Das Institut für Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht führt im Bereich Personalvertretungsrecht auch für Arbeitgebervertreter bzw. Dienststellenleitungen Inhouse-Seminare durch.
Personalvertretungsrecht ist kein Geheimwissen. Auch für Arbeitgebervertreter und Dienststellenleiter ergeben sich aus den Personalvertretungsgesetzen Rechte und Pflichten.
Zum Personalvertretungsrecht (Bund und alle Bundesländer / BPersVG und Länder-PersVG bzw. LPVG’s) bieten das Institut für Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht Inhouse-Seminare auch für Arbeitgebervertreter bzw. Dienststellenleitungen, Behördenleitungen, Amtsleiter, Vorgesetzte, Personalverantwortliche und Personalsachbearbeiter an.
Ohne hinreichendes Wissen zum Personalvertretungsrecht, auf beiden Seiten, ist der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht umsetzbar.
Die Seminare dauern, je nach Wunsch, 2 oder 3 Tage. Angeboten werden Grundlagen- und auch Vertiefungsseminare. Auf die neuere Rechtsprechung wird besonderes berücksichtigt.
Inhaltlich wird bei den Grundlagen-Seminaren folgendes vordringlich behandelt:
– Allgemeine Vorschriften des PersVG, Geschäftsführung u.a.
– Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
– Ausmass des Freistellungsanspruchs und der Arbeitsbefreiung
– Besondere Schutzrechte der Personalratsmitglieder
– Rechtsstellung der Ersatzmitglieder u. deren ordnungsgemässe Ladung
– Der Vorstand des PR und seine besonderen Aufgaben
– Der/die Vorsitzende des PR und seine besonderen Aufgaben
– Wichtige Grundbegriffe („Beschäftigte“, „Dienststelle“ u.a. …)
– Das Gruppenprinzip
– Informationsrechte des Personalrats
– Das regelmäßige Gespräch (zwischen PR und Dienststellenleitung)
– Grundsätze zur Zusammenarbeit zwischen PR und Arbeitgeber
– Allgemeine Aufgaben des Personalrats ….
– … bei Anregungen und Beschwerden
– … hinsichtlich der Beachtung von „Recht und Billigkeit“
– Beteiligungsrechte des Personalrats (mit zahlreichen Fallbeispielen)
– Mitwirkung und Anhörung
– Mitbestimmung (besonders ausführlich !)
– Zahlreiche Einzelfälle der Mitbestimmung
– Personelle Angelegenheiten
– Soziale Angelegenheiten
– Organisatorische Angelegenheiten
– Sonstige Angelegenheiten
– Beteiligung bei Kündigungen (und diesbezügliche Sonderregelungen)
– Anforderungen an die Begründungspflicht bei einem NEIN des Personalrats
– Arbeitsschutz und Unfallverhütung
– Initiativrecht (eingeschränktes und uneingeschränktes)
– Weitere Rechte und Pflichten des Personalrats
– Die Personalratssitzung (Vorbereitung und Durchführung)
– Einladung und Tagesordnung
– Bearbeitung der Vorlagen und Beratung im Gremium
– Beschlussfassung im PR
– Verfahren bei Mitwirkung und Mitbestimmung
– Verfahren bei Nichteinigung
– Das Stufenverfahren
– Die Einigungsstelle
– Dienstvereinbarungen (incl. Nachwirkungsthematik)
– Einschränkung der Beteiligungsrechte ggü. gewählten Körperschaften (Gemeinderat etc.)
– Zusammenarbeit des PR mit JAV und Schwerbehindertenvertretung
– Die Personalversammlung (Vorbereitung und Ablauf)
– Vermeidung von Pflichtverstössen von Personalratsmitgliedern
– Folgen von Pflichtverstössen des PR oder einzelner seiner Mitglieder
Weitere Informationen sind erhältlich unter …
https://www.institut-personalvertretungsrecht.de/seminare-auch-f%C3%BCr-arbeitgeber/
und
https://seminarprofis.tumblr.com/
Über:
Praktiker-Seminare GbR
Frau Rita Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland
fon ..: 030-46064746
web ..: https://www.arbeitsrechtliche-fortbildung.de/
email : admin@praktiker-seminare.de
Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit praxisnahe Inhouse- Seminare mit hochqualifizierten Dozenten durch. Einige der Themen: BetrVG (Betriebsverfassungsrecht), PersVG (Personalvertretungsrecht), allgemeines Arbeitsrecht, Abmahnung, Kündigung, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis, Sozialrecht u.a. …
Pressekontakt:
Praktiker-Seminare GbR
Herr Axel Quandt
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fon ..: 030-46064746
web ..: http://www.personalrat-seminare.com/
email : admin@praktiker-seminare.de