Was tun nach Drogenfund?
Was tun nach Drogenfund? Strafverteidiger kontaktieren und Rechte sichern!
Keine Experimente oder Alleingänge bei Drogendelikten! Denn der Gesetzgeber sieht für Drogendelikte (Heroin, Kokain, Marihuana, Haschisch, Crack, Amphetamine, Methamphetamin/Crystal Meth, Ecstasy/MDMA/MDA/MDE, LSD, etc.) harte Strafen vor. Vor allem dann, wenn größere Mengen im Spiel sind, mit Betäubungsmitteln gehandelt wird oder sogar Waffen gefunden werden.
Findet die Polizei bei dem Betroffenen auch nur kleine Mengen an Drogen, kommt es häufig schon schnell zu einer Hausdurchsuchung, bei der gebunkerten Vorräte oder Indoor-Plantagen/Growboxen entdeckt werden können. Dabei wird regelmäßig alles beschlagnahmt, was mit Drogen und deren Anbau, Zubereitung und Konsum zu tun hat (Beleuchtungsanlagen, Belüftungsanlagen, Dünger, Transformatoren, Ventilatoren, Thermometer, Klemmverschlusstütchen, Waagen, Hackmesser, Hackbretter, Käuferlisten usw.).
Werden bei einer Durchsuchung oder einer Hausdurchsuchung größere Mengen aufgefunden, wird dem Beschuldigten häufig bereits auf dieser Grundlage das Handeltreiben vorgeworfen, das mit einer Haftstrafe von mindestens 1 Jahr bestraft wird. Werden außerdem Waffen gefunden, steht eine Haftstrafe von mindestens 5 Jahren im Raum.
Was tun bei Untersuchungshaft?
Sobald solche Vorwürfe im Raum stehen, droht dem Beschuldigten akut die Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft kann aber abgewendet werden. Hierzu stehen neben der exakten Analyse des Drogenvorwurfs verschiedene formale Instrumente zur Verfügung, die zu einer zeitnahen Entlassung aus der U-Haft führen können. Die Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm prüft für Sie sofort die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft und alle Möglichkeiten für eine schnelle Freilassung! Die Rechtsanwälte suchen den Beschuldigten umgehend im Polizeigewahrsam oder in der Haftanstalt auf, nehmen Akteneinsicht und kümmern sich darum, dass er so schnell wie möglich wieder frei kommt.
Was können Angehörige und Freunde tun?
Zögern Sie nicht, die Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm (24h Notfallnummer: 0176 – 456 56 450) sofort anzurufen. Die Rechtsanwälte suchen den Beschuldigten sofort auf und beraten ihn zum Verhalten im Ermittlungsverfahren und unterstützen ihn juristisch und menschlich in der persönlichen sehr belastenden Situation im Polizeigewahrsam und in der Haftanstalt. So kann von vornherein verhindert werden, dass das Verfahren in die falsche Richtung geht oder die Polizei die Gefangenensituation bei der Vernehmung des Beschuldigten ausnutzt (sog. “Weichkochen”).
Welche Strafe ist zu erwarten?
Die Strafe am Ende eine BtM-Verfahrens hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere von der Menge, der Art des Umgangs mit den Drogen (Besitz, Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr oder Ausfuhr usw.) und Umständen wie die Tätigkeit mehrerer Personen oder dem Mitführen von Waffen ab.
Klar ist aber, dass die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe nicht in Stein gemeißelt sind. Den Rechtsanwälten Ginter und Schiering (24h Notfallnummer: 0176 – 456 56 450) gelingt es häufig, eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe für den Beschuldigten zu erzielen.
Beispielsweise haben Sie erreichet, dass der wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffen (Mindeststrafe 5 Jahre Gefängnis!) angeklagte Mandant am Ende eine Strafe von nur 10 Monaten mit Bewährung erhalten hat und nicht ins Gefängnis musste (siehe Zeitungsartikel im Bild).
Wenden Sie sich im Falle eines Drogenfundes, einer Hausdurchsuchung oder der Untersuchungshaft für sich selbst oder für Angehörige oder Bekannte an die Rechtsanwälte Ginter und Schiering, Otto-Krafft-Platz 24, 59065 Hamm (24h Notfallnummer: 0176 – 456 56 450). Es wird Ihnen sofort geholfen – bundesweit vor allen Strafgerichten.
Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
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