wegen der zahlreichen Detailfragen im Rahmen der Bestattungsvorsorge bietet es sich aus Platzgründen an, dass eine solche Karte auf eine ausführlichere Willenserklärung oder einen bestimmten Bestatter verweist.

Ein solches Modell bietet zum Beispiel die sogenannte Conscius Card. In einer kurzen, schriftlichen Willenserklärung kann jeder von Zuhause aus seine Wünsche festhalten und für den Bestattungsfall einen Bestatter auswählen. Im Todesfall wird der Anbieter der Karte, bei dem die Bestattungswünsche hinterlegt sind, benachrichtigt. Ist ein bestimmter Bestatter benannt worden, wird dieser informiert. Einer der Firmengründer, Sven Stade, hat lange als Bestatter gearbeitet und ist mit der Abwicklung von Sterbefällen vertraut.

Branchenvertreter im Bestattungswesen sehen in diesem Konzept große Vorteile: “Eine solche Karte ist eine gute Alternative für diejenigen, die sich unwohl fühlen bei dem Gedanken, ein Bestattungshaus aufzusuchen, um ihre Wünsche zu regeln.”

Wer seine Bestattungswünsche festhält, sollte die entsprechenden Kosten berücksichtigen und bei Bedarf vorsorgen. Denn fehlen nach dem Tod die finanziellen Mittel, können die Vorgaben nicht umgesetzt werden. Aeternitas e.V., die Verbraucherinitiative Bestattungskultur aus Königswinter, empfiehlt hier eine “eindeutig zweckgebundene” Bestattungsvorsorge. Dies bedeutet, dass Sozialämter diese bei Bedürftigkeit des Betroffenen nicht als verwertbares Vermögen ansehen dürfen. Als zweckgebunden gelten Sterbegeldversicherungen und Vorsorgeverträge mit Bestattern, weil die Gerichte hier kein bzw. ein geringeres Risiko sehen, dass das Geld zu anderen Zwecken als für die Bestattung verwendet werden könnte.

Über:

Conscius Card – die Bestattungswunschkarte®
Herr Sven Stade
Lindenstraße 2e
24558 Henstedt-Ulzburg
Deutschland

fon ..: 04193 7520328
web ..: http://www.wunsch-bestattung.de
email : s.stade@wunsch-bestattung.de

Conscius Card – die Bestattungsvorsorge ®
Wir bieten Menschen, denen es unangenehm ist ein Bestattungshaus aufzusuchen, eine angenehme Alternative zur klassischen Bestattungsvorsorge.

Pressekontakt:

Conscius Card – die Bestattungswunschkarte®
Herr Sven Stade
Lindenstraße 2e
24558 Henstedt-Ulzburg

fon ..: 04193 7520328
web ..: http://www.wunsch-bestattung.de
email : s.stade@wunsch-bestattung.de

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Author: PM-Ersteller

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