Ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen in der Automobilbranche verspricht für die kommenden Jahre spannende Neuerungen. Die Fahrzeuge machen immer mehr allein und ganz ohne die Unterstützung ihres Fahrers. Nahezu alle großen Autohersteller haben hochautomatisierte Modelle in ihrem Portfolio, und der Traum vom selbstfahrenden Auto scheint nicht mehr in weiter Ferne zu liegen. Doch genau dadurch wird sich eine Änderung des Versicherungsschutzes ergeben. Die Rechtsschutzversicherung muss sich diesem Trend zukünftig anpassen. Doch welche Änderungen warten eigentlich auf die Versicherten? Dies und mehr erfährt man auf https://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/verkehrsrechtsschutz-test/
Keine Haftungseinschränkungen für den Fahrer
Wenn durch einen Unfall mit einem selbstfahrenden Fahrzeug ein Mensch zu Schaden kommt, gilt eine dreifache Absicherung, argumentieren Versicherungsexperten. Der Geschädigte kann dann seinen Anspruch gegenüber dem Fahrer und dem Halter des Wagens geltend machen, und er kann auch die Haftpflichtversicherung des Halters ansprechen. Auch wenn kein Fahrer mehr fahren muss, sind die Haftungsgegner mit dem Halter und seiner Versicherungsgesellschaft klar bestimmt. Die Gefährdungshaftung bleibt also wie heute weiter bestehen, auch wenn der Fahrer gar nicht selbst fährt. Somit gibt es auch keine Haftungslücke beim Fahren ohne Fahrer. Sollte sich der Halter weigern, die Haftung zu übernehmen, weil der Autopilot gefahren ist, bleibt die Rechtslage ebenso eindeutig. Die Gefährdungshaftung gilt dann nämlich weiterhin, und es könnte sogar einen Regressanspruch gegen den Fahrzeughersteller geben. Dazu muss es in Zukunft wohl eine Produkthaftpflicht des Herstellers geben, sie wird dann für Produkthaftpflichtfragen herangezogen. Hier ist die gesamte Automobilbranche gefordert, tragfähige Lösungen zu finden. Für die Haftpflichtversicherung des Halters ist eine Erweiterung nötig, damit das autonome Fahren dort voll abgesichert ist. Beim Schadenfreiheitsrabatt darf der Halter wiederum keinen Nachteil erleiden. Es kann im Einzelfall vorkommen, dass die Schuldfrage sehr schwierig zu ermitteln ist. Deshalb müssen die Versicherer mit steigenden Gutachterkosten rechnen. In Bezug auf die Haftpflicht ist die Versicherung von selbstfahrenden Autos also recht komplex, doch die Gesellschaften sind weitgehend darauf vorbereitet. Ganz ähnlich sieht es bei der Rechtsschutzversicherung aus.
Verkehrsrechtsschutz sollte erhalten bleiben
Auch im Bereich der Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte es keine nennenswerten Änderungen geben. Das heißt, jeder Verkehrsteilnehmer sollte unbedingt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Sie ergänzt die Haftpflicht und kommt für die Kosten eines Gerichtsverfahrens auf, wenn man dieses selbst anstrengt oder von einem Unfallgegner in einen Prozess verwickelt wird. Ob die Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsschutz ebenfalls für selbstfahrende Autos anpassen müssen, ist derzeit noch nicht untersucht. Es gibt noch wenige Ausführungen der Versicherer zu diesem Thema, deshalb ist die Rechtslage hier noch unklar. Trotzdem gilt als sicher, dass eine Rechtsschutzversicherung für den Verkehrsbereich weiterhin nötig ist und dass die Versicherer ihr Angebotsspektrum entsprechend erweitern müssen. Es dürfte also spannend sein zu sehen, wie sich der Automobil- und der Versicherungsmarkt an dieser Stelle weiterentwickeln. In jedem Fall muss sich auch die Rechtsschutzversicherung der veränderten Lage anpassen, so dass alle Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall mit einem selbstfahrenden Auto zuverlässig versichert sind. Ist das der Fall, könnte sich aus dem Fahren mit Autopilot ein interessanter Trend entwickeln, der für Autofahrer auf langen Autofahrten und beim regelmäßigen Pendeln zur Arbeit neue Perspektiven für den Zeitvertreib offenbart.
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