Skifahren – Am liebsten unfallfrei

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ARAG Experten stellen aktuelle Zahlen aus der ASU-Unfallanalyse für Skiunfälle vor

Skifahren - Am liebsten unfallfrei

Die erst kürzlich veröffentlichten Zahlen der ARAG ASU-Analyse (Auswertungsstelle für Skiunfälle) geben Grund zur Hoffnung: Zwar steigt die Zahl der verletzten Skifahrer im Vergleich zur Corona-bedingt schwachen Skisaison im Vorjahr leicht an, aber insgesamt sinkt die Zahl der Skisportler, die stationär behandelt werden müssen. Doch fast jeder Unfall ist vermeidbar. Eine Voraussetzung dafür ist die Kenntnis der FIS-Regeln (Federation Internationale de Ski, Internationaler Ski-Verband). Ähnlich wie die Straßenverkehrsordnung für Ordnung auf der Straße sorgt, sind die FIS-Regeln auf der Skipiste rechtlich bindend. Wer sich nicht daran hält, handelt meist sorgfaltswidrig und riskiert nicht nur die eigene Gesundheit.

Skiunfälle in Zahlen
In jeder Skisaison ermittelt die ARAG ASU Ski in Kooperation mit der Stiftung für Sicherheit im Skisport (SIS) Zahlen zu Unfällen und Verletzungen deutscher Skifahrer. Die aktuelle Statistik 2020/2021 zeigt einen erfreulichen Trend. Insgesamt haben sich mit rund 38.000 Skisportlern zwar etwas mehr Personen verletzt als in der vorherigen Saison (ca. 37.000 Skifahrer), doch die war Corona-bedingt ohnehin etwas schwächer. Zudem nimmt die Schwere der Unfälle laut ARAG Experten ab: Bereits die zweite Saison in Folge mussten weniger verletzte Skisportler in ärztliche Behandlung. Dabei mussten rein rechnerisch 1,6 von 1.000 Skisportlern stationär behandelt werden, im Vorjahr waren es knapp 1,7 Personen, vor Corona war sogar bei knapp jedem Zweiten ein Krankenhaus-Aufenthalt notwendig.

Zwar sinkt der Anteil der Knieverletzungen leicht von 33,1 auf 28,1 Prozent, doch die Knie bleiben unverändert am häufigsten von Skiverletzungen betroffen. Das Problem: Oft geht diese Verletzung mit zahlreichen langfristigen Folgen, wie z. B. arthrotischen Veränderungen, einher. Vor allem Frauen verletzen sich am Knie (42,5 Prozent), während es bei den Männern nur knapp 19 Prozent sind.

Erfreulich ist die Entwicklung der Kopfverletzungen: Hier liegt der Anteil bei 9,9 Prozent, während es im Vorjahr noch 10 Prozent waren. Im Gegensatz zu den Knieverletzungen sind es mit 12,6 Prozent deutlich mehr Männer, die sich am Kopf verletzen (Frauen-Anteil bei 5,7 Prozent). Auch die Schulterverletzungen sind deutlich weniger geworden: Nur noch 14,6 Prozent der Skisportler verletzten sich in dieser Körperregion, während es im Vorjahr noch 21,4 Prozent waren. Auch hier sind mit 18,6 Prozent mehr als doppelt so häufig Männer betroffen wie Frauen (8,4 Prozent).

Problematisch bleibt der Anteil der Kollisionsverletzungen: Wie in der Vorsaison, wo jede fünfte Verletzung in Zusammenhang mit einer Kollision stand, liegt dieser auch in der aktuellen ASU-Statistik mit 19,3 Prozent ausgesprochen hoch und bildet den zweithöchsten Wert seit Beginn der Datenerfassung 1980.

Die FIS-Regeln
Zusammenstöße sind laut ARAG Experten in der Regel ein Zusammenspiel von Unkenntnis der FIS-Regeln und Überschätzung der eigenen Fähigkeiten. Während man bei Letzterem nur an die eigene Vernunft appellieren kann, sind die FIS-Regeln gar nicht kompliziert. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Es gilt also, Rücksicht auf andere Skifahrer und Snowboarder zu nehmen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder Skifahrer und Snowboarder seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem individuellen Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen muss. Bei der Wahl der Fahrspur müssen von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder die Spur so wählen, dass vorausfahrende Skisportler nicht gefährdet werden. Überholt werden darf von oben oder unten, sowie von rechts oder von links. Wichtig dabei ist laut ARAG Experten der Abstand: Der überholte Skifahrer oder Snowboarder muss für all seine Bewegungen genügend Raum haben.

Auch das Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren ist geregelt: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Dabei sollten Skisportler es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Wer an solch einer Stelle stürzt, muss sie so schnell wie möglich freimachen. Wer den Hang hinaufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss laut ARAG Experten den Rand der Abfahrt benutzen.

Darüber hinaus gilt es, die Markierungen und die Signalisation zu beachten. Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. Ob verantwortlich für den Unfall oder nicht, ob Zeuge oder Beteiligter – jeder Skisportler muss bei einem Unfall seine Personalien angeben.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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