Statement des Branchenverbandes der IT- und Internetwirtschaft der Hauptstadtregion, SIBB e.V., zum Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes durch die Bundesregierung.
Berlin. Die Bundesregierung legte mit ihrem Gesetzesentwurf für Kleinanleger ein Papier vor, dessen Ziel und Zweck der Schutz der Verbraucher bei der Investition ihrer Vermögensanlagen sein soll. Der Branchenverband der IT- und Internetwirtschaft der Hauptstadtregion, SIBB e.V., begrüßt grundsätzlich eine solche Regelung. Der SIBB sieht jedoch in dem jetzt vorliegenden Entwurf wichtigen Nachbesserungsbedarf gerade im Bereich der Start-up-Förderung. Dieser ist laut Verband nötig, wolle man das erklärte Ziel, junge Unternehmensgründungen und Start-ups in Deutschland zu fördern, nicht konterkarieren.
Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des SIBB e.V., Thomas Schröter: „Die Möglichkeit der Unternehmensfinanzierung über das Einsammeln von Kapital vieler `kleiner` Investoren ist für viele Start-ups gerade in unserer Branche eine relevante Option. Das breite Angebot vieler Plattformen für dieses Crowdfunding und die Investitionsbereitschaft zahlreicher Anleger hat die Chance einer erfolgreichen Startfinanzierung deutlich erhöht. Sehr zu begrüßen ist es, dass zunehmend so auch erhebliche Beträge bis an die Millionengrenze zusammenkommen können. Der vorliegende Gesetzesentwurf, dieses Anlagesegment zum Schutz der Investoren besser zu regulieren, ist ein guter Schritt, Crowdfunding in Deutschland für noch mehr Anleger attraktiver zu machen. Dennoch sollte eine Überregulierung vermieden werden, um die entfachte Begeisterung für das Crowdfunding nicht gleich wieder im Keim zu ersticken!“
In der jetzigen Umsetzung sieht Schröter allerdings für deutsche Unternehmen erhebliche Nachteile im Vergleich zu den weniger regulierten Märkten im Ausland: „Der vorliegende Entwurf ist im Wesentlichen auf großvolumige Finanzprodukte ausgelegt und berücksichtigt in vielen Teilen nicht die dynamischen Erfordernisse des Crowdinvestings.“ Anpassungsbedarf im Gesetzesentwurf sieht der SIBB e.V. daher insbesondere in folgenden Bereichen:
o Die Begrenzung des Maximalbetrages sollte auf über 1 Million Euro angehoben werden
o Beibehalten des einfachen Handlings mit dem Verzicht auf ein Unterschriftserfordernis
o Regelung auf internationaler Ebene statt deutscher Alleingang
Schröter: „Würden diese Punkte berücksichtigt, wäre die Regulierung ein starker Impuls für das Crowdfunding und damit eine deutliche Verbesserung der Startbedingungen für die von uns vertretene IT- und Internetwirtschaft.“
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Über den IT-Branchenverband SIBB e. V.
1992 gründeten engagierte Unternehmer den Verband als Software-Initiative Berlin Brandenburg. Heute ist der SIBB e.V. etablierter Partner der gesamten Branche in der Hauptstadtregion und Mitgestalter der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Er ist Interessenverband für Unternehmen der IT- und Internetwirtschaft in Berlin und Brandenburg. Der SIBB e.V. vernetzt die Akteure der Branche und vertritt ihre Interessen in Politik und Gesellschaft. Der Verband sorgt für einen aktiven Austausch über die Branchengrenzen hinaus. Zahlreiche Veranstaltungen des Verbands fördern Austausch, Kooperation und Wissenszuwachs. Zum regelmäßigen Angebot gehören Foren, Netzwerke, Stammtische und kompakte Seminare. SIBB-Kongresse und Messeauftritte bilden Höhepunkte des Jahres. Zu den Mitgliedsunternehmen gehören IT-Dienstleister und Software-Anbieter, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen der digitalen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Etablierte Institutionen und namhafte Unternehmen finden sich ebenso darunter wie Startups.
SIBB region ist das Netzwerk für die IT- und Internetwirtschaft in Brandenburg und Bestandteil des SIBB e.V. und hat seinen Sitz in Wildau. Das Netzwerk SIBB region wird vom Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg gefördert.
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