Diese Änderungen greifen ab 2016
Mit einer neu eingerichteten Servicestelle sollen gesetzlich Versicherte seit Anfang 2016 schneller einen Termin beim Spezialisten bekommen. In jedem Bundesland gibt es diese Servicestelle für Versicherte, die eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen haben. Die Wartezeit bis zum Termin soll in Zukunft nicht mehr als vier Wochen ausmachen, der Termin soll innerhalb einer Woche vereinbart werden und die Praxis soll in akzeptabler Entfernung zum Wohnort liegen. Dadurch soll die Versorgung für alle, die in der GKV versichert sind, noch erheblich verbessert werden. Darüber hinaus bleiben die Beitragssätze in der Sozialversicherung im Jahr 2016 stabil. Der allgemeine Grundbeitragssatz beträgt weiter 14,6 Prozent, lediglich der Zusatzbeitrag der Kassen kann erhöht werden. Davon haben einige Kassen in der GKV auch schon Gebrauch gemacht.
Für die Empfänger von Krankengeld gibt es eine weitere Neuerung. Durch die neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll der Bezug von Krankengeld vereinfacht werden. Einen Krankengeldauszahlschein, der vom Arzt an die Kasse weitergeleitet wird, gibt es dann nicht mehr. Dadurch wird Krankengeld für Versicherte in der GKV in Zukunft schneller gewährt. Wer Arbeitslosengeld II erhält, soll dagegen nicht mehr unter die kostenfreie Familienversicherung fallen. Diese Versicherten müssen seit Januar 2016 eine eigene gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Ferner wird in 2016 der Anwendungsbereich der elektronischen Gesundheitskarte für gesetzlich Versicherte erweitert. Letztlich sollen alle Änderungen dazu beitragen, dass Mitglieder der GKV in Zukunft noch besser versorgt werden. Darüber hinaus gibt es für gesetzlich Versicherte eine weitere sehr interessante Option, wenn sie ihren Versicherungsschutz verbessern wollen.
Eine private Zusatzkrankenversicherung für noch besseren Schutz
Eine zusätzliche private Krankenversicherung ist gerade für gesetzlich Versicherte sehr attraktiv, die aufgrund ihres Einkommens zwar die Möglichkeit hätten, sich privat zu versichern, die aber aus familiären oder gesundheitlichen Gründen von dieser Variante Abstand nehmen möchten. Vielleicht hat man Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen zu versichern und ist auf die kostenfreie Familienversicherung der GKV angewiesen. Vielleicht bestehen aber auch Vorerkrankungen, die den Abschluss einer Privatversicherung erschweren. Eine zusätzliche private Krankenversicherung kann dann gut geeignet sein, um den Versicherungsschutz im ambulanten Bereich zu erweitern oder um zusätzliche stationäre oder dentale Leistungen in Anspruch zu nehmen.
So optimiert man den Versicherungsschutz
Für eine zusätzliche private Krankenversicherung gilt die gleiche Maßgabe wie für die Vollversicherung: Sie muss auf den individuellen Versicherungsbedarf zugeschnitten sein. Dazu muss sich der Versicherte überlegen, wie sein persönlicher Schutz aussehen soll. Werden Kostenerstattungen für Sehhilfen oder für Heilpraktikerleistungen gewünscht? Will man eine verbesserte Unterbringung im Krankenhaus mit einer Chefarztbehandlung und sollen die Kostenerstattungen für Zahnersatz erhöht werden? Auf www.acio.de erfahren interessierte Versicherte alles Wissenswerte rund um die zusätzliche private Krankenversicherung und können sich so entscheiden, wie ihr individueller Versicherungsschutz aussehen soll. Einer Absicherung im Krankheitsfall entsprechend dem Niveau der privaten Krankenversicherung steht dann auch für gesetzlich Versicherte nichts mehr entgegen. Ein Wechsel in die Privatversicherung ist also für eine verbesserte medizinische Versorgung nicht zwingend erforderlich, selbst wenn man als Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet und damit Zugang zur Privatversicherung hätte.
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